Rechtsprechung
   LG Nürnberg-Fürth, 22.12.2017 - 18 Qs 49/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,54590
LG Nürnberg-Fürth, 22.12.2017 - 18 Qs 49/17 (https://dejure.org/2017,54590)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 22.12.2017 - 18 Qs 49/17 (https://dejure.org/2017,54590)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 22. Dezember 2017 - 18 Qs 49/17 (https://dejure.org/2017,54590)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,54590) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Komplettspiegelung von Datenträgern, Wegfall der Beweisbedeutung, Datenbeschlagnahme

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    StPO § 94 Abs. 1, Abs. 2, § 98 Abs. 2, § 300, § 304 Abs. 1
    Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer Datenbeschlagnahme nach Erledigung der Maßnahme; Beschlagnahmeanordnung und Beweisbedeutung

  • rewis.io

    Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer Datenbeschlagnahme nach Erledigung der Maßnahme; Beschlagnahmeanordnung und Beweisbedeutung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Beschlagnahme: Was keine Beweisbedeutung hat, darf nicht beschlganahmt werden

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.09.1956 - 1 BJs 182/55

    Öffnung von Postsendungen aus der sowjetischen Besatzungszone durch Beamte der

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 22.12.2017 - 18 Qs 49/17
    Folglich fehlt es an der erforderlichen Beweisbedeutung, sobald mit hinreichender Sicherheit abzusehen ist, dass es zu keinem Gerichtsverfahren gegen den Beschuldigten oder gegen mit ihm bzw. dem Gegenstand in Verbindung zu bringende Dritte kommen wird (vgl. BGH, BGHSt 9, 351, unter II.4.; Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., § 94 Rn. 7).
  • BVerfG, 05.05.2008 - 2 BvR 1801/06

    Durchsuchung einer Anwaltskanzlei (Strafverteidiger; Tatverdacht der Beleidigung

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 22.12.2017 - 18 Qs 49/17
    Allein auf diesen sich zugunsten des Beschuldigten auswirkenden Ermittlungsauftrag können Grundrechtseingriffe wie die Beschlagnahme von Unterlagen nicht gestützt werden, weil es dem Beschuldigten jederzeit möglich ist, solches Material im Rahmen seiner Verteidigung selbst vorzulegen (vgl. BVerfG, NJW 2008, 2422, unter III.3.a).
  • BGH, 03.02.2005 - III ZR 271/04

    Verwaltungsrecht/Allgemeines - Öffentlich-rechtliche Verwahrung

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 22.12.2017 - 18 Qs 49/17
    Die Rückgabe der Überführungsstücke mit den Kennzeichnungen IIIa/3-IIIa/11 an den Beschuldigten kann auch durch deren Bereitstellung zur Abholung erfolgen (vgl. BGH, NJW 2005, 988; Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., § 94 Rn. 22).
  • LG Nürnberg-Fürth, 15.05.2019 - 18 Qs 51/18

    Schmuggelprivileg in Fällen des "Kleinschmuggels" von Zigaretten

    a) Beide Vorschriften setzen, wie schon das Amtsgericht zutreffend ausgeführt hat, zunächst den Anfangsverdacht (§ 152 Abs. 2 StPO) einer der jeweiligen Anordnung zugrunde liegenden Straftat voraus (allg.M., z.B. LG Nürnberg-Fürth, Beschluss vom 22.12.2017 - 18 Qs 49/17, wistra 2018, 525, unter II.2.a, betr. § 94 StPO; Huber in: BeckOK StPO, 33. Ed., § 111b Rn. 8, betr. die Beschlagnahme zum Zwecke der Einziehung).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht