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   VG Düsseldorf, 30.08.2018 - 18 K 15809/17   

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VG Düsseldorf, 30.08.2018 - 18 K 15809/17 (https://dejure.org/2018,27877)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.08.2018 - 18 K 15809/17 (https://dejure.org/2018,27877)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. August 2018 - 18 K 15809/17 (https://dejure.org/2018,27877)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 16.05.2002 - 1 BvR 2257/01

    Zur Datenspeicherung trotz Freispruchs

    Auszug aus VG Düsseldorf, 30.08.2018 - 18 K 15809/17
    Sie kann sich auch auf laufende Ermittlungsverfahren, ebenso wie auf nach §§ 170 Abs. 2, 153 ff. StPO eingestellte Strafverfahren stützen, wenn in dem jeweiligen Verfahren die Verdachtsmomente nicht ausgeräumt sind, vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 16. Mai 2002 - 1 BvR 2257/01 - und vom 1. Juni 2006 - 1 BvR 2293/03 - beide in juris; OVG NRW, Beschluss vom 18. August 2016 - 5 A 1345/16 - m.w.N. der st. Senatsrechtsprechung und Beschluss vom 25. Juli 2018 - 5 E 826/17 -.

    Im Übrigen verstößt die Berücksichtigung solcher Ermittlungsverfahren, die nicht zu Verurteilungen geführt haben, auch nicht gegen die Unschuldsvermutung, denn die Anfertigung erkennungsdienstlicher Unterlagen enthält keine verbindliche Aussage über Schuld und Unschuld des Betroffenen, BVerfG, Beschluss vom 16. Mai 2002 - 1 BvR 2257/01 -, juris, Rn. 11; OVG NRW, Beschlüsse vom 10. Oktober 2016 (nicht veröffentlicht) und vom 2. Dezember 2002 - 5 A 4544/01 -, juris.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.09.2008 - 5 B 1046/08
    Auszug aus VG Düsseldorf, 30.08.2018 - 18 K 15809/17
    Die Notwendigkeit der Anfertigung und Aufbewahrung erkennungsdienstlicher Unterlagen bemisst sich danach, ob der anlässlich des gegen den Betroffenen gerichteten Strafverfahrens festgestellte Sachverhalt nach kriminalistischer Erfahrung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls - insbesondere von Art, Schwere und Begehungsweise der dem Betroffenen zur Last gelegten Straftaten, seiner Persönlichkeit sowie des Zeitraums, während er strafrechtlich nicht (mehr) in Erscheinung getreten ist - Anhaltspunkte für die Annahme bietet, dass er in den Kreis Verdächtiger einer noch aufzuklärenden anderen strafbaren Handlung einbezogen werden könnte und dass die erkennungsdienstlichen Unterlagen die dann zu führenden Ermittlungen - den Betroffenen letztlich überführend oder entlastend - fördern könnten, vgl. BVerwG, Urteile vom 23. November 2005 - 6 C 2.05 - und vom 27. Juni 2018 - 6 C 39/16 - , beide in juris,; OVG NRW, Beschluss vom 23. September 2008 - 5 B 1046/08 -, juris.

    Eine derartige Prognose kann auch allein aus Art und Begehung der Anlasstat(en) zu rechtfertigen sein, sofern der Sachverhalt bereits in zureichendem Maße ermittelt ist, OVG NRW, Beschluss vom 23. September 2008 - 5 B 1046/08 -, juris, Rn. 9; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 24. Oktober 2007 - 11 ME 309/07 -, juris, Rn. 15; BayVGH, Beschluss vom 7. Januar 2014 - 10 ZB 13.925 -, juris, Rn. 15.

