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   LG Köln, 06.06.2015 - 18 O 445/12   

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LG Köln, 06.06.2015 - 18 O 445/12 (https://dejure.org/2015,76707)
LG Köln, Entscheidung vom 06.06.2015 - 18 O 445/12 (https://dejure.org/2015,76707)
LG Köln, Entscheidung vom 06. Juni 2015 - 18 O 445/12 (https://dejure.org/2015,76707)
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Köln, 21.08.2020 - 19 U 5/20

    Spätestens nach 10 Jahren ist der Bauträger "aus dem Schneider"!

    2012 reichte die Beklagte eine Klageschrift wegen derselben Mängel ein (Zahlung Kostenvorschuss u. a., LG Köln, 18 O 445/12).

    In der Eigentümerversammlung vom 26.06.2017 (Anlage K 6, Bl. 73 f. Anlagenheft) fassten die Miteigentümer den Beschluss, der Wohnungseigentümergemeinschaft werde auch wegen solcher Mängel, die (noch) nicht Gegenstand des Klageverfahrens 18 O 445/12 seien (insbesondere mangelhafte Dämmung EG-Wohnungen und Tiefgarage gemäß Feststellungen Ingenieurbüro Dr. D GmbH) die Geltendmachung der Gewährleistungsrechte übertragen.

    120-124, B betreffend des Mehrfamilienhauses und der Tiefgarage, soweit sie nicht in den Verfahren LG Köln, Az.: 18 O 445/12, OLG Köln, Az.: 17 U 50/18, OLG Köln, Az.: 17 U 52/18, OLG Köln, Az.: 17 U 49/18 und OLG Köln, Az.: 17 U 51/18 rechtshängig sind, spätestens seit dem 31.05.2016 verjährt sind;.

  • OLG Köln, 13.01.2017 - 19 U 92/16

    Geltendmachung von Mängeln am Gemeinschaftseigentum durch die

    Auf die Berufung der Klägerin werden das Urteil der 18. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 6.6.2015 (18 O 445/12) sowie das zugrundeliegende Verfahren aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung sowie Entscheidung an das Landgericht Köln zurückverwiesen.
  • LG Köln, 20.12.2019 - 18 O 218/19
    Mit Beschluss vom 26.06.2017 ermächtigte die Beklagte ihren Verwalter, sämtliche Gewährleistungsansprüche wegen Mängeln und Schäden am Gemeinschaftseigentum, die noch nicht Gegenstand des Verfahrens vor dem Landgericht Köln, 18 O 445/12 sind, insbesondere im Zusammenhang mit mangelhafter Dämmung der Erdgeschosswohnungen der Mehrfamilienhäuser und der Tiefgarage selbständig im Namen der Wohnungseigentümer geltend zu machen.

    Sie hat ursprünglich beantragt, festzustellen, dass Ansprüche auf mangelfreie Herstellung in Bezug auf das Gemeinschaftseigentum der WEG S1 Park, S Straße, L betreffend des Mehrfamilienhauses und der Tiefgarage, soweit sie nicht in den Verfahren LG Köln, Az.: 18 O 445/12, OLG Köln, Az.: 17 U 50/18, OLG Köln, Az.: 17 U 52/18, OLG Köln, Az.: 17 U 49/18 und OLG Köln, Az.: 17 U 51/18 rechtshängig sind, spätestens seit dem 31.05.2016 verjährt seien.

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