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   LAG Hessen, 27.08.2008 - 18 Sa 1197/07   

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LAG Hessen, 27.08.2008 - 18 Sa 1197/07 (https://dejure.org/2008,3897)
LAG Hessen, Entscheidung vom 27.08.2008 - 18 Sa 1197/07 (https://dejure.org/2008,3897)
LAG Hessen, Entscheidung vom 27. August 2008 - 18 Sa 1197/07 (https://dejure.org/2008,3897)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1 KSchG, § 2 KSchG, § 53 BAT, § 55 BAT
    Änderungskündigung - rückwirkende Einschränkung des tariflichen Sonderkündigungsschutzes durch Tarifvertragliche Vereinbarung Nr 741 - keine Präklusion des Arbeitgebers mit einem Vortrag zur nicht durchgeführten Sozialauswahl

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Wirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Änderungskündigung; Allgemeine Voraussetzungen für das formell wirksame Zustandekommen einer tarifvertraglichen Vereinbarung; Verstoß gegen das Rückwirkungsverbot im Falle der Aufhebung eines ...

  • Judicialis

    KSchG § 1; ; KSchG § 2; ; Tarifvertragliche Vereinbarung Nr. 741 § 2; ; BAT § 53; ; BAT § 55; ; Rahmen-TV zur Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit der Verkehrsflughäfen vom 12.10.1998/28.11.2002

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Änderungskündigung; Zustandekommen; Tarifvertragliche Vereinbarung; Rückwirkungsverbot; Präklusion; Sozialauswah; Vergleichbarkeit

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (30)

  • BAG, 29.03.2007 - 2 AZR 31/06

    Änderungskündigung

    Auszug aus LAG Hessen, 27.08.2008 - 18 Sa 1197/07
    Der Wegfall eines Beschäftigungsbedürfnisses zu den bisherigen Bedingungen kann auf einer unternehmerischen Entscheidung zur Umstrukturierung des gesamten oder von Teilen eines Betriebes oder einzelner Arbeitsplätze beruhen, von der auch das Anforderungsprofil der im Betrieb nach Umstrukturierung verbleibenden Arbeitsplätze erfasst werden kann (BAG Urteil vom 29. März 2007- 2 AZR 31/06- NZA 2007, 855; BAG Urteil vom 23. Juni 2005 - 2 AZR 642/04 - NZA 2006, 92).

    Eine Änderungskündigung ist u.a. durch dringende betriebliche Erfordernisse i. S. v. § 1 Abs. 2 KSchG bedingt, wenn sich der Arbeitgeber zu einer organisatorischen Maßnahme entschließt, bei deren innerbetrieblicher Umsetzung das Bedürfnis für die Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers in diesem Betrieb überhaupt oder unter Zugrundelegung des Vertragsinhalts zu den bisherigen Arbeitsbedingungen entfällt (BAG Urteil vom 29. März 2007- 2 AZR 31/06- NZA 2007, 855; BAG Urteil vom 21. Februar 2002 - 2 AZR 556/00 - DB 2006, 2276).

    Dies gilt auch, wenn der Arbeitgeber die unternehmerische Organisationsentscheidung getroffen hat, bestimmte Arbeiten an ein anderes Unternehmen zur selbstständigen Erledigung zu vergeben (BAG Urteil vom 29. März 2007- 2 AZR 31/06- NZA 2007, 855; BAG Urteil vom 26. September 1996 - 2 AZR 200/96 - NZA 1997, 202).

    Sie ist lediglich dahingehend zu überprüfen, ob sie offenbar unvernünftig oder willkürlich ist und ob sie ursächlich für den vom Arbeitgeber geltend gemachten Änderungsbedarf ist (BAG Urteil vom 29. März 2007- 2 AZR 31/06- NZA 2007, 855; BAG Urteil vom 23. Juni 2005 - 2 AZR 642/04 - NZA 2006, 92).

    In Übereinstimmung mit der Begründung des BAG in seinem Urteil vom 29. März 2007 (- 2 AZR 31/06 - NZA 2007, 855) kann nicht festgestellt werden, dass der Ausgliederung der Frachtabteilung durch die Beklagte ein Fall zu Grunde liegt, der mit dem Ausgangsfall der Entscheidung des BAG vom 26. September 2002 (- 2 AZR 36/01 - NZA 2003, 549) übereinstimmt.

    Das BAG hat anlässlich der bereits angeführten Überprüfung einer gegenüber einem Kollegen des Klägers erklärte Änderungskündigung wegen der Ausgliederung der Frachtabteilung die Anwendung der zu einer Entgeltkürzung im Wege der Änderungskündigung anzuwendenden Rechtsprechung verneint (BAG Urteil vom 29. März 2007 - 2 AZR 31/06 - NZA 2007, 855).

  • BAG, 29.03.1990 - 2 AZR 369/89

    Grenzen der Versetzungspflicht und der sozialen Auswahl

    Auszug aus LAG Hessen, 27.08.2008 - 18 Sa 1197/07
    Es ist dann Sache des Arbeitgebers darzulegen und zu beweisen, dass eine solche Beschäftigungsmöglichkeit nicht zur Verfügung stand (BAG Urteil vom 29. März 1990 - 2 AZR 369/89 - NZA 1991, 181).

