Rechtsprechung
LG Frankfurt/Main, 22.06.2006 - 2-18 O 328/04 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,82078) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- LG Hamburg, 21.12.2012 - 331 O 42/12 Die abzugsfähigen Lohnkosten sind gemäß § 287 ZPO zu schätzen und können nach Auffassung des Gerichts mit 50 % des Bruttoumsatzes (= EUR 1.422,00) berücksichtigt werden (vgl. Landgericht Frankfurt, Urteil vom 22.06.2006, 18 O 328/04; Kammergericht Berlin, Urteil vom 30.08.2004, 12 U 283/03 zit. nach Juris; Landgericht Hannover, Urteil 9 O 32/10).
- AG Siegburg, 01.03.2021 - 124 C 66/20 Die Entlohnung der Fahrer der Taxis hat außer Betracht zu bleiben, wenn es sich insoweit um leistungsunabhängige feste Kosten handelt, die den Taxiunternehmer auch bei einem Verzicht auf einen Mietwagen belastet hätten (LG Frankfurt, Urteil vom 22. Juni 2006 - 2-18 O 328/04 -, Rn. 22, juris).