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   OVG Niedersachsen, 28.11.2007 - 18 LP 3/07   

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OVG Niedersachsen, 28.11.2007 - 18 LP 3/07 (https://dejure.org/2007,11903)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 28.11.2007 - 18 LP 3/07 (https://dejure.org/2007,11903)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 28. November 2007 - 18 LP 3/07 (https://dejure.org/2007,11903)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Weiterbeschäftigung eines Jugend- und Auszubildendenvertreters; Stellung des Auflösungsantrags ohne Hinweis auf Vertretung des Arbeitgebers

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 9 BPersVG; § 107 S. 2 BPersVG; § 58 NPersVG; § 83 NPersVG; § 78a Abs. 1 BetrVG
    Zumutbarkeit der Weiterbeschäftigung einer Jugendvertreterin und Auszubildendenvertreterin in einem Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit; Anspruch auf Auflösung eines zustande gekommenen Arbeitsverhältnisses; Weiterbeschäftigungsanspruch im Zeitpunkt der Beendigung ...

  • Judicialis

    BPersVG § 107 S. 2; ; BPersVG § 9; ; BPersVG § 9 Abs. 4; ; NPersVG § 58; ; NPersVG § 58 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Weiterbeschäftigung eines Jugend- und Auszubildendenvertreters; Stellung des Auflösungsantrags ohne Hinweis auf Vertretung des Arbeitgebers - Amtsgerichtsdirektor; Arbeitgeber; Auflösungsantrag; Behördenleiter; Dienststellenleiter; Einstellungsstopp; Jugend- und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zumutbarkeit der Weiterbeschäftigung einer Jugendvertreterin und Auszubildendenvertreterin in einem Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit; Anspruch auf Auflösung eines zustande gekommenen Arbeitsverhältnisses; Weiterbeschäftigungsanspruch im Zeitpunkt der Beendigung ...

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 01.11.2005 - 6 P 3.05

    Weiterbeschäftigung des Jugendvertreters; Vorhandensein eines Arbeitsplatzes;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.11.2007 - 18 LP 3/07
    Der Weiterbeschäftigungsanspruch besteht nämlich grundsätzlich nicht landesweit, sondern nur in Bezug auf diejenige Dienststelle, in welcher der Jugend- und Auszubildendenvertreter seine Berufsausbildung erhalten hat (vgl. BVerwG, Beschl. v. 01.11.2005 - 6 P 3/05 -, BVerwGE 124, 192; Beschl. v. 15.10.1985 - 6 P 13.84 -, BVerwGE 72, 154).

    Dies hat zur Folge, dass das kollektivrechtliche Element des Schutzzwecks aus § 9 BPersVG nicht erreicht wird (BVerwG, Beschl. v. 01.11.2005 - 6 P 3/05 -, NVwZ 2006, 344).

    Pflegt der öffentliche Arbeitgeber indessen Auszubildende, welche er in der Ausbildungsdienststelle nicht weiterbeschäftigen kann, auch bei anderen Dienststellen seines Zuständigkeits- und Verantwortungsbereichs einzustellen, so ist es nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bei Wahrung des Benachteiligungsverbots nicht gerechtfertigt, Auszubildenden in personalvertretungsrechtlichen Funktionen diese Möglichkeit zu verweigern (BVerwG, Beschl. v. 01.11.2005 - 6 P 3/05 -, a.a.O.).

    Voraussetzung dafür ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts für den Bereich des Betriebsverfassungsrechts, der das Bundesverwaltungsgericht für den Bereich des Personalvertretungsrechts beigetreten ist, dass der Auszubildende dem Arbeitgeber frühzeitig, regelmäßig nach dessen Nichtübernahmemitteilung nach § 78 a Abs. 1 BetrVG und spätestens mit dem eigenen Weiterbeschäftigungsverlangen, zu erkennen gibt, zu welchen abweichenden Arbeitsbedingungen er sich seine Weiterbeschäftigung vorstellt (vgl. BAG, Beschl. v. 06.11.1996 - 7 ABR 54/95 -, BAGE 84, 294; BVerwG, Beschl. v. 01.11.2005, a.a.O.).

  • BVerwG, 02.11.1994 - 6 P 39.93

    Personalvertretung - Behördlicher Einstellungsstopp - Weiterbeschäftigung von

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.11.2007 - 18 LP 3/07
    Voraussetzung ist, dass er in Vollzug wenigstens globaler Anweisungen des Haushaltsgesetzgebers zur Personaleinsparung ergeht und im Falle von Ausnahmen diese so eindeutig gefasst sind, dass sich auch nur der Verdacht einer Benachteiligungsabsicht von vornherein ausschließen lässt (BVerwG, Beschl. v. 13.09.2001 - 6 PB 9.01 -, PersR 2001, 524; BVerwG, Beschl. v. 02.11.1994 - 6 P 39/93 -, BVerwGE 97, 68).

