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   FG Düsseldorf, 10.12.1999 - 18 K 2941/96 AO   

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FG Düsseldorf, 10.12.1999 - 18 K 2941/96 AO (https://dejure.org/1999,8614)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 10.12.1999 - 18 K 2941/96 AO (https://dejure.org/1999,8614)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 10. Dezember 1999 - 18 K 2941/96 AO (https://dejure.org/1999,8614)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Ablehnung eines Verzichts auf Aussetzungszinsen zur Grunderwerbsteuer; Ansehung einer Entscheidung über einen Billigkeitsantrag als eine Ermessensentscheidung; Sachliche Unbilligkeit bei Bestehen einer sog. Verrechnungsstundung während des ...

  • Judicialis

    GrEStWoBauG § 3 Abs. 5; ; FGO § 102; ; AO § 234 Abs. 2; ; AO § 237 Abs. 4

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Rechtmäßigkeit der Ablehnung eines Verzichts auf Aussetzungszinsen zur Grunderwerbsteuer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verzicht auf Aussetzungszinsen; Verrechnungsstundung; Sachliche Unbilligkeit

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • FG Düsseldorf, 10.12.1999 - 18 K 816/96

    Anspruch auf Änderung eines Zinsfestsetzungsbescheids bei zu viel gezahlten

    Auszug aus FG Düsseldorf, 10.12.1999 - 18 K 2941/96
    Insbesondere ist der Ausgang dieses Verfahrens wegen Verzichts auf Aussetzungszinsen nicht von der Streitfrage im Verfahren 18 K 816/96 AO abhängig, ob bzw. in welcher Höhe Einkommensteuererstattungsansprüche für 1989 bis 1991 nach §§ 236, 233a AO zu verzinsen sind.
  • BFH, 07.03.1985 - IV R 161/81

    Einkommensteuervorauszahlung - Stundung - Vorsteuerüberschuß

    Auszug aus FG Düsseldorf, 10.12.1999 - 18 K 2941/96
    Eine solche Stundungssituation besteht - neben der erforderlichen Gegenseitigkeit der Ansprüche - nur dann, wenn mit einem Gegenanspruch zwar noch nicht aufgerechnet werden kann, dieser aber mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit besteht, alsbald fällig und nach Grund und Höhe schlüssig belegt wird (BFH-Urteile vom 6. Oktober 1982 I R 98/81, BStBl II 1983, 397;vom 7. März 1985 IV R 161/81, BStBl II 1985, 449;vom 12. Juni 1996 II R 71/94, BFH/NV 1996, 873; FG Münster, Urteil vom 03.12.1993 11 K 5330/91, rkr., Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 1994, 552).
  • BFH, 11.07.1996 - V R 18/95

    Zum Erlaß von Nachzahlungszinsen zur Umsatzsteuer bei einer von den

    Auszug aus FG Düsseldorf, 10.12.1999 - 18 K 2941/96
    Lediglich dann, wenn der Ermessensspielraum im konkreten Fall derart eingeengt ist, dass nur eine Entscheidung ganz bestimmten Inhalts als ermessensgerecht in Betracht kommt (sog. Ermessensreduzierung auf Null), kann das Gericht ausnahmsweise eine Verpflichtung zum Erlass aussprechen (§ 101 Satz 1 FGO; vgl. BFH-Urteil vom 11. Juli 1996 V R 18/95, BStBl II 1997, 259).
  • BFH, 12.06.1996 - II R 71/94

    Verstoß gegen die Verfahrensgrundsätze durch Ermessensnichtgebrauch bei der

    Auszug aus FG Düsseldorf, 10.12.1999 - 18 K 2941/96
    Eine solche Stundungssituation besteht - neben der erforderlichen Gegenseitigkeit der Ansprüche - nur dann, wenn mit einem Gegenanspruch zwar noch nicht aufgerechnet werden kann, dieser aber mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit besteht, alsbald fällig und nach Grund und Höhe schlüssig belegt wird (BFH-Urteile vom 6. Oktober 1982 I R 98/81, BStBl II 1983, 397;vom 7. März 1985 IV R 161/81, BStBl II 1985, 449;vom 12. Juni 1996 II R 71/94, BFH/NV 1996, 873; FG Münster, Urteil vom 03.12.1993 11 K 5330/91, rkr., Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 1994, 552).
  • BFH, 06.10.1982 - I R 98/81

