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   OVG Niedersachsen, 04.11.1992 - 18 L 8462/91   

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OVG Niedersachsen, 04.11.1992 - 18 L 8462/91 (https://dejure.org/1992,9093)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 04.11.1992 - 18 L 8462/91 (https://dejure.org/1992,9093)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 04. November 1992 - 18 L 8462/91 (https://dejure.org/1992,9093)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 75 Abs. 1 PersVG,NI; § 12 PersVG,NI; § 67a Abs. 1 PersVG,NI; § 67 Abs. 2 PersVG,NI; § 1a PersVG,NI; § 75 Abs. 3 PersVG,NI
    Beteiligung des Gesamtpersonalrats an Verfügungen, die allen Bediensteten bekannt gegeben werden; Mitbestimmungspflichtigkeit bei Beantragung und Gewährung von Urlaub; Rechtzeitige vorherige Unterrichtung bei beamten- und tarifrechtlichen Regelungen; Gebot der ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beteiligung des Gesamtpersonalrats an Verfügungen, die allen Bediensteten bekannt gegeben werden; Mitbestimmungspflichtigkeit bei Beantragung und Gewährung von Urlaub; Rechtzeitige vorherige Unterrichtung bei beamten- und tarifrechtlichen Regelungen; Gebot der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 06.02.1987 - 6 P 9.85

    Personalrat - Mitbestimmung - Verwaltungsanordnung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.11.1992 - 18 L 8462/91
    Das hat das Bundesverwaltungsgericht zwar unter Geltung des § 58 PersVG 1955 vertreten (vgl. Beschlüsse vom 28.02.1958 - BVerwG VII P 19.57 - BVerwGE 6, 220 und vom 14.12.1962 - BVerwG VII P 5.62 - BVerwGE 15, 215); diese einschränkende Auffassung hat es jedoch mit Beschluß vom 6. Februar 1987 - BVerwG 6 P 9.85 - (BVerwGE 77, 1 [BVerwG 06.02.1987 - 6 P 9/85] = DVBl. 1987, 739) ausdrücklich aufgegeben.

    Sie prägen jedoch nicht den Gesamtinhalt der Verfügungen in dem Sinne, daß davon die Rede sein könnte, der ausdrückliche und alleinige oder auch nur überwiegende Zweck der Verfügungen sei es, Angelegenheiten der Beschäftigten in den von § 67 a Nds. PersVG erfaßten Bereichen zu regeln ("Verwaltungsanordnungen für die ... Angelegenheiten" der Beschäftigten; vgl. dazu BVerwG, Beschluß vom 06.02.1987, a.a.O.).

  • BVerwG, 05.10.1989 - 6 P 7.88

    Personalrat - Alkoholverbot - Betriebliche Ordnung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.11.1992 - 18 L 8462/91
    Wie das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung (vgl. Beschlüsse vom 11.03.1983 - BVerwG 6 P 25.80 - BVerwGE 67, 61 und zuletzt vom 05.10.1989 - BVerwG 6 P 7.88 - PersR 1989, 364 = NJW 1990, 726; speziell für das niedersächsische Recht vgl. Beschluß vom 28.07.1989 - BVerwG 6 P 1.88 - PersV 1989, 488) klargestellt hat, ist die Mitbestimmung bei der Regelung der Ordnung in der Dienststelle und des Verhaltens der Bediensteten auf einen einheitlichen Tatbestand bezogen.
  • BVerwG, 14.12.1962 - VII P 5.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.11.1992 - 18 L 8462/91
    Das hat das Bundesverwaltungsgericht zwar unter Geltung des § 58 PersVG 1955 vertreten (vgl. Beschlüsse vom 28.02.1958 - BVerwG VII P 19.57 - BVerwGE 6, 220 und vom 14.12.1962 - BVerwG VII P 5.62 - BVerwGE 15, 215); diese einschränkende Auffassung hat es jedoch mit Beschluß vom 6. Februar 1987 - BVerwG 6 P 9.85 - (BVerwGE 77, 1 [BVerwG 06.02.1987 - 6 P 9/85] = DVBl. 1987, 739) ausdrücklich aufgegeben.
  • BVerwG, 11.03.1983 - 6 P 25.80