  • BVerwG, 23.11.2005 - 6 C 2.05

    Vorbeugende Verbrechensbekämpfung; Strafverfolgungsvorsorge; Rechtsweg;

    Auszug aus VG Düsseldorf, 30.08.2018 - 18 K 15809/17
    Die Notwendigkeit der Anfertigung und Aufbewahrung erkennungsdienstlicher Unterlagen bemisst sich danach, ob der anlässlich des gegen den Betroffenen gerichteten Strafverfahrens festgestellte Sachverhalt nach kriminalistischer Erfahrung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls - insbesondere von Art, Schwere und Begehungsweise der dem Betroffenen zur Last gelegten Straftaten, seiner Persönlichkeit sowie des Zeitraums, während er strafrechtlich nicht (mehr) in Erscheinung getreten ist - Anhaltspunkte für die Annahme bietet, dass er in den Kreis Verdächtiger einer noch aufzuklärenden anderen strafbaren Handlung einbezogen werden könnte und dass die erkennungsdienstlichen Unterlagen die dann zu führenden Ermittlungen - den Betroffenen letztlich überführend oder entlastend - fördern könnten, vgl. BVerwG, Urteile vom 23. November 2005 - 6 C 2.05 - und vom 27. Juni 2018 - 6 C 39/16 - , beide in juris,; OVG NRW, Beschluss vom 23. September 2008 - 5 B 1046/08 -, juris.
  • BVerfG, 01.06.2006 - 1 BvR 2293/03

    Vernichtung erkennungsdienstlicher Unterlagen nach Einstellung gemäß § 170 Abs. 2

    Auszug aus VG Düsseldorf, 30.08.2018 - 18 K 15809/17
    Sie kann sich auch auf laufende Ermittlungsverfahren, ebenso wie auf nach §§ 170 Abs. 2, 153 ff. StPO eingestellte Strafverfahren stützen, wenn in dem jeweiligen Verfahren die Verdachtsmomente nicht ausgeräumt sind, vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 16. Mai 2002 - 1 BvR 2257/01 - und vom 1. Juni 2006 - 1 BvR 2293/03 - beide in juris; OVG NRW, Beschluss vom 18. August 2016 - 5 A 1345/16 - m.w.N. der st. Senatsrechtsprechung und Beschluss vom 25. Juli 2018 - 5 E 826/17 -.
  • OVG Niedersachsen, 24.10.2007 - 11 ME 309/07

    Manches geht eben nur am Nikolaustag, sonst: Verspätung

    Auszug aus VG Düsseldorf, 30.08.2018 - 18 K 15809/17
    Eine derartige Prognose kann auch allein aus Art und Begehung der Anlasstat(en) zu rechtfertigen sein, sofern der Sachverhalt bereits in zureichendem Maße ermittelt ist, OVG NRW, Beschluss vom 23. September 2008 - 5 B 1046/08 -, juris, Rn. 9; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 24. Oktober 2007 - 11 ME 309/07 -, juris, Rn. 15; BayVGH, Beschluss vom 7. Januar 2014 - 10 ZB 13.925 -, juris, Rn. 15.
  • BVerwG, 18.05.1973 - I B 39.73

    Rechtsmittel

    Auszug aus VG Düsseldorf, 30.08.2018 - 18 K 15809/17
    Bevor sie über den innerdienstlichen Bereich hinaus einer Privatperson vorgelegt werden, müssen erneut die widerstreitenden Interessen der Allgemeinheit und des Betroffenen abgewogen werden, vgl. BVerwG, u.a. Beschluss vom 18. Mai 1973 - 1 B 39.73 -, DÖV 1973, 752.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.12.2002 - 5 A 4544/01

    Zulässigkeit einer weiteren Aufbewahrung einmal gefertigter

    Auszug aus VG Düsseldorf, 30.08.2018 - 18 K 15809/17
    Im Übrigen verstößt die Berücksichtigung solcher Ermittlungsverfahren, die nicht zu Verurteilungen geführt haben, auch nicht gegen die Unschuldsvermutung, denn die Anfertigung erkennungsdienstlicher Unterlagen enthält keine verbindliche Aussage über Schuld und Unschuld des Betroffenen, BVerfG, Beschluss vom 16. Mai 2002 - 1 BvR 2257/01 -, juris, Rn. 11; OVG NRW, Beschlüsse vom 10. Oktober 2016 (nicht veröffentlicht) und vom 2. Dezember 2002 - 5 A 4544/01 -, juris.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2002 - 5 A 3690/01

