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LG Hannover, 10.02.2009 - 18 O 229/08 |
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- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Anspruch auf Unterlassung der Verwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen wegen Unwirksamkeit von diesen; Anforderungen an die Unangemessenheit von formularmäßigen Vertragsbestimmungen i.R.d. Stellung einer unbefristeten, selbstschuldnerischen Bürgschaft zur ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Unterlassung der Verwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen wegen Unwirksamkeit von diesen; Anforderungen an die Unangemessenheit von formularmäßigen Vertragsbestimmungen i.R.d. Stellung einer unbefristeten, selbstschuldnerischen Bürgschaft zur ...
Verfahrensgang
- LG Hannover, 10.02.2009 - 18 O 229/08
- OLG Celle, 19.08.2009 - 13 U 48/09
- BGH, 27.05.2010 - VII ZR 165/09
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Celle, 03.07.2008 - 13 U 68/08
Anforderungen an die Wirksamkeit von Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen …
Auszug aus LG Hannover, 10.02.2009 - 18 O 229/08
Die dagegen gerichtete Berufung der Beklagten blieb im Ergebnis erfolglos (vgl. OLG Celle BauR 2009 S. 103 ff [OLG Celle 03.07.2008 - 13 U 68/08] ). - BGH, 01.02.2005 - X ZR 10/04
Unwirksamkeit des Ausschlusses von Ersatz für abhanden gekommene Fahrscheine in …
Auszug aus LG Hannover, 10.02.2009 - 18 O 229/08
Die Unangemessenheit ist zu verneinen, wenn die Benachteiligung des Vertragspartners durch höherrangige oder zumindest gleichwertige Interessen des AGB-Verwenders gerechtfertigt ist (st. Rspr, vgl. z.B. BGH, Urteil vom 1. Februar 2005 - X ZR 10/04 , NJW 2005, 1774). - LG Hannover, 12.02.2008 - 18 O 332/07
Auszug aus LG Hannover, 10.02.2009 - 18 O 229/08
Die Klauseln waren Gegenstand des einstweiligen Verfügungsverfahrens 18 O 332/07 LG Hannover und sind durch Urteil vom 12.02.2008 für unwirksam erklärt worden. - BGH, 11.05.2006 - VII ZR 146/04
Geltendmachung einer vertraglich vereinbarten Bürgschaft zur Sicherung der …
Auszug aus LG Hannover, 10.02.2009 - 18 O 229/08
§ 648 a BGB gibt dem Unternehmer hingegen, um seinem Interesse an Absicherung seiner Vergütungsforderung Nachdruck zu verleihen, lediglich das Recht, die Leistung zu verweigern und den Vertrag zu kündigen, wenn die geforderte Sicherheit nicht erbracht wird (vgl. VII ZR 146/04, BGHZ 167, 345).
- OLG Celle, 19.08.2009 - 13 U 48/09
Formularmäßige Vereinbarung der Stellung einer Bürgschaft für die Vergütung des …
das am 10. Februar 2009 verkündete Urteil des Landgerichts Hannover, Az.: 18 O 229/08, aufzuheben und die Klage abzuweisen.