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   VG Köln, 25.08.2017 - 18 K 6887/15   

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VG Köln, 25.08.2017 - 18 K 6887/15 (https://dejure.org/2017,30987)
VG Köln, Entscheidung vom 25.08.2017 - 18 K 6887/15 (https://dejure.org/2017,30987)
VG Köln, Entscheidung vom 25. August 2017 - 18 K 6887/15 (https://dejure.org/2017,30987)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • VG Köln, 22.10.2015 - 18 L 2421/15

    Sperrung der Kölner Haltestelle "Breslauer Platz"

    Auszug aus VG Köln, 25.08.2017 - 18 K 6887/15
    Nachdem die erkennende Kammer u.a. den Antrag der Klägerin auf Erlass einer einstweiligen Anordnung des Inhalts, der Beklagten bis auf weiteres zu untersagen, eine straßenverkehrsrechtliche Anordnung beginnend am 28.10.2015 zur Sperrung der Kölner Fernbus-Haltestelle Breslauer Platz vorzunehmen, mit Beschluss vom 22.10.2015 (18 L 2421/15) abgelehnt und die Beklagte die bisherigen Verkehrszeichen entfernt und anderslautende aufgestellt hatte, hat die Klägerin am 30.11.2015 gegen die straßenverkehrsrechtliche Sperrung des Busbahnhofs Breslauer Platz für den Fernlinienverkehr Klage erhoben.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf die Gerichtsakten zu den Aktenzeichen 18 K 6887/15 und 18 L 2421/15 sowie die beigezogenen Verwaltungsvorgänge der Beklagten Bezug genommen.

  • BVerwG, 23.04.2013 - 3 B 59.12

    Befugnisse einer Straßenverkehrsbehörde zur Verkehrsberuhigung gem. § 45 StVO

    Auszug aus VG Köln, 25.08.2017 - 18 K 6887/15
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 23.4.2013 - 3 B 59.12 -, juris und Urteil vom 23.9.2010 - 3 C 79.09 -, a.a.O.
  • BVerwG, 23.09.2010 - 3 C 37.09

    Überholverbot; Lastkraftwagen; Lkw-Überholverbot; Verkehrsverbot;

    Auszug aus VG Köln, 25.08.2017 - 18 K 6887/15
    vgl. BVerwG, Urteil vom 23.9.2010 - 3 C 37.09 -, BVerwGE 138, 21.
  • VG Köln, 25.08.2017 - 18 K 6888/15

    Busbahnhof-Verlegung: Flixbus

    Wenn Letztere sich in konkreten Gefahren manifestieren, die die Schließung des Breslauer Platzes als ZOB rechtfertigen, wie es hier aus den Gründen des heutigen Urteils im Verfahren 18 K 6887/15 der Fall ist, ist zwar auch in gewisser Weise aus planerischen Gesichtspunkten die Fernbus-Haltestelle Gummersbacher Straße nicht mehr als Ausweichhaltestelle wegen der Überlastung des Breslauer Platzes erforderlich.
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