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   VG München, 05.10.2011 - M 18 K 10.3997   

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VG München, 05.10.2011 - M 18 K 10.3997 (https://dejure.org/2011,42501)
VG München, Entscheidung vom 05.10.2011 - M 18 K 10.3997 (https://dejure.org/2011,42501)
VG München, Entscheidung vom 05. Oktober 2011 - M 18 K 10.3997 (https://dejure.org/2011,42501)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Gesundheitsschutz beim Rauchen von Wasserpfeifen mit getrockneten Früchten und Shiazo-Steinen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • VerfGH Bayern, 24.09.2010 - 12-VII-10

    Ablehnung einer einstweiligen Anordnung in einem Popularklageverfahren gegen das

    Auszug aus VG München, 05.10.2011 - M 18 K 10.3997
    Dieser wies den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit Entscheidung vom 24. September 2010 (Az.: Vf. 12-VII-10) zurück, u.a. mit der Begründung, es seien keine verfassungsrechtlich relevanten Umstände ersichtlich, die es gebieten würden, Shisha-Lokale hinsichtlich des Rauchverbotes anders zu behandeln als sonstige Gaststätten.

    April 2011 führte die Beklagte ergänzend aus, es könne zur Auslegung des Begriffes "Tabakprodukte" - wie auch vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof in seiner Entscheidung vom 24. September 2010 (Az.: Vf. 12-VII-10) festgestellt - auf die Bestimmung des § 3 des Vorläufigen Tabakgesetzes (VTabakG) zurückgegriffen werden.

    Der Bayerische Verfassungsgerichtshof wies die Popularklage der Klägerin mit Entscheidung vom 13. September 2011 (Az.: Vf. 12-VII-10) ab, u.a. mit der Begründung, dass es keinen verfassungsrechtlichen Bedenken begegne, dass das für Gaststätten geltende Rauchverbot grundsätzlich auch das Rauchen der Wasserpfeife (Shisha) erfasse.

    Welche Erzeugnisse im Einzelnen unter den Anwendungsbereich des Gesundheitsgesetzes fallen, haben die zuständigen Gerichte im fachgerichtlichen Verfahren zu entscheiden (vgl. BayVerfGH, Entscheidung vom 24.9.201 und 13.9.2011, Az.: Vf. 12-VII-10).

    Ob zur Auslegung des Begriffs "Rauchen" auf die Bestimmung des § 3 des VTabakG in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. September 1997 (BGBl. I, S. 2296), zuletzt geändert durch Gesetz vom 6. Juli 2010 (BGBl. I, S. 848) zurückgegriffen werden kann (bejahend Bayerischer Verfassungsgerichtshof, Entscheidung vom 24.9.2010, Az.: Vf. 12-VII-10), erscheint fraglich, da die Zielrichtung der beiden Gesetze unterschiedlich ist.

  • VGH Bayern, 30.11.2010 - 9 CE 10.2468

    Tabakfreies Shisha-Café darf vorerst weiter betrieben werden

    Auszug aus VG München, 05.10.2011 - M 18 K 10.3997
    Die Klägerin kann auch nicht auf den Grundsatz der Subsidiarität der Feststellungsklage (§ 43 Abs. 2 VwGO) verwiesen werden, da die Klägerin ihr Ziel nicht auf andere zumutbare Weise erreichen kann, insbesondere kann ihr das Abwarten einer Vielzahl von Buß- und Zwangsgeldbescheiden nicht zugemutet werden (vgl. Kopp/Schenke, VwGO, 16. Auflage, RdNr. 33 f. vor § 40; BayVGH, Beschluss vom 30.11.2010, Az.: 9 CE 10.2468).

    Mit "Hilfsmittel" sind hiermit aber nicht Stoffe gemeint, die den Tabak ersetzen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 30.11.2010, Az.: 9 CE 10.2468).

  • BVerfG, 01.12.1992 - 1 BvR 88/91

    Versammlungsauflösung

    Auszug aus VG München, 05.10.2011 - M 18 K 10.3997
    Das Gebot der Bestimmtheit in Art. 104 Abs. 1 Bayerische Verfassung (BV) als lex specialis zum allgemeinen Gesetzesvorbehalt bezieht sich auch auf das Ordnungswidrigkeitenrecht (BVerfGE 87, 399/411; BayVGH, BayVBl. 1987, 273) und soll einerseits sicherstellen, dass der Normadressat vorhersehen kann, welches konkrete Verhalten mit Strafe oder Geldbuße bedroht ist und andererseits gewährleisten, dass der Gesetzgeber und nicht erst die Gerichte über die Strafbarkeit oder Ahndbarkeit entscheiden.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.08.2013 - 4 B 608/13

    Kein Fall für das Nichtraucherschutzgesetz - Shisha-Café darf Wasserpfeifen mit

    BayVGH, Beschluss vom 30. November 2010 - 9 CE 10.2468 -, BayVBl 2011, 214, 215; VG München, Urteil vom 5. Oktober 2011 - M 18 K 10.3997 -, juris.
  • VG Ansbach, 17.11.2017 - AN 14 K 17.00178

    Anordnung eines Rauchverbots

    Das Verwaltungsgericht München habe deshalb in seinem Urteil vom 5. Oktober 2011 (M 18 K 10.3997) ausgeführt, dass das Gesundheitsschutzgesetz auf Shisha-Cafes dann keine Anwendung finde, wenn in diesen die Wasserpfeifen ausschließlich tabakfrei mit Shiazo-Steinen oder getrockneten Früchten benutzt werden.

    Auch das Verwaltungsgericht München hat in seinem Urteil vom 5. Oktober 2011, auf das der Klägervertreter ausdrücklich hinweist, keine Bedenken hinsichtlich der Bestimmbarkeit des Begriffs des "Rauchens" geäußert (VG München, U.v. 5.10.2011 - M 18 K 10.3997 -, juris).

  • VG Ansbach, 17.11.2017 - AN 14 S 17.00127

    Interessenabwägung im Eilverfahren: Rauchverbot in einer Shisha-Bar

    Das Verwaltungsgericht München habe deshalb in seinem Urteil vom 5. Oktober 2011 (M 18 K 10.3997) ausgeführt, dass das Gesundheitsschutzgesetz auf Shisha-Cafes dann keine Anwendung finde, wenn in diesen die Wasserpfeifen ausschließlich tabakfrei mit Shiazo-Steinen oder getrockneten Früchten benutzt werden.
  • VGH Bayern, 30.11.2010 - 9 CE 10.2468
    Der Antragsgegnerin wird bis zum Erlass einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts in der Hauptsache (Az. 18 K 10.3997) untersagt, das Gesetz zum Schutz der Gesundheit auf das Shisha-Café der Antragstellerin in München, ..., anzuwenden, wenn in diesem die Wasserpfeifen ausschließlich tabakfrei mit Shiazo-Steinen oder getrockneten Früchten geraucht werden.
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