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   LAG Hessen, 21.11.2007 - 18 Sa 1060/06   

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https://dejure.org/2007,10555
LAG Hessen, 21.11.2007 - 18 Sa 1060/06 (https://dejure.org/2007,10555)
LAG Hessen, Entscheidung vom 21.11.2007 - 18 Sa 1060/06 (https://dejure.org/2007,10555)
LAG Hessen, Entscheidung vom 21. November 2007 - 18 Sa 1060/06 (https://dejure.org/2007,10555)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 3 Abs 1 TVG, § 3 Abs 3 TVG, § 4 Abs 5 TVG
    Kollektivrechtlicher Unterlassungsanspruch, OT-Mitgliedschaft, Nachbindung, Nachwirkung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung eines kollektivrechtlichen Unterlassungsanspruchs gegen die vertragliche Vereinbarung einer höheren als in dem einschlägigen Manteltarifvertag vorgesehenen Wochenarbeitszeit; Möglichkeit der Mitgliedschaft in einem Arbeitgeberverband ohne die Folge der ...

  • Judicialis

    TVG § 3 Abs. 1; ; TVG § 3 Abs. 3; ; TVG § 4 Abs. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1004; TVG § 3 Abs. 1, 3 § 4 Abs. 5
    Kein kollektivrechtlicher Unterlassungsanspruch der Gewerkschaft bei Wegfall der Tarifbindung aufgrund wirksamen Wechsels der Arbeitgeberin in Verbandsmitgliedschaft ohne Tarifbindung - Ende der Nachbindung bei Änderung des Tarifvertrages

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 18.07.2006 - 1 ABR 36/05

    Tarifzuständigkeit und OT-Mitgliedschaft

    Auszug aus LAG Hessen, 21.11.2007 - 18 Sa 1060/06
    An deren Stelle tritt eine auf den jeweiligen Tarifvertrag bezogene Nachbindung gem. § 3 Abs. 3 TVG (BAG Beschluss vom 18.07.2006 - 1 ABR 36/05 - NZA 2006, 1225).

    Auch eine OT-Mitgliedschaft in einem so genannten Stufenmodell ist grundsätzlich zulässig (BAG Beschluss vom 18.07.2006, a.a.O.; BAG Urteil vom 23.02.2005 - 4 AZR 186/04 - DB 2005, 2305; LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 19.01.2007 - 7 Sa 86/06 - DB 2007, 1092, Revision anhängig unter 4 AZR 316/07).

    Das Bundesarbeitsgericht hat in dem angeführten Beschluss vom 18. Juli 2006 (- 1 ABR 36/05 - NZA 2006, 1225) entschieden, dass der Möglichkeit einer Mitgliedschaft in einem Arbeitgeberverband ohne die Folge der Tarifbindung keine durchgreifenden rechtlichen Bedenken entgegenstehen (Rn 54).

    Daneben gilt § 3 Abs. 1 TVG für einen Arbeitgeber trotz Wahl der OT-Mitgliedschaft, wenn die Satzung des Verbandes die Tarifzuständigkeit unzulässig beschränkt (so BAG Beschluss vom 18.07.2006 - 1 ABR 36/05 - NZA 2006, 1225).

    Nach der insoweit erfolgten Festlegung des Bundesarbeitsgerichts durch den Beschluss vom 18. Juli 2006 (- 1 ABR 36/05 - NZA 2006, 1225) darf ein tarifzuständiger Verband eine Mitgliedschaft vorsehen, welche nicht die Rechtsfolge des § 3 Abs. 1 TVG einschließt (Rn 55; strenger: Wroblewski, NZA 2007, 421).

  • LAG Baden-Württemberg, 19.01.2007 - 7 Sa 86/06

    Ausgestaltung einer den sofortigen Wechsel zur OT-Mitgliedschaft gestattenden

    Auszug aus LAG Hessen, 21.11.2007 - 18 Sa 1060/06
    Auch eine OT-Mitgliedschaft in einem so genannten Stufenmodell ist grundsätzlich zulässig (BAG Beschluss vom 18.07.2006, a.a.O.; BAG Urteil vom 23.02.2005 - 4 AZR 186/04 - DB 2005, 2305; LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 19.01.2007 - 7 Sa 86/06 - DB 2007, 1092, Revision anhängig unter 4 AZR 316/07).

    In der Literatur ist umstritten, welche Rechtsfolgen sich aus einer unzulässigen OT-Mitgliedschaft ergeben (Bayreuther, BB 2007, 325, 326 f.; Deinert, AuR 2006, 217, 223 f.; Thüsing/Stelljes, ZfA 2005, 527, 569 ff.; Wroblewski, NZA 2007, 421, 425; siehe auch: LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 19.01.2007 - 7 Sa 86/06 - DB 2007, 1092, Revision anhängig unter 4 AZR 316/07, offensichtlich von Tarifbindung bei unzulässiger OT-Mitgliedschaft ausgehend).

