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   LG Stuttgart, 11.04.2018 - 18 Qs 23/18   

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https://dejure.org/2018,16411
LG Stuttgart, 11.04.2018 - 18 Qs 23/18 (https://dejure.org/2018,16411)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 11.04.2018 - 18 Qs 23/18 (https://dejure.org/2018,16411)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 11. April 2018 - 18 Qs 23/18 (https://dejure.org/2018,16411)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Einstellung, Bußgeldverfahren, Auslagenerstattung, Verjährung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostentragung der Auslagen des Betroffenen durch die Staatskasse bei Einstellung des Verfahrens wegen eines Verfahrenshindernisses

  • bussgeldsiegen.de

    Bußgeldverfahren - Auslagenerstattung bei Verfahrenseinstellung

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Auslagenerstattung nach Einstellung des Bußgeldverfahrens wegen Verjährung

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LG Mönchengladbach, 10.06.2020 - 39 Qs 11/20

    Bußgeldverfahren - Verfolgungsverjährung bei Ergänzung des

    Ob dies das Vorliegen einer Schuldspruchreife voraussetzt (LG Stuttgart, Beschl. v. 11.04.2018, Az.: 18 Qs 23/18; Gieg , in: KK/StPO, 8. Auflage 2019, § 467 Rn. 10 f. m.w.N.; Grommes , in: MüKo, StPO, 2019, § 467 Rn. 22; Niesler , in: BeckOK, StPO, Stand: 01.01.2020, § 467 Rn.11) oder bereits das Vorliegen hinreichenden Tatverdachts bzw. eines erheblichen Tatverdachts und das Fehlen von Umständen, die im Falle der Hauptverhandlung die Verdichtung des Tatverdachts in Frage stellen würden (so insbesondere BGH NStZ 2000, 330, 331) ausreichend ist, ist streitig.
  • LG Neuruppin, 18.12.2020 - 11 Qs 95/20

    Bußgeldverfahren - Auslagenerstattung bei Verfahrenseinstellung wegen

    Demgegenüber dürfte jedoch der Wortlaut der Norm deutlich dafür sprechen, ihren Anwendungsbereich überhaupt erst dann als eröffnet anzusehen, wenn eine Verurteilung ohne den Eintritt des Verfahrenshindernisses sicher gewesen wäre, was regelmäßig jedoch nur bei einer bereits im Übrigen bis zur Schuldspruchreife durchgeführten Haupt-verhandlung der Fall sein kann (BVerfG, Beschluss vom 12.11.1991 - 2 BvR 281/91; BVerfG, Beschluss vom 26.03.1987 - 2 BvR 589/79, 2 BvR 740/81, 2 BvR 284/85; BGH, Beschluss vom 24.05.2018 - 4 StR 51/17; BGH, Urteil vom 01.03.1995 - 2 StR 331/94; OLG Celle, Beschluss vom 15.07.2009 - 311 SsBs 69/09; KG, Beschluss vom 28.07.2005 - 4 Ws 153/02; OLG Brandenburg, Beschluss vom 24.10.1996 - 1 Ss (OWi) 24 Z/96; KG, Beschluss vom 14.07.1993 - 4 Ws 157/93; LG Stuttgart, Beschluss vom 11.04.2018 - 18 Qs 23/18; LG Düsseldorf, Beschluss vom 31.08.2019 - 61 Qs 76/09; LG Düsseldorf, Beschluss vom 25.05.2009 - 61 Qs 51/09; AG Bad Segeberg, Beschluss vom 12.08.2009 - 5 OWi EH 116/09; KK-StPO/ Gieg , 8. Aufl. 2019, § 467 Rn. 10a).
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