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   LG Hannover, 08.04.2008 - 18 O 256/07   

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https://dejure.org/2008,26532
LG Hannover, 08.04.2008 - 18 O 256/07 (https://dejure.org/2008,26532)
LG Hannover, Entscheidung vom 08.04.2008 - 18 O 256/07 (https://dejure.org/2008,26532)
LG Hannover, Entscheidung vom 08. April 2008 - 18 O 256/07 (https://dejure.org/2008,26532)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Unwirksamkeit einer Verjährungsverkürzung in AGB bei Fehlen gesetzlicher Ausnahmen und zur Zulässigkeit von und/oder-Verknüpfungen

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - AWD 78 -, Verkürzung der Verjährungsfrist unzulässig, wenn bestimmte Schadensersatzformen nicht ausgenommen werden

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Enthaftungsmanagemet - Passen Sie die verjährungsverkürzende Klausel in Ihrem Maklervertrag an!

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.11.1988 - III ZR 188/87

    Gültigkeit einer formularmäßigen Anrechnungsvereinbarung der Zinsen bei einem

    Auszug aus LG Hannover, 08.04.2008 - 18 O 256/07
    Vielmehr gebieten Treu und Glauben auch, dass die Klausel die wirtschaftlichen Nachteile und Belastungen soweit erkennen lässt, wie dies nach den Umständen gefordert werden kann ( BGHZ 106, 42, BGHZ 163, 394 ff. ).
  • BGH, 17.01.1989 - XI ZR 54/88

    Formularmäßige Vereinbarung der Verzögerung der Wertstellung von Bareinzahlungen

    Auszug aus LG Hannover, 08.04.2008 - 18 O 256/07
    Ob Allgemeine Geschäftsbedingungen hinreichend klar und durchschaubar sind, ist nach den Verständnismöglichkeiten der typischerweise bei Verträgen der geregelten Art zu erwartenden Durchschnittskunden zu beurteilen ( BGHZ 106, 259; Fuchs in Ulmer/Brandner/Hensen, AGB-Recht, 10. Aufl., § 307 BGB Rn. 344).
  • BGH, 15.11.2006 - VIII ZR 3/06

    Abgrenzung zwischen "neuen" und "gebrauchten" Tieren (hier: sechs Monate altes

    Auszug aus LG Hannover, 08.04.2008 - 18 O 256/07
    Der Bundesgerichtshof hat entschieden ( BGH, Urteil vom 15.11.2006; Az. VIII ZR 3/06 , BGHZ 170, 31 f. ), dass eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, mit der die gesetzliche Verjährungsfrist für die Ansprüche des Käufers wegen eines Mangels der verkauften Sache abgekürzt wird, wegen Verstoßes gegen die Klauselverbote des § 309 Nr. 7 Buchstabe a und b BGB insgesamt unwirksam ist, wenn die in diesen Klauselverboten bezeichneten Schadensersatzansprüche nicht von der Abkürzung der Verjährungsfrist ausgenommen werden.
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