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LG Stuttgart, 26.03.2008 - 18 O 494/07 |
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Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 26.03.2008 - 18 O 494/07
- OLG Stuttgart, 27.11.2008 - 7 U 89/08
Wird zitiert von ...
- OLG Stuttgart, 27.11.2008 - 7 U 89/08
Berufshaftpflichtversicherung: Versagung des Deckungsschutzes wegen Versäumung …
Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 26.03.2008 (18 O 494/07) wird zurückgewiesen.Unter Abänderung des am 26.03.2008 verkündeten Urteils des Landgerichts Stuttgart - Az.: 18 O 494/07 - wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, den Klägern - als Gesamtberechtigten - vertragsgemäße Deckung für alle Schäden zu leisten, für die die Kläger aus Planungs- und Überwachungsfehlern des Architekten H. M. bei dem Umbau und der Erweiterung des der Frau E. W., H.straße 52, E. gehörenden Einfamilienhauses R. Straße 79, E., als Rechtsnachfolger in Haftung genommen werden und die Kläger von einer Inanspruchnahme freizustellen, soweit diese die Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers überschreitet und im Rahmen der Deckungssumme.