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   VGH Bayern, 19.03.1997 - 18 P 96.3275   

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VGH Bayern, 19.03.1997 - 18 P 96.3275 (https://dejure.org/1997,18300)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19.03.1997 - 18 P 96.3275 (https://dejure.org/1997,18300)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19. März 1997 - 18 P 96.3275 (https://dejure.org/1997,18300)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 02.11.1994 - 6 P 6.93

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung

    Auszug aus VGH Bayern, 19.03.1997 - 18 P 96.3275
    Bei der letzten Anhörung gab das Gericht der Antragstellerin auf, binnen sechs Wochen alle Unterlagen vorzulegen, die in bezug auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (vom 2.11.1994 BVerwG 6 P 6.93) für die Beurteilung der Angelegenheit wesentlich sind.

    Die demgegenüber auch vom Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom 2. November 1994 (BVerwG 6 P 6.93) herangezogenen "Hinweise für die Führung personalvertretungsrechtlicher Beschlußverfahren" vom 28. November 1978 (VMBl 1979, 2), nach deren Nr. 5 die Dienststellen die Beschlußverfahren vor den Verwaltungsgerichten grundsätzlich selbst zu führen haben, belegen nach Auffassung des erkennenden Senats jedenfalls nicht zweifelsfrei, daß der Dienststellenleiter der WTD im Verfahren nach § 9 Abs. 4 BPersVG antragsbefugt war.

    Auch nach dem Ergebnis des Beschwerdeverfahrens bleibt die Erkenntnis des Verwaltungsgerichts zutreffend, daß sich bezogen auf den entscheidungserheblichen Zeitpunkt (26.1.1995) gegenüber der Sachlage, die dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. November 1994 (BVerwG 6 P 6.93) zugrundelag, keine rechtserheblichen Änderungen ergeben haben.

  • BVerwG, 26.04.1979 - 3 C 111.79

    Subventionsrichtlinie langfristige Verpachtung - Art. 20 Abs. 3 GG, ausreichende

    Auszug aus VGH Bayern, 19.03.1997 - 18 P 96.3275
    Da sie zur Disposition des Vorschriftengebers stehen, ist die tatsächliche Verwaltungspraxis jedenfalls insoweit heranzuziehen, als sie vom Urheber der Verwaltungsvorschriften gebilligt oder doch geduldet wurde und wird (vgl. BVerwGE 58, 45/50 ff. [BVerwG 26.04.1979 - 3 C 111.79]; v. 7.5.1981 DVBl 1982, 195 [BVerwG 07.05.1981 - BVerwG 2 C 5/79]).
  • BVerwG, 02.03.1995 - 2 C 17.94

    Anspruch auf die Gewährung einer Aufwandsentschädigung für Beamte und Soldaten im

    Auszug aus VGH Bayern, 19.03.1997 - 18 P 96.3275
    Andererseits sind Verwaltungsvorschriften grundsätzlich nicht wie Rechtsvorschriften aus sich heraus, sondern als Willenserklärungen unter Berücksichtigung ihrer tatsächlichen Handhabung auszulegen (BVerwG v. 2.3.1995 ZBR 1995, 238 = DÖD 1995, 137 [BVerwG 02.03.1995 - BVerwG 2 C 17.94]).
  • BAG, 26.09.1996 - 2 AZR 200/96

    Betriebsbedingte Kündigung zur Besetzung des Arbeitsplatzes eines Kapitäns durch

    Auszug aus VGH Bayern, 19.03.1997 - 18 P 96.3275
    Hier gelten sinngemäß die Grundsätze, die das Bundesarbeitsgericht zur Abgrenzung einer freien Unternehmerentscheidung von einer unzulässigen Austauschkündigung entwickelt hat (s. BAG v. 26.9.1996 NJW 1997, 885 [BAG 26.09.1996 - 2 AZR 200/96] m.w.N.).
  • BVerwG, 07.05.1981 - 2 C 5.79

