Rechtsprechung
   LG Hannover, 23.09.2019 - 18 O 33/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,32503
LG Hannover, 23.09.2019 - 18 O 33/19 (https://dejure.org/2019,32503)
LG Hannover, Entscheidung vom 23.09.2019 - 18 O 33/19 (https://dejure.org/2019,32503)
LG Hannover, Entscheidung vom 23. September 2019 - 18 O 33/19 (https://dejure.org/2019,32503)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Onlineshopbetreiber ist nicht verpflichtet auf Bestehen einer Herstellergarantie hinzuweisen und über die Garantiebedingungen der Herstellergarantie zu informieren

  • ra-plutte.de (Kurzinformation)

    Wann Händler über Garantien informieren müssen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Etappensieg gegen den IDO e.V. wegen fehlender Garantie-Informationen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Online-Verkäufer muss über Hersteller-Garantien nicht informieren

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Keine Pflicht des Händlers, über Herstellergarantie zu informieren

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Internethändler müssen nicht über eine gegebenenfalls bestehende Herstellergarantie informieren

Sonstiges

  • shopbetreiber-blog.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Internethändler müssen nicht über eine ggf. bestehende Herstellergarantie informieren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2020, 495
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 11.02.2021 - I ZR 241/19

    Pflicht von Internethändlern, über Herstellergarantien zu informieren

    Nach einer anderen Ansicht soll die bloße Existenz einer Herstellergarantie die Informationspflicht noch nicht auslösen (vgl. OLG Celle, WRP 2020, 751, 754 f. [juris Rn. 61 bis 84]; LG Hannover, MMR 2020, 495, 496 [juris Rn. 22 bis 36]; BeckOK.BGB/Martens, 55. Edition [Stand 1. August 2020], Art. 246a § 1 EGBGB Rn. 16 in Verbindung mit Art. 246 EGBGB Rn. 21a; BeckOGK.EGBGB/Busch aaO Art. 246a § 1 Rn. 24 in Verbindung mit Art. 246 Rn. 41; Douglas, GRUR-Prax 2020, 292).

    Überdies könnten etwa bei aus einzelnen Bestandteilen zusammengesetzten Waren oder bei Dienstleistungen sogar mehrere Herstellergarantien nebeneinander gelten (vgl. LG Hannover, MMR 2020, 495, 496 [juris Rn. 30]).

  • OLG Celle, 26.03.2020 - 13 U 73/19

    Informationspflichten für ein bei eBay eingestelltes gewerbliches Angebot;

    den Beklagten unter Abänderung des am 23. September 2019 verkündeten Urteils des Landgerichts - 18 O 33/19 - zu verurteilen,.
  • LG Bochum, 27.11.2019 - 15 O 122/19

    Informationspflicht über Herstellergarantie

    Soweit ersichtlich verhalten sich zur Frage der Nachforschungspflicht bzgl. Herstellergarantien neben dem vorgenannten Urteil des OLG Hamm vom 26.11.2019 - 4 U 22/19 -, welches die Frage im dortigen Entscheidungsfall offenlassen konnte, lediglich das Urteil des Landgerichts Wuppertal vom 30.04.2019 - 13 O 21/19 -, welches eine Nachforschungspflicht annimmt, und das Urteil des Landgerichts Hannover vom 23.09.2019, - 18 O 33/19 -, welches eine solche ablehnt.

    Vorliegend kann nach Auffassung der Kammer gegen die Annahme einer umfassenden Informationspflicht auch bzgl. Herstellergarantien, insbesondere nicht eingewendet werden, dass es nicht die Funktion von Informationspflichten sei, den Verbraucher rechtlich zu beraten und für ihn eine Günstigkeitsprüfung vorzunehmen (so das Landgericht Hannover, 18 O 33/19, Urteil vom 23.09.2019).

    Eine derartige Informationspflicht wäre daher nach Auffassung der Kammer immer noch praktikabel und würde den Unternehmer auch nicht unbillig überfordern (a. A. LG Hannover, 18 O 33/19, Urteil vom. 23.09.2019).

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