Rechtsprechung
LG Berlin, 10.01.2007 - 18 O 250/06 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 10.01.2007 - 18 O 250/06
- KG, 30.04.2007 - 26 U 16/07
- BGH, 03.12.2007 - II ZB 20/07
- KG, 26.05.2008 - 26 U 16/07
- BGH, 07.12.2009 - II ZR 205/08
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 14.07.2003 - II ZR 202/02
Umfang der Aufklärungspflicht der Gründungskommanditisten
Auszug aus LG Berlin, 10.01.2007 - 18 O 250/06
Denn die Ursächlichkeit eines Prospektmangels für die Anlageentscheidung wird vermutet (vgl. BGH ZIP 2003, 1651, 1653 [BGH 14.07.2003 - II ZR 202/02] ; NJW-RR 2006, 685, 688).Nur ein solcher aber ist als Vorteil auszugleichen (vgl. BGH NJW 1984, 2524 [BGH 27.06.1984 - IVa ZR 231/82] ; ZIP 2003, 1651, 1654 [BGH 14.07.2003 - II ZR 202/02] ).
- BGH, 27.06.1984 - IVa ZR 231/82
Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen den Vermittler von Kapitalanlagen
Auszug aus LG Berlin, 10.01.2007 - 18 O 250/06
Dabei kann dahingestellt bleiben, ob sich dies schon daraus ergibt, daß die Klägerseite als Mitunternehmer einen ihr zu zahlenden Schadensersatzbetrag wiederum als Einkommen zu versteuern hat (vgl. BGH NJW 1984, 2524 [BGH 27.06.1984 - IVa ZR 231/82] ; NJW 2002, 1711, 1712 [BGH 14.01.2002 - II ZR 40/00] ).Nur ein solcher aber ist als Vorteil auszugleichen (vgl. BGH NJW 1984, 2524 [BGH 27.06.1984 - IVa ZR 231/82] ; ZIP 2003, 1651, 1654 [BGH 14.07.2003 - II ZR 202/02] ).
- BGH, 09.02.2006 - III ZR 20/05
Darlegungs- und Beweislast für die Kausalität der ungenügenden Offenlegung von …
Auszug aus LG Berlin, 10.01.2007 - 18 O 250/06
Denn die Ursächlichkeit eines Prospektmangels für die Anlageentscheidung wird vermutet (vgl. BGH ZIP 2003, 1651, 1653 [BGH 14.07.2003 - II ZR 202/02] ; NJW-RR 2006, 685, 688).
- OLG Hamburg, 27.02.2007 - 7 U 121/06
Richtigstellungsanspruch: Beschränkung auf Fälle der fortwirkenden …
Auszug aus LG Berlin, 10.01.2007 - 18 O 250/06
Denn sie waren vor allem schon deshalb unvollständig, weil sie nicht, wie klägerseits mit Recht geltend gemacht wird und wovon schon der den Parteien bekannte und mit ihnen erörterte Inhalt der Urteile der Zivilkammer 18 des Landgerichts Berlin vom 31. Juli und 1. August sowie 1. und 14. November 2006 und des Hinweises des Brandsburgischen Oberlandesgerichts vom 18. Oktober 2006 - 7 U 121/06 - zu Recht ausgeht, über die nach der Struktur der Gesellschaft, der Art der Beteiligung der Klägerseite und der Art der beabsichtigten Geschäfte naheliegenden Regelungen des Kreditwesengesetzes und des Investmentgesetzes zur Erlaubnispflicht informierten, vielmehr diese gar nicht erwähnten. - BGH, 22.03.1982 - II ZR 114/81
Verjährung von Schadensersatzansprüchen aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen
Auszug aus LG Berlin, 10.01.2007 - 18 O 250/06