    Ermessensgrenze - Stundungsentscheidung - Stundungsantrag - Erstattungsanspruch

    Auszug aus FG Düsseldorf, 10.12.1999 - 18 K 2941/96
    Eine solche Stundungssituation besteht - neben der erforderlichen Gegenseitigkeit der Ansprüche - nur dann, wenn mit einem Gegenanspruch zwar noch nicht aufgerechnet werden kann, dieser aber mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit besteht, alsbald fällig und nach Grund und Höhe schlüssig belegt wird (BFH-Urteile vom 6. Oktober 1982 I R 98/81, BStBl II 1983, 397;vom 7. März 1985 IV R 161/81, BStBl II 1985, 449;vom 12. Juni 1996 II R 71/94, BFH/NV 1996, 873; FG Münster, Urteil vom 03.12.1993 11 K 5330/91, rkr., Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 1994, 552).
  • BFH, 29.08.1991 - V R 78/86

    Erhebung der vollen Säumniszuschläge kann - nach vorher abgelehnter Aussetzung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 10.12.1999 - 18 K 2941/96
    Nach dieser Vorschrift ist die gerichtliche Prüfung darauf beschränkt, ob die Behörde bei ihrer Entscheidung die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten oder von dem ihr eingeräumten Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (Urteil des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 29. August 1991 V R 78/86, BStBl II 1991, 906).
  • BFH, 19.02.1996 - I B 86/95

    Überlange Verfahrensdauer als Grundlage für den Erlass von Aussetzungszinsen

    Auszug aus FG Düsseldorf, 10.12.1999 - 18 K 2941/96
    Dies gilt auch bei einer überlangen Verfahrensdauer, selbst wenn sie auf einer schuldhaft verzögerten Bearbeitung durch den Veranlagungsbeamten beruht (BFH-Beschluss vom 19. Februar 1996 I B 86/95, BFH/NV 1996, 725 mwN).
  • GemSOGB, 19.10.1971 - GmS-OGB 3/70

    Voraussetzungen für den Erlass der Gewerbesteuer; Rechte des Generalvertreters

    Auszug aus FG Düsseldorf, 10.12.1999 - 18 K 2941/96
    Die Entscheidung über einen Billigkeitsantrag ist eine Ermessensentscheidung, die von den Gerichten nur in den von § 102 Finanzgerichtsordnung -FGO- gezogenen Grenzen überprüft werden kann (vgl. Beschluss des Gemeinsamen Senats der Obersten Gerichte des Bundes vom 19. Oktober 1971 GmS OGB 3/70, Bundessteuerblatt -BStBl- II 1972, 603).
  • BFH, 21.07.1993 - X R 104/91

    Voraussetzung für den Erlaß von Aussetzungszinsen bei der

    Auszug aus FG Düsseldorf, 10.12.1999 - 18 K 2941/96
    Hierbei müssen bei der Billigkeitsprüfung solche Umstände unberücksichtigt bleiben, die der gesetzliche Tatbestand typischerweise mit sich bringt (vgl. BFH-Urteil vom 21. Juli 1993 X R 104/91, Sammlung nicht amtlich veröffentlichter Entscheidungen -BFH/NV- 1994, 597 mit weiteren Nachweisen -mwN-).
  • BFH, 21.02.1991 - V R 105/84
    Auszug aus FG Düsseldorf, 10.12.1999 - 18 K 2941/96
    Zum anderen sollen der Zinsnachteil des Steuergläubigers, der den Steuerbetrag nicht schon bei Fälligkeit, sondern erst nach Beendigung der Aussetzung der Vollziehung erhält, und der Zinsvorteil des Steuerpflichtigen ausgeglichen werden (BFH-Urteil vom 21. Februar 1991 V R 105/84, BStBl II 1991, 498 mwN).
  • FG Münster, 03.12.1993 - 11 K 5330/91
  • FG Düsseldorf, 10.12.1999 - 18 K 816/96

    Rechtsschutzgarantie - Billigkeitserlaß - Aussetzungszinsen

    Für eine förmliche Verbindung der Verfahren 18 K 816/96 AO, 18 K 3941/95 AO, 18 K 2941/96 AO und 18 K 4228/99 AO nach § 73 FGO sieht der Senat keinen Anlass.
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