    Von einer Satzung muss auch verlangt werden, dass sie für einen Wechsel von der Normal-Mitgliedschaft zur OT-Mitgliedschaft eine Frist vorsieht, die ausreichend lang bemessen ist, um auszuschließen, dass ein Arbeitgeber an Tarifverhandlungen teilnimmt, dann aber kurzfristig noch vor Abschluss des Tarifvertrages in die OT-Mitgliedschaft wechseln kann (vgl. dazu den vom LAG Baden-Württemberg durch Urteil vom 19. Januar 2007 entschiedenen Fall - 7 Sa 86/06 - DB 2007, 1092, Revision anhängig unter 4 AZR 316/07).

  • BAG, 04.06.2008 - 4 AZR 316/07

    Blitzwechsel" eines Arbeitgebers von einer Voll- in eine OT-Mitgliedschaft

    Auszug aus LAG Hessen, 21.11.2007 - 18 Sa 1060/06
    Auch eine OT-Mitgliedschaft in einem so genannten Stufenmodell ist grundsätzlich zulässig (BAG Beschluss vom 18.07.2006, a.a.O.; BAG Urteil vom 23.02.2005 - 4 AZR 186/04 - DB 2005, 2305; LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 19.01.2007 - 7 Sa 86/06 - DB 2007, 1092, Revision anhängig unter 4 AZR 316/07).

    In der Literatur ist umstritten, welche Rechtsfolgen sich aus einer unzulässigen OT-Mitgliedschaft ergeben (Bayreuther, BB 2007, 325, 326 f.; Deinert, AuR 2006, 217, 223 f.; Thüsing/Stelljes, ZfA 2005, 527, 569 ff.; Wroblewski, NZA 2007, 421, 425; siehe auch: LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 19.01.2007 - 7 Sa 86/06 - DB 2007, 1092, Revision anhängig unter 4 AZR 316/07, offensichtlich von Tarifbindung bei unzulässiger OT-Mitgliedschaft ausgehend).

    Von einer Satzung muss auch verlangt werden, dass sie für einen Wechsel von der Normal-Mitgliedschaft zur OT-Mitgliedschaft eine Frist vorsieht, die ausreichend lang bemessen ist, um auszuschließen, dass ein Arbeitgeber an Tarifverhandlungen teilnimmt, dann aber kurzfristig noch vor Abschluss des Tarifvertrages in die OT-Mitgliedschaft wechseln kann (vgl. dazu den vom LAG Baden-Württemberg durch Urteil vom 19. Januar 2007 entschiedenen Fall - 7 Sa 86/06 - DB 2007, 1092, Revision anhängig unter 4 AZR 316/07).

  • BAG, 07.11.2001 - 4 AZR 703/00

    Verbandsaustritt - Ende der Nachbindung - Tarifänderung

    Auszug aus LAG Hessen, 21.11.2007 - 18 Sa 1060/06
    Es mache keinen Unterschied, ob die Tarifvertragsparteien eine Änderung des Tarifvertrages vornehmen oder nach der Kündigung des Tarifvertrages ein inhaltlich teilweise geänderter neuer Tarifvertrag abgeschlossen wird (BAG Urteil vom 27.09.2001 - 2 AZR 236/00 - NZA 2002, 750; BAG Urteil vom 07.11.2001 - 4 AZR 703/00 - NZA 2002, 748).

    Dabei ist der Umfang der vorgenommenen Änderung wegen der Notwendigkeit, über die normative Wirkung der Tarifnormen Klarheit zu haben, nicht ausschlaggebend (BAG Urteil vom 07.11.2001, a.a.O.; Wiedemann/Oetker, TVG, 7. Aufl., § 3 Rz 98, 101 ff.; a.A.: Kempten/Zachert, TVG, 4. Aufl., § 3 Rz 61 f.; Däubler/Lorenz, TVG, 2. Aufl., § 3 Rz 122 f.).

  • BAG, 27.09.2001 - 2 AZR 236/00

    Änderungskündigung zur Entgeltreduzierung (hier: Jahressonderzahlung und

    Auszug aus LAG Hessen, 21.11.2007 - 18 Sa 1060/06
    Es mache keinen Unterschied, ob die Tarifvertragsparteien eine Änderung des Tarifvertrages vornehmen oder nach der Kündigung des Tarifvertrages ein inhaltlich teilweise geänderter neuer Tarifvertrag abgeschlossen wird (BAG Urteil vom 27.09.2001 - 2 AZR 236/00 - NZA 2002, 750; BAG Urteil vom 07.11.2001 - 4 AZR 703/00 - NZA 2002, 748).