Selbst wenn man davon ausgeht, daß ein Anleger, jedenfalls soweit sein Schadensersatzanspruch auf der Verletzung typisierten Verhaltens beruht, wenn er von dem Fehler des Prospektes Kenntnis erlangt hat, nicht mehr bis kurz vor Ablauf der dreijährigen, frühestens mit Annahme der Beitrittserklärung beginnenden Verjährungsfrist zuwarten darf (vgl. BGHZ 83, 222, 226 ), sondern entsprechend § 46 BörsG (n.F. vom 21.6.2002) innerhalb von einem Jahr nach Kenntnis des Prospektfehlers seine Rechte geltend machen muß, hat die Einreichung der Klage ( § 167 ZPO ) auch gegen den Beklagten zu 2) die Verjährung vorliegend noch rechtzeitig gehemmt; denn der Beklagte zu 2) als dafür darlegungs- und beweispflichtige Partei hat, wie diese mit Recht geltend macht, nicht einmal ansatzweise darlegen können, daß die Klägerin von der Entscheidung der BaFin vom 15. Juni 2005 zu einem Zeitpunkt erfahren hat, der bereits über ein Jahr vor Einreichung der Klage gegen den Beklagten zu 2) zurückgelegen hat. - BGH, 21.03.2005 - II ZR 149/03
Anlegerschutz bei der Göttinger Gruppe
Auszug aus LG Berlin, 10.01.2007 - 18 O 250/06
Damit aber wäre das Risiko, daß die zuständige Behörde - mag dies auch unberechtigt erfolgen - eine Erlaubnispflicht annimmt, mit den damit für das Unternehmen und die Anleger verbundenen nachteiligen Folgen, wie sie nun eingetreten sind, von vornherein nur dann auszuschließen, mithin Hinweise auf eine mögliche Erlaubnispflicht und deren Folgen und Auswirkungen von vornherein allenfalls dann verzichtbar gewesen, wenn die BaFin im vorliegenden Fall vor dem Werben von Anlegern in ihrer Entscheidung rechtlich dahingehend gebunden worden wäre, daß sie eine Erlaubnispflicht nicht (mehr) hätte annehmen können (vgl. BGH NZG 2005, 476, 478 [BGH 21.03.2005 - II ZR 149/03] ). - BGH, 14.01.2002 - II ZR 40/00
Verjährung von Prospekthaftungsansprüchen aus dem Beitritt zu einem geschlossenen …
Auszug aus LG Berlin, 10.01.2007 - 18 O 250/06
Dabei kann dahingestellt bleiben, ob sich dies schon daraus ergibt, daß die Klägerseite als Mitunternehmer einen ihr zu zahlenden Schadensersatzbetrag wiederum als Einkommen zu versteuern hat (vgl. BGH NJW 1984, 2524 [BGH 27.06.1984 - IVa ZR 231/82] ; NJW 2002, 1711, 1712 [BGH 14.01.2002 - II ZR 40/00] ). - BGH, 24.04.1978 - II ZR 172/76
Haftung der Initiatoren und Gründer einer Publikums-KG für unvollständigen oder …
Auszug aus LG Berlin, 10.01.2007 - 18 O 250/06
Für den Beklagten zu 1) gilt das schon allein deshalb, weil er alleiniger Vorstand der Komplementärin der Fondgesellschaft und nach dem Prospekt Gründungsgesellschafterin, Fondsinitiatorin und Prospektherausgeberin war, dem ein Beitrittsinteressent, für den diese Gesellschaft als juristische Person nur ein abstraktes Gebilde ist, als hinter dieser als deren Manager stehende natürliche Person typischerweise sein Vertrauen schenkt (vgl. BGHZ 71, 284, 287 ).
- BGH, 03.12.2007 - II ZB 20/07
Pflicht des Rechtsanwalts zur Überprüfung der Ausführung von Einzelanweisungen …
Der Beklagte zu 2 hat mit Schriftsatz vom 15. Februar 2007 gegen das ihm am 17. Januar 2007 zugestellte Urteil des Landgerichts Berlin vom 10. Januar 2007, Az. 18 O 250/06, fristgerecht Berufung eingelegt.