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   VGH Bayern, 19.03.1997 - 18 P 96.2831   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,23152
VGH Bayern, 19.03.1997 - 18 P 96.2831 (https://dejure.org/1997,23152)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19.03.1997 - 18 P 96.2831 (https://dejure.org/1997,23152)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19. März 1997 - 18 P 96.2831 (https://dejure.org/1997,23152)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtung einer Wahl zum örtlichen Personalrat; Wirksamkeit einer Wahl bei Berücksichtigung nachträglich und verspätet eingegangener schriftlicher Stimmabgaben in Form einer Briefwahl; Pflicht zur Einhaltung der Grundsätze für eine verfahrensgemäße Wahl; Behandlung von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 18.04.1978 - 6 P 34.78

    Personalratswahl - Wahlvorstand - Beteiligter des Wahlanfechtungsverfahrens -

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  • VG Ansbach, 31.07.2013 - AN 7 P 12.00752

    Wahlanfechtung betreffend Wahlen zu personalvertretungsrechtlichen Gremien bei

    Insoweit werde auf den Beschluss des BayVGH vom 19. März 1997, Az. 18 P 96.2831, juris, RdNrn.

    Erforderlich wäre nämlich zusätzlich gewesen, dass die Briefwahlunterlagen vor Schließung der Stimmabgabe in den unmittelbaren Verfügungsbereich des Wahlvorstandes selbst gelangt wären (vgl. etwa BayVGH, B.v. 19.3.1997, Az. 18 P 96.2831, juris, RdNrn. 15, 16/ Ilbertz/Widmaier/Sommer, BPersVG § 18 Wahlordnung, Rd.Nr. 5).

  • OVG Niedersachsen, 08.02.2023 - 18 LP 4/21

    Anfechtung; Beschwerde; Personalratswahl; Stimmzettel; Wahlgeheimnis;

    Der Fehler, dass von Briefwählern stammende Stimmzettel ausgezählt wurden, die sich nicht zuvor (in Wahlumschlägen) in der Wahlurne befunden hatten (vgl. oben II.1.b)bb)(3) ), war bereits mit Öffnung der Wahlumschläge der Briefwähler, spätestens jedoch in dem Zeitpunkt nicht mehr behebbar, in dem die Wahlurne geöffnet worden war (vgl. Bayerischer VGH, Beschl. v. 19.3.1997 - 18 P 96.2831 -, juris Rn. 16: nach Öffnung der Urne dürfen Wahlumschläge der Briefwähler nicht mehr dort hineingeworfen werden).
  • OVG Sachsen, 01.03.2018 - 9 A 53/17

    Personalratswahl; Anfechtung; Berichtigungsbegehren; wesentliche Wahlvorschrift;

    Eine Berücksichtigung von Briefwahlunterlagen, die erst nach Abschluss der Stimmabgabe eingegangen sind, ist hingegen nicht zulässig (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18. April 1978 - 6 P 34/78 -, juris Rn. 22 ff.; BayVGH, Beschl. v. 19. März 1997 - 18 P 96.2831 -, juris Rn. 16).
  • VG Ansbach, 24.04.2012 - AN 4 K 11.00602

    Einrichtung einer sog. Aktionspostleitzahl; Rechtzeitigkeit des Eingangs von

    Nach der im wahlrechtlichen Kontext ergangenen Rechtsprechung ist für den Eingang bzw. den Zugang von Wahlbriefen beim Empfänger darauf abzustellen, dass die Wahlbriefe vor Abschluss der Wahl so in den Verfügungsbereich von Wahlleiter bzw. Wahlvorstand gelangt sind, dass dieser ohne weiteres - also ohne weitere Zwischenschritte - von ihnen Kenntnis nehmen kann (BVerwG, Beschluss vom 18.4.1978, Az. 6 P 34/78, juris; VGH, Beschluss vom 19.3.1997, Az. 18 P 96.2831, juris).
  • VG Ansbach, 24.04.2012 - AN 4 K 11.02012

    Einrichtung einer sogenannten Aktionspostleitzahl

    Nach der im wahlrechtlichen Kontext ergangenen Rechtsprechung ist für den Eingang bzw. den Zugang von Wahlbriefen darauf abzustellen, dass die Wahlbriefe vor Abschluss der Wahl so in den Verfügungsbereich von Wahlleiter bzw. Wahlvorstand (Wahlausschuss) gelangt sind, das dieser ohne weiteres - also ohne weitere Zwischenschritte - von ihnen Kenntnis nehmen kann (BVerwG, Beschluss vom 18.4.1978, Az. 6 P 34/78, juris; BayVGH, Beschluss vom 19.3.1997, Az. 18 P 96.2831, juris).
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