    Die Absprache der Tarifpartner vom Mai 2006 ist nicht durch einen Tarifvertrag getroffen worden, sondern als schuldrechtliche Vereinbarung unter der Schwelle geblieben, bei deren Erreichen eindeutig eine Abänderung des MTV zu bejahen gewesen wäre (vgl. Fallkonstellation im Urteil des BAG vom 27.09.2001 - 2 AZR 236/00 - NZA 2002, 750).

  • BAG, 20.04.1999 - 1 ABR 72/98

    Unterlassungsanspruch von Gewerkschaften gegen tarifwidrige betriebliche

    Auszug aus LAG Hessen, 21.11.2007 - 18 Sa 1060/06
    Ein kollektivrechtlicher Unterlassungsanspruch entsprechend § 1004 BGB (BAG Beschluss vom 20.04.1999 - 1 ABR 72/98 - NZA 1999, 887; BAG Urteil vom 15.03.2003 - 4 AZR 271/02 - NZA 2003, 1221) ist nur gegeben, solange die Störung andauert.

    Geltendes Tarifrecht wird nur verdrängt, wenn der betreffende Tarifvertrag im Betrieb normativ gilt (BAG Beschluss vom 20.04.1999 - 1 ABR 72/98 - NZA 1999, 887).

  • BAG, 23.02.2005 - 4 AZR 186/04

    Vergütungsabrede unterhalb des Tariflohnes

    Auszug aus LAG Hessen, 21.11.2007 - 18 Sa 1060/06
    Auch eine OT-Mitgliedschaft in einem so genannten Stufenmodell ist grundsätzlich zulässig (BAG Beschluss vom 18.07.2006, a.a.O.; BAG Urteil vom 23.02.2005 - 4 AZR 186/04 - DB 2005, 2305; LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 19.01.2007 - 7 Sa 86/06 - DB 2007, 1092, Revision anhängig unter 4 AZR 316/07).

    Gleiches gilt für die Frage, welche Rechtsfolgen bei etwaigen Fehlern oder unzureichenden Satzungsbestimmungen eintreten (ebenfalls offen lassend, welche konkreten Mängel bei einem Wechsel in die OT-Mitgliedschaft die Tarifgebundenheit fortbestehen lassen: BAG Urteil vom 23.02.2005 - 4 AZR 186/04 - DB 2005, 2305).

  • BAG, 19.03.2003 - 4 AZR 271/02

    Gewerkschaftlicher Unterlassungsanspruch - Klageantrag

    Auszug aus LAG Hessen, 21.11.2007 - 18 Sa 1060/06
    Ein kollektivrechtlicher Unterlassungsanspruch entsprechend § 1004 BGB (BAG Beschluss vom 20.04.1999 - 1 ABR 72/98 - NZA 1999, 887; BAG Urteil vom 15.03.2003 - 4 AZR 271/02 - NZA 2003, 1221) ist nur gegeben, solange die Störung andauert.
  • BAG, 17.01.2006 - 9 AZR 41/05

    Urlaubsgeld - Bezugnahmeklausel - Formulararbeitsvertrag

    Auszug aus LAG Hessen, 21.11.2007 - 18 Sa 1060/06
    Dies gilt auch dann, wenn die arbeitsvertragliche Vereinbarung schon vor Eintritt der Nachwirkung getroffen wurde (BAG Urteil vom 17.01.2006 - 9 AZR 41/05 - NZA 2006, 923; BAG Urteil vom 03.04.2007 - 9 AZR 867/06 - NZA 2007, 1045).
  • BAG, 03.04.2007 - 9 AZR 867/06

    Urlaubsgeld - Beamtenrecht - Nachwirkung

    Auszug aus LAG Hessen, 21.11.2007 - 18 Sa 1060/06
    Dies gilt auch dann, wenn die arbeitsvertragliche Vereinbarung schon vor Eintritt der Nachwirkung getroffen wurde (BAG Urteil vom 17.01.2006 - 9 AZR 41/05 - NZA 2006, 923; BAG Urteil vom 03.04.2007 - 9 AZR 867/06 - NZA 2007, 1045).
  • BAG, 25.02.2009 - 4 AZR 986/07

    OT-Mitgliedschaft - Ende der Nachbindung eines Tarifvertrages

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 21. November 2007 - 18 Sa 1060/06 - wird zurückgewiesen.
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