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   LG Bonn, 10.03.2009 - 18 O 263/08   

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LG Bonn, 10.03.2009 - 18 O 263/08 (https://dejure.org/2009,35886)
LG Bonn, Entscheidung vom 10.03.2009 - 18 O 263/08 (https://dejure.org/2009,35886)
LG Bonn, Entscheidung vom 10. März 2009 - 18 O 263/08 (https://dejure.org/2009,35886)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 15.07.2008 - 4 U 1/08

    Zulässigkeit eines pauschalen Aufschlags auf den Normaltarif bei Fehlen eines

    Auszug aus LG Bonn, 10.03.2009 - 18 O 263/08
    Das Gerichtschließtsich hinsichtlich der konkretenBerechnung der ersatzfehigen KostenauchzurAufrechterhaltung einereinheitlichen Rechtsprechung im Bezirkdes Oberlandesgerichts Köln nach wie vor der bisherigenund den Parteienbekannten Berechnungsweise an (vgl. oLG Köln, urteil vorn 02.03.200r- 19 u 1E1/06; Beschluss1507.2008- 4 U 1/08;LG BonnUrteilvom 12.10.2007 - 1g O 17ZtO7, - 1BO 174107, Urteilvom 08.09.2A07 - ZJ1106 Urteilvom02.02.2007 sowieLG Bonn, - I o 110t07, urteilvom21.06.2007 - s s 1g7to6).
  • OLG Köln, 10.10.2008 - 6 U 115/08

    Ersatzfähigkeit unfallbedingter Mietwagenkosten

    Auszug aus LG Bonn, 10.03.2009 - 18 O 263/08
    Dagegensah der 4. Senat des oLG Köln ( - 4 u 1rc4 auchangesichts Beschluss 15.07.20Q8 derzitierten BGH- Entscheidung keinenAnlass,von der bisherigen Rechtsprechungspraxis abzuweichen. lm Urteilvom 10'10'2008 ist der 6. Senatdes OLG Köln (6 U 115/08)wiederauf dieseLinie eingeschwenkt, allerdings legter dem20 % - igenAufschlag nichtmehrdie Schwacke Liste, sondern die Untersuchungdes Fraunhofer- Instituts zugrunde.
  • OLG Köln, 13.10.2009 - 15 U 49/09

    Ersatzfähigkeit unfallbedingter Mietwagenkosten

    Auf die Berufung der Beklagten wird das am 10.03.2009 verkündete Urteil der 18. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 18 O 263/08 - teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:.

    Der Beklagte beantragt, das am 10.03.2009 verkündete Urteil der 18. Zivilkammer des Landgerichts Bonn -18 O 263/08- abzuändern und die Klage insoweit abzuweisen, als der Beklagte zu mehr als 942, 50 EUR verurteilt worden ist.

  • AG Mönchengladbach-Rheydt, 18.08.2010 - 11 C 55/10
    Sinn einer Pauschale ist es gerade, die im Unfallersatzgeschäft typischerweise zu erwartenden Mehrkosten mit einem bestimmten Prozentsatz auszugleichen (LG Bonn, Urteil v. 10.03.2009, Az.: 18 O 263/08; LG Mönchengladbach, Urteil v. 20.01.2009, Az.: 5 S 110/08).
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