    Waffentragende Beamte - Alkoholverbot - Mitbestimmung des Personalrats -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.11.1992 - 18 L 8462/91
    Wie das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung (vgl. Beschlüsse vom 11.03.1983 - BVerwG 6 P 25.80 - BVerwGE 67, 61 und zuletzt vom 05.10.1989 - BVerwG 6 P 7.88 - PersR 1989, 364 = NJW 1990, 726; speziell für das niedersächsische Recht vgl. Beschluß vom 28.07.1989 - BVerwG 6 P 1.88 - PersV 1989, 488) klargestellt hat, ist die Mitbestimmung bei der Regelung der Ordnung in der Dienststelle und des Verhaltens der Bediensteten auf einen einheitlichen Tatbestand bezogen.
  • BVerwG, 22.03.1990 - 6 P 17.88

    Mitwirkungsbedürftige Verwaltungsanordnung des Leiters einer Dienststelle

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.11.1992 - 18 L 8462/91
    Unter den Begriff der Verwaltungsanordnung im personalvertretungsrechtlichen Sinne fallen jedoch - unabhängig von ihrer Rechtsform - nur allgemeine Regelungen, welche die Dienststelle in Wahrnehmung ihrer Aufgaben und Rechte als Dienstherr oder Arbeitgeber gegenüber allen ihren Beschäftigten oder einer unbestimmten Anzahl von ihnen trifft; nicht dazu gehören dienstliche Einzelweisungen sowie allgemeine Anordnungen, welche die Art. und Weise der dienstlichen Aufgabenerfüllung im Verhältnis zu Dritten gestalten, auch wenn sich dies mittelbar auf die Angelegenheiten der Beschäftigten auswirkt (vgl. dazu BVerwG, Beschlüsse vom 22.03.1990 - BVerwG 6 P 17.88 - DVBl. 1990, 871 = PersR 1990, 225 und vom 31.07.1990 - BVerwG 6 P 19.88 - PersR 1990, 299 m.N.; Senatsbeschluß vom 26.02.1992 - 18 L 8453/91 - Engelhard/Ballerstedt, a.a.O., RdNrn.
  • BVerwG, 28.07.1989 - 6 P 1.88

    Mitbestimmungsrecht des Personalrats - Telefongespräche von Mitarbeitern

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.11.1992 - 18 L 8462/91
    Wie das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung (vgl. Beschlüsse vom 11.03.1983 - BVerwG 6 P 25.80 - BVerwGE 67, 61 und zuletzt vom 05.10.1989 - BVerwG 6 P 7.88 - PersR 1989, 364 = NJW 1990, 726; speziell für das niedersächsische Recht vgl. Beschluß vom 28.07.1989 - BVerwG 6 P 1.88 - PersV 1989, 488) klargestellt hat, ist die Mitbestimmung bei der Regelung der Ordnung in der Dienststelle und des Verhaltens der Bediensteten auf einen einheitlichen Tatbestand bezogen.
  • OVG Niedersachsen, 26.02.1992 - 18 L 8453/91

    Unmittelbare und direkte Regelung i.S.d. § 75 Abs. 1 Nr. 5 NPersVG; Maßnahme

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.11.1992 - 18 L 8462/91
    Unter den Begriff der Verwaltungsanordnung im personalvertretungsrechtlichen Sinne fallen jedoch - unabhängig von ihrer Rechtsform - nur allgemeine Regelungen, welche die Dienststelle in Wahrnehmung ihrer Aufgaben und Rechte als Dienstherr oder Arbeitgeber gegenüber allen ihren Beschäftigten oder einer unbestimmten Anzahl von ihnen trifft; nicht dazu gehören dienstliche Einzelweisungen sowie allgemeine Anordnungen, welche die Art. und Weise der dienstlichen Aufgabenerfüllung im Verhältnis zu Dritten gestalten, auch wenn sich dies mittelbar auf die Angelegenheiten der Beschäftigten auswirkt (vgl. dazu BVerwG, Beschlüsse vom 22.03.1990 - BVerwG 6 P 17.88 - DVBl. 1990, 871 = PersR 1990, 225 und vom 31.07.1990 - BVerwG 6 P 19.88 - PersR 1990, 299 m.N.; Senatsbeschluß vom 26.02.1992 - 18 L 8453/91 - Engelhard/Ballerstedt, a.a.O., RdNrn.
  • BVerwG, 10.01.1991 - 6 P 14.88