    Auslegung von Verwaltungsvorschriften - Bewertung mündlicher Prüfungsleistungen

    Auszug aus VGH Bayern, 19.03.1997 - 18 P 96.3275
    Da sie zur Disposition des Vorschriftengebers stehen, ist die tatsächliche Verwaltungspraxis jedenfalls insoweit heranzuziehen, als sie vom Urheber der Verwaltungsvorschriften gebilligt oder doch geduldet wurde und wird (vgl. BVerwGE 58, 45/50 ff. [BVerwG 26.04.1979 - 3 C 111.79]; v. 7.5.1981 DVBl 1982, 195 [BVerwG 07.05.1981 - BVerwG 2 C 5/79]).
  • BVerwG, 04.05.1993 - 7 B 149.92

    Religionsfreiheit - Warnung - Landesregierung - Staatliche Äußerungen

    Auszug aus VGH Bayern, 19.03.1997 - 18 P 96.3275
    Beide Vorschriften unterliegen Grenzen, die sich aus der Notwendigkeit ergeben, beide im Einzelfall im Widerstreit stehende Normzwecke zu einem angemessenen verhältnismäßigen Ausgleich zu bringen (vgl. zu diesem Prinzip: BVerwG NVwZ 1994, 162 [BVerwG 04.05.1993 - 7 B 149.92]).
  • BAG, 01.04.1981 - 7 AZR 1003/78

    Unmöglichkeit der Nachschiebung von Kündigungsgründen im Prozeß, die der

    Auszug aus VGH Bayern, 19.03.1997 - 18 P 96.3275
    Ähnlich wie im Kündigungsschutzprozeß kommt auch hier ein Nachschieben von Auflösungsgründen, die auf gänzlich anderen Erwägungen beruhen, nicht in Betracht (vgl. BAG v. 1.4.1981 NJW 1981, 2772 [BAG 01.04.1981 - 7 AZR 1003/78]).
  • BVerwG, 09.09.1999 - 6 P 5.98

    Weiterbeschäftigung; Jugend- und Auszubildendenvertretung; Bestenauslese;

    Gegenüber individuell fachlich besser qualifizierten Mitbewerbern setzt sich der Jugendvertreter jedenfalls dann durch, wenn - bezogen auf das Anforderungsprofil des freien Arbeitsplatzes - kein offenkundiger schwerwiegender Qualifikationsmangel gegeben ist (im Ergebnis ebenso BayVGH, Beschluß vom 19. März 1997 - 18 P 96.3275 - PersR 1998, 31, 33; ähnlich OVG Berlin, Beschluß vom 11. Oktober 1996 - 70 PV 10.94 - nicht veröffentlicht; a.A. OVG Münster, Beschluß vom 26. August 1998 - 1 A 805/98.PVL = PersR 1999, 134).
  • BVerwG, 26.05.2009 - 6 PB 4.09

    Weiterbeschäftigung des Jugendvertreters; Begründung des Auflösungsbegehrens

    Ob sich der Arbeitgeber, der sich innerhalb der Antragsfrist lediglich auf betriebsbedingte Gründe gestützt hat, nach Fristablauf noch auf das Fehlen persönlicher oder fachlicher Eignung berufen kann (verneinend VGH München, Beschluss vom 19. März 1997 - 18 P 96.3275 - [...] Rn. 26 f.; Faber, in: Lorenzen/Etzel/Gerhold/Schlatmann/Rehak/Faber, Bundespersonalvertretungsgesetz, § 9 Rn. 59), kann auf sich beruhen, weil ein derartiger Fall hier nicht vorliegt.
  • BVerwG, 09.09.1999 - 6 P 4.98

    Weiterbeschäftigung, Jugend- und Auszubildendenvertretung, Bestenauslese,

    Gegenüber individuell fachlich besser qualifizierten Mitbewerbern setzt sich der Jugendvertreter jedenfalls dann durch, wenn - bezogen auf das Anforderungsprofil des freien Arbeitsplatzes - kein offenkundiger schwerwiegender Qualifikationsmangel gegeben ist (im Ergebnis ebenso BayVGH, Beschluß vom 19. März 1997 - 18 P 96.3275 - PersR 1998, 31, 33; ähnlich OVG Berlin, Beschluß vom 11. Oktober 1996 - 70 PV 10.94 - nicht veröffentlicht.; a.A. OVG Münster, Beschluß vom 26. August 1998 - 1 A 805/98.PVL - PersR 1999, 134).
  • BVerwG, 25.11.1998 - 6 PB 13.98

    Rechtsmittel

    Auf die Abweichung von einem Rechtssatz in dem als Divergenzentscheidung bezeichneten Beschluß des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofsvom 19. März 1987 - 18 P 96.3275 - PersR 1998, 31 = ZfPR 1997, 191 kommt es daher nicht an.