    Zwar reicht es nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Rechtfertigung der Auflösung nicht aus, wenn nachgewiesen werden kann, dass der Arbeitgeber die Betroffenen nicht wegen ihrer früheren Tätigkeit in der Jugend- und Auszubildendenvertretung benachteiligt hat; vielmehr muss er den Nachweis führen, dass und aus welchen gewichtigen Gründen ihm die Weiterbeschäftigung ausnahmsweise unter Berücksichtigung aller Umstände unzumutbar ist, (BVerwG, Beschl. v. 02.11.1994 - 6 P 39/93 -, BVerwGE 97, 68).

  • BVerwG, 01.12.2003 - 6 P 11.03

    Feststellungs- und Auflösungsantrag des Arbeitgebers; Weiterbeschäftigung von

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.11.2007 - 18 LP 3/07
    b) Für den Arbeitgeber handelt in Verfahren nach § 58 Abs. 4 Satz 1 NPersVG bzw. § 9 Abs. 4 Satz 1 i.V.m. § 107 Satz 2 BPersVG allein derjenige, der ihn gerichtlich zu vertreten hat (ständ. Rspr., vgl. etwa: BVerwG, Beschl. v. 01.12.2003 - 6 P 11/03 -, BVerwGE 119, 270; Nds. OVG Beschl. v. 12.10.2005 - 17 LP 2/05 -).

    Dass die Erlasslage eine Delegation zur Stellung des Antrags nach § 58 Abs. 4 Satz 1 NPersVG bzw. § 9 Abs. 4 Satz 1 i.V.m. § 107 Satz 2 BPersVG auf den Direktor eines Amtsgerichts zur Folge hat, steht auch in Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, in der dieses betont hat, dass innerhalb der zweiwöchigen Ausschlussfrist eine verantwortliche Entscheidung desjenigen vorliegen muss, der den Arbeitgeber gerichtlich vertritt (vgl. etwa BVerwG, Beschl. v. 01.12.2003 - 6 P 11/03 -, BVerwGE 119, 270).

  • VG Göttingen, 04.12.2002 - 7 A 7005/02

    Arbeitgeber; Auflösungsantrag; Jugend- und Auszubildendenvertreter; Vertretung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.11.2007 - 18 LP 3/07
    Eine Einschränkung der Regelung des Abschnittes V Nr. 2c des gemeinsamen Runderlasses der Staatskanzlei und sämtlicher Ministerien vom 16. November 2004 dahingehend, dass es dort nur um die prozessuale Durchführung einer Streitigkeit zwischen dem Dienststellenleiter und der bei der Dienststelle gebildeten Personalvertretung geht, lässt sich der Erlasslage gerade nicht entnehmen (so aber wohl VG Göttingen, Beschl. v. 04.12.2002 - 7 A 7005/02 -).

    Von dieser Rechtsprechung ist das Bundesverwaltungsgericht auch nicht abgerückt (so aber: VG Göttingen, Beschl. v. 04.12.2002 - 7 A 7005/02 -).

  • VGH Hessen, 21.03.1996 - 22 TL 2391/95

    Auflösung eines Arbeitsverhältnisses zwischen Arbeitgeber und Jugendvertreter -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.11.2007 - 18 LP 3/07
    (Hess. VGH, Beschl. v. 21.03.1996 - 22 TL 2391/95 -, PersR 1996, 288).
  • OVG Schleswig-Holstein, 20.04.1998 - 11 L 4/97

    Anforderungen an die gerichtliche Auflösung eines Dauerarbeitsverhältnisses;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.11.2007 - 18 LP 3/07
    Diese Überlegung hat einen noch höheren Stellenwert, wenn der Arbeitgeber in seinem Zuständigkeits- und Verantwortungsbereich vollständig oder partiell zentrale Ausbildungsdienststellen bestimmt hat, die die Ausbildung für andere Dienststellen mit übernehmen (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 20.04.1998 - 11 L 4/97 -, PersR 1998, 430).
  • OVG Niedersachsen, 09.09.1994 - 17 L 2791/94

