Rechtsprechung
FG Düsseldorf, 26.11.1999 - 18 K 3056/96 E |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Umzugskosten als außergewöhnliche Belastung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 33 Abs. 1
Umzugskosten; Lärmbelästigung; außergewöhnliche Belastung; Einkommensteuer 1994 - Umzugskosten als außergewöhnliche Belastung - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Umzugskosten als außergewöhnliche Belastung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 12.09.1996 - III B 70/96
Krankheitskosten: Nachweis der medizinischen Notwendigkeit
Auszug aus FG Düsseldorf, 26.11.1999 - 18 K 3056/96
Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH sind Kosten für Maßnahmen, die nach der Lebenserfahrung nicht ausschließlich von Kranken aufgrund einer medizinischen Indikation unmittelbar zur Behandlung und der Linderung einer Krankheit ergriffen werden, nur dann als außergewöhnliche Belastungen nach § 33 Abs. 1 EStG zu berücksichtigen, wenn im Einzelfall durch ein vor Durchführung einer Maßnahme ausgestelltes amts- oder vertrauensärztliches Zeugnis nachgewiesen wird, dass die Maßnahme zur Heilung oder Linderung einer Krankheit des Steuerpflichtigen notwendig ist und dass eine andere Behandlung nicht oder kaum erfolgversprechend erscheint (BFH, Beschluss vom 12. September 1996 - III B 10/96, BFH/NV 1997, 291). - BFH, 25.02.1993 - I B 125/92
Auszug aus FG Düsseldorf, 26.11.1999 - 18 K 3056/96
Privat veranlasste Umzugskosten - und nur solche kommen gemäß § 33 Abs. 2 S. 2 EStG als außergewöhnliche Belastungen in Betracht - sind typische Kosten der Lebensführung, die unabhängig von der Art. der Wohnungskündigung nicht als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig sind (vgl. BFH, Beschluss vom 25. Februar 1993, BFH/NV 1993, 658 m.w.N.).
- FG Rheinland-Pfalz, 10.11.2003 - 5 K 1429/02
Aufwendungen für die Wohnungsausstattung im Zusammenhang mit einem …
Nur ausnahmsweise könnten Umzugskosten hiernach unter dem Gesichtspunkt von Krankheitskosten außergewöhnliche Belastungen darstellen (Hinweis auf BFH-Urteil vom 14. Dezember 1965 VI 102/65 U, BStBl III 1966, 113 und auf Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 26. November 1999, 18 K 3056/96 E, DStRE 2000, 243).