    Zudem wäre die Antragstellerin mit diesem Vorbringen hier auch deshalb ausgeschlossen, weil ihr das Verwaltungsgericht unter Hinweis auf § 56 Abs. 2 ArbGG eine im Jahre 1995 abgelaufene Frist für ihr Vorbringen gesetzt hat" (ZfPR 1997, 191, 194).

  • VGH Baden-Württemberg, 21.09.2016 - PL 15 S 689/15

    Kein Erlöschen der Mitgliedschaft im Personalrat durch Vollfreistellung für

    So gelten etwa Beginn und Ende der Arbeitszeit auch während der Personalratstätigkeit und bestehen die Besoldungs- bzw. Vergütungsansprüche unverändert weiter (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14.06.1990 - 6 P 18.88 -, Buchholz 250 § 46 BPersVG Nr. 24; Senatsbeschluss vom 24.06.1997 - PL 15 S 2429/96 -, ZfPR 1997, 191; Ilbertz/Widmaier, a.a.O., § 46 Rn. 13; Fischer/Goeres, a.a.O., § 46 Rn. 36a, 38, 40 f.; Richardi/Dörner/Weber, a.a.O., § 46 Rn. 40, 75 ff.; Käßner, a.a.O., § 45 Rn. 1).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.07.1999 - 8 L 313/98

    Weiterbeschäftigung, Jugend- und Ausbildungsvertretung

    Der Eignungsunterschied zwischen dem Jugendvertreter und dem mit ihm konkurrierenden Bewerber führt nicht erst dann zur Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung, wenn in der Person des Jugendvertreters bezogen auf das Anforderungsprofil des freien Arbeitsplatzes ein "offenkundiger schwer wiegender Qualifikationsmangel" gegeben ist (so allerdings VGH München, Beschluss vom 19.03.1997 - 18 P 96.3275 -, PersR 1998, 31), vielmehr ist ein "deutlicher Qualifikationsvorsprung" insoweit ausreichend (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 26.08.1998 - 1 A 805/98.PVL -, PersR 1999, 134).
  • OVG Thüringen, 25.10.2007 - 5 PO 527/06

    Personalvertretungsrecht der Länder; Unzumutbarkeit des

    Der Arbeitgeber kann sich zur Rechtfertigung seines Antrags im Prozess nur auf die den Auflösungsgrund rechtfertigenden Tatsachen beziehen, auf die er sich bis zum Ablauf der 2-Wochen-Frist nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses berufen hat (vgl. so auch mit Vergleich zu den Kündigungsschutzverfahren: BayVGH, Beschluss vom 19. März 1997 - 18 P 96.3275 -, PersR 1998, 31; Lorenzen/Etzel, BPersVG, a. a. O., § 9 Rz. 59).
  • OVG Niedersachsen, 28.09.2015 - 18 LP 2/15

    Auflösungsantrag; Bestenauslese; Jugend- und Auszubildendenvertreter;

    Gegenüber individuell fachlich besser qualifizierten Mitbewerbern setzt sich der Jugendvertreter jedenfalls dann durch, wenn - bezogen auf das Anforderungsprofil des freien Arbeitsplatzes - kein offenkundiger schwerwiegender Qualifikationsmangel gegeben ist (im Ergebnis ebenso BayVGH, Beschluß vom 19. März 1997 - 18 P 96.3275 - PersR 1998, 31, 33; ähnlich OVG Berlin, Beschluß vom 11. Oktober 1996 - 70 PV 10.94 - nicht veröffentlicht; a.A. OVG Münster, Beschluß vom 26. August 1998 =96 1 A 805/98.PVL = PersR 1999, 134).
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