    Personalvertretung - Verweigerung der Zustimmung - Rechtsschutzinteresse -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.11.1992 - 18 L 8462/91
    Denn trotz der durch Zeitablauf eingetretenen Erledigung der streitigen Verfügungen, die den konkreten Streit ausgelöst haben, kann ein fortdauerndes Interesse des Antragstellers an einer gerichtlichen Klärung der aufgeworfenen Fragen schon unter dem Aspekt einer Wiederholungsgefahr nicht verneint werden (vgl. zu den Voraussetzungen eines fortbestehenden Feststellungsinteresses trotz Erledigung der auslösenden personalvertretungsrechtlichen Vorgänge BVerwG, Beschluß vom 10.01.1991 - BVerwG 6 P 14.88 - DVBl. 1991, 707 m.w.N.).
  • BVerwG, 19.06.1990 - 6 P 3.87

    Keine Mitbestimmung des Personalrats bei der Anordnung des Führens von

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.11.1992 - 18 L 8462/91
    Diese Beurteilung wird durch den Hinweis der Beschwerde nicht in Frage gestellt, die Festlegungen "bürdeten" jedenfalls den Nachwuchskräften des allgemeinen Verwaltungsdienstes, weil diese die ihnen ausgehändigten Urlaubskarten dem jeweiligen Ausbildungsamt zu über geben und am Ende des Urlaubsjahres an das Personalamt zurück zureichen hätten, "eine zusätzliche Dienstobliegenheit auf"; denn bei dieser Anordnung stand - ähnlich wie bei der Anordnung der Führung von Abwesenheitslisten (vgl. dazu BVerwG, Beschluß vom 19.06.1990 - BVerwG 6 P 3.87 - PersR 1990, 259) - der Zielsetzung nach eindeutig die Diensterfüllung der Nachwuchskräfte im Vordergrund; um die Regelung allgemeiner Ordnungs- oder Verhaltensmaßnahmen ging es dabei ersichtlich nicht.
  • BVerwG, 31.07.1990 - 6 P 19.88

    Mitwirkungsbedürftige Verwaltungsanordnung iS von § 80 Abs. 1 Nr. 1 LPVG

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.11.1992 - 18 L 8462/91
    Unter den Begriff der Verwaltungsanordnung im personalvertretungsrechtlichen Sinne fallen jedoch - unabhängig von ihrer Rechtsform - nur allgemeine Regelungen, welche die Dienststelle in Wahrnehmung ihrer Aufgaben und Rechte als Dienstherr oder Arbeitgeber gegenüber allen ihren Beschäftigten oder einer unbestimmten Anzahl von ihnen trifft; nicht dazu gehören dienstliche Einzelweisungen sowie allgemeine Anordnungen, welche die Art. und Weise der dienstlichen Aufgabenerfüllung im Verhältnis zu Dritten gestalten, auch wenn sich dies mittelbar auf die Angelegenheiten der Beschäftigten auswirkt (vgl. dazu BVerwG, Beschlüsse vom 22.03.1990 - BVerwG 6 P 17.88 - DVBl. 1990, 871 = PersR 1990, 225 und vom 31.07.1990 - BVerwG 6 P 19.88 - PersR 1990, 299 m.N.; Senatsbeschluß vom 26.02.1992 - 18 L 8453/91 - Engelhard/Ballerstedt, a.a.O., RdNrn.
  • BVerwG, 02.01.1986 - 6 P 16.82

    Begriff der "Verwaltungsanordnung" im Sinne des § 78 Abs. 1 Nr. 1

  • BVerwG, 28.02.1958 - VII P 19.57

    Rechtsmittel

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 01.03.1989 - 17 B 15/87

    Mitbestimmungspflichtigkeit der Änderung einer Vertretungsregelung; Umfang der

  • VG Düsseldorf, 24.06.2020 - 40 K 4767/19

    Urlaubsplan Allgemeiner Urlaubsgrundsatz Mitbestimmung Vertretungsregelung

    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 17. Februar 2000 - 1 A 697/98.PVL, PersV 2000, 569, und vom 11. März 1986 - CB 3/84; OVG LSA, Beschluss vom 28. Januar 2020 - 6 L 2/18, juris; BayVGH, Beschluss vom 25. November 1992, 17 P 92.3068, PersV 1993, 378; NdsOVG, Beschluss vom 4. November 1992 - 18 L 8462/91, juris; VGH BW, Beschluss vom 15. Oktober 1991 - 15 S 1934/90, ESVGH 42, 233.
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