    Anspruch eines Beschuldigten auf Vernichtung von erkennungsdienstlichen

    Auszug aus VG Düsseldorf, 30.08.2018 - 18 K 15809/17
    Je schwerer das Delikt wiegt, je höher der Schaden für die geschützten Rechtsgüter und die Allgemeinheit zu veranschlagen ist und ggf. auch je größer die Schwierigkeiten einer Aufklärung einzustufen sind, desto mehr Gewicht erlangt das oben beschriebene öffentliche Interesse, OVG NRW, Beschluss vom 26. März 2002 - 5 A 3690/01 -, juris, Rn. 11 unter Verweis auf die ständige Rechtsprechung des Senats.
  • VGH Bayern, 07.01.2014 - 10 ZB 13.925

    Erkennungsdienstliche Behandlung; Besitz kinderpornographischer Schriften;

    Auszug aus VG Düsseldorf, 30.08.2018 - 18 K 15809/17
    Eine derartige Prognose kann auch allein aus Art und Begehung der Anlasstat(en) zu rechtfertigen sein, sofern der Sachverhalt bereits in zureichendem Maße ermittelt ist, OVG NRW, Beschluss vom 23. September 2008 - 5 B 1046/08 -, juris, Rn. 9; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 24. Oktober 2007 - 11 ME 309/07 -, juris, Rn. 15; BayVGH, Beschluss vom 7. Januar 2014 - 10 ZB 13.925 -, juris, Rn. 15.
  • VGH Bayern, 24.02.2015 - 10 C 14.1180

    Löschung von personenbezogenen Daten aus dem Kriminalaktennachweis und aus dem

    Auszug aus VG Düsseldorf, 30.08.2018 - 18 K 15809/17
    Eine Verfahrenseinstellung nach dieser Vorschrift erfolgt nicht aufgrund des Entfallens des einmal festgestellten Tatverdachts, sondern lediglich im Hinblick auf die in einem anderen Strafverfahren zu erwartenden Sanktionen, vgl. etwa BayVGH, Beschluss vom 24. Februar 2015 - 10 C 14.1180 -, juris.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.04.2016 - 5 E 772/15

    Rechtmäßigkeit einer Anordnung zur erkennungsdienstlichen Behandlung

  • BVerwG, 27.06.2018 - 6 C 39.16

    Auswahlermessen; Beschuldigtenbegriff; Beschuldigter; Einheit des

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.11.2016 - 5 A 1398/16

    Verhältnismäßigkeit der Anordnung erkennungsdienstlicher Maßnahmen i.R.d.

  • VG Köln, 08.07.2020 - 20 L 659/20

    Erkennungsdienstliche Behandlung, Beschiuldigteneigenschaft, Wiederholungsgefahr

    zu der streitigen Frage, ob § 14 Abs. 1 Nr, 2 PolG NRW die Anordnung erkennungsdienstlicher Maßnahmen zum Zwecke der Strafverfolgungsvorsorge nach der Änderung des Polizeigesetzes zum 09.02.2010 noch ermöglicht: OVG NRW, Beschluss vom 11.04.2016 - 5 E 772/15 - juris Rn 9; im Anschluss daran VG Düsseldorf, Urteil vom 30.08.2018 - 18 K 15809/17 - juris Rn 23; ebenso: Ogorek/Molitor, in: Möstl/Kugelmann, BeckOK Polizei- und Ordnungsrecht NRW, 12. Ed., Stand 10.07.2019, § 14 PolG NRW, Rn 8.
  • VG Saarlouis, 05.11.2018 - 6 L 1139/18

    Erkennungsdienstliche Maßnahmen; rechtswidrige Anordnung

    auch OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 29.08.2017, 7 A 10856/17.OVG und VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 05.04.2016, 1 S 275/16, Rn. 7, juris; VG Düsseldorf, Urteil vom 30.08.2018, 18 K 15809/17, juris, zu § 81b StPO.
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