    Auflösung eines Arbeitsverhältnisses; Bundespost; Berufsausbildungsvertrag;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.11.2007 - 18 LP 3/07
    Der Prüfungsmaßstab des Gerichts beschränkt sich, sofern der betroffene Beschäftigte seine Weiterbeschäftigung nur in Bezug auf die Dienststelle seines Arbeitgebers verlangt, bei der er seine Berufsausbildung erhalten hat, und sich auch die Ablehnung der Übernahme durch den Arbeitgeber hierauf bezieht (Beschl. d. erkennenden Senats v. 13.09.2006 - 18 LP 13/04 - Nds. OVG, Beschl. v. 09.09.1994 - 17 L 2781/94 -, PersR 1995, 90).
  • BAG, 06.11.1996 - 7 ABR 54/95

    Auflösung des Arbeitsverhältnisses nach § 78 a Abs. 4 BetrVG

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.11.2007 - 18 LP 3/07
    Voraussetzung dafür ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts für den Bereich des Betriebsverfassungsrechts, der das Bundesverwaltungsgericht für den Bereich des Personalvertretungsrechts beigetreten ist, dass der Auszubildende dem Arbeitgeber frühzeitig, regelmäßig nach dessen Nichtübernahmemitteilung nach § 78 a Abs. 1 BetrVG und spätestens mit dem eigenen Weiterbeschäftigungsverlangen, zu erkennen gibt, zu welchen abweichenden Arbeitsbedingungen er sich seine Weiterbeschäftigung vorstellt (vgl. BAG, Beschl. v. 06.11.1996 - 7 ABR 54/95 -, BAGE 84, 294; BVerwG, Beschl. v. 01.11.2005, a.a.O.).
  • BVerwG, 15.10.1985 - 6 P 13.84

    Mitglied einer Jugendvertretung - Personalvertretung -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.11.2007 - 18 LP 3/07
    Der Weiterbeschäftigungsanspruch besteht nämlich grundsätzlich nicht landesweit, sondern nur in Bezug auf diejenige Dienststelle, in welcher der Jugend- und Auszubildendenvertreter seine Berufsausbildung erhalten hat (vgl. BVerwG, Beschl. v. 01.11.2005 - 6 P 3/05 -, BVerwGE 124, 192; Beschl. v. 15.10.1985 - 6 P 13.84 -, BVerwGE 72, 154).
  • BVerwG, 18.09.1996 - 6 P 16.94

    Personalvertretungsrecht - Weiterbeschäftigung des Jugendvertreters,

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.11.2007 - 18 LP 3/07
    Dem Gedanken, dass zur Ausübung des Gestaltungsklagerechts nach § 58 Abs. 4 Satz 1 NPersVG bzw. § 9 Abs. 4 Satz 1 i.V.m. § 107 Satz 2 BPersVG zum Zwecke des Schutzes der Jugend- und Auszubildendenvertretung nur eine besonders herausgehobene Ebene der Verwaltungsleitung befugt sein soll (vgl. insoweit BVerwG, Beschl. v. 18.09.1996 - 6 P 16.94 -, Buchholz 250 § 9 BPersVG Nr. 14; Nds. OVG, Beschl. v. 12.10.2005 - 17 LP 2/05 -), ist vielmehr bereits dadurch hinreichend Rechnung getragen, dass einer bestimmten Verwaltungsebene die Befugnis zur gerichtlichen Vertretung durch Erlass ausdrücklich zuerkannt wird.
  • BVerwG, 13.09.2001 - 6 PB 9.01

    Zumutbarkeit der Weiterbeschäftigung eines Mitglieds der Jugend- und

  • BVerwG, 09.09.1999 - 6 P 5.98

    Weiterbeschäftigung; Jugend- und Auszubildendenvertretung; Bestenauslese;

  • BVerwG, 02.11.1994 - 6 P 6.93

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung

  • OVG Niedersachsen, 12.12.2007 - 17 LP 4/06

    Zurechnung als "unternehmensbezogenes Geschäft" bei Stellung eines Antrags auf

    Nach allgemeinen zivilrechtlichen Vertretungsregeln wäre eine solche Handlungsweise als "unternehmensbezogenes Geschäft" anzusehen, welches zur Folge hat, dass diejenige Person, die die Willenserklärung abgibt, nicht für sich selbst, sondern für den Vertretenen handelt (Nds. OVG, Beschl. v. 28.11.2007 - 18 LP 3/07 -).
  • BVerwG, 03.04.2008 - 6 PB 2.08

    Darlegungsanforderungen an die Divergenzrüge und die Grundsatzrüge i.S. der

    Namentlich gelingt ihr dies nicht durch den Hinweis auf den ebenfalls am 28. November 2007 ergangenen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts im Verfahren 18 LP 3/07.
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