    Vielmehr ist die Kündigung trotz des Vorliegens eines solchen Erfordernisses sozial ungerechtfertigt (BAG Urteil vom 29. März 1990 - 2 AZR 169/89 - NZA 1991, 181).

    Trägt der Arbeitgeber nachträglich im Kündigungsrechtsstreit zum fiktiven Ergebnis einer von ihm tatsächlich nicht durchgeführten Sozialauswahl vor, liegt darin damit auch kein Nachschieben eines Kündigungsgrundes, sondern eine Konkretisierung des Kündigungssachverhaltes, welcher auf Einwendungen des Arbeitnehmers vorzunehmen ist (vgl. BAG Urteil vom 29. März 1990 - 2 AZR 369/89 - NZA 1991, 181; HaKo-Nägele, KSchG, 3. Aufl., § 102 BetrVG Rz 112).

    Soweit der Kläger auf die Regelungen der BV Nr. 52 und der folgenden BV Nr. 55 verwiesen hat, welche die Beklagte zur Qualifikation ihrer Arbeitnehmer verpflichtet, übersieht er, dass der Arbeitgeber nicht verpflichtet ist, einem sozial schutzwürdigeren Arbeitnehmer eine Weiterbeschäftigung zu geänderten Bedingungen anzubieten, um für ihn durch die Kündigung eines anderen sozial besser gestellten Arbeitnehmers, mit dem der Gekündigte erst durch die Vertragsänderung vergleichbar wird, eine Beschäftigungsmöglichkeit zu schaffen (BAG Urteil vom 29. März 1990 - 2 AZR 169/89 - NZA 1991, 181).

    In Bezug auf diese Arbeitnehmer würde durch die Erweiterung der Sozialauswahl erst ein Kündigungsgrund durch nicht in der Sphäre des Betriebes liegende Umstände geschaffen (BAG Urteil vom 19. März 1990 - 2 AZR 369/89 - NZA 1991, 181; BAG Urteil vom 22. September 2005 - 2 AZR 544/04 - NZA 2006, 558).

  • BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 642/04

    Betriebsbedingte Änderungskündigung

    Auszug aus LAG Hessen, 27.08.2008 - 18 Sa 1197/07
    Der Wegfall eines Beschäftigungsbedürfnisses zu den bisherigen Bedingungen kann auf einer unternehmerischen Entscheidung zur Umstrukturierung des gesamten oder von Teilen eines Betriebes oder einzelner Arbeitsplätze beruhen, von der auch das Anforderungsprofil der im Betrieb nach Umstrukturierung verbleibenden Arbeitsplätze erfasst werden kann (BAG Urteil vom 29. März 2007- 2 AZR 31/06- NZA 2007, 855; BAG Urteil vom 23. Juni 2005 - 2 AZR 642/04 - NZA 2006, 92).

    Sie ist lediglich dahingehend zu überprüfen, ob sie offenbar unvernünftig oder willkürlich ist und ob sie ursächlich für den vom Arbeitgeber geltend gemachten Änderungsbedarf ist (BAG Urteil vom 29. März 2007- 2 AZR 31/06- NZA 2007, 855; BAG Urteil vom 23. Juni 2005 - 2 AZR 642/04 - NZA 2006, 92).

    Eine gesonderte Rechtfertigung der Vergütungsänderung ist nur dann entbehrlich, wenn sich die geänderte Vergütung aus einem im Betrieb angewandten Vergütungssystem ergibt ("Tarifautomatik", vgl. BAG Urteil vom 23. Juni 2005 - 2 AZR 642/04 - NZA 2006, 92).

  • BAG, 17.10.2007 - 4 AZR 812/06

    Rückwirkende Einschränkung des tariflichen Sonderkündigungsschutzes

    Auszug aus LAG Hessen, 27.08.2008 - 18 Sa 1197/07
    Sie beruft sich insoweit auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 17. Oktober 2007 (- 4 AZR 812/06 - BB 2008, 1121), durch welche die materielle Rechtmäßigkeit der TVb Nr. 741 bestätigt und ein Verstoß gegen das Rückwirkungsverbot verneint wurde.

    Die Kammer macht sich die Erwägungen des Bundesarbeitsgerichts in seiner Entscheidung vom 17. Oktober 2007, ergangen zu Geltung der TVb Nr. 741 durch arbeitsvertragliche Bezugnahmeklausel, zu Eigen (BAG Urteil vom 17. Oktober 2007 - 4 AZR 812/06 - BB 2008, 1121).

    Solche Änderungen der tarifvertraglichen Regelungen über die ordentliche Unkündbarkeit verstoßen regelmäßig nicht gegen Vertrauensschutzgesichtspunkte und liegen deshalb in der Regelungsmacht der Tarifvertragsparteien (BAG Urteil vom 17. Oktober 2007 - 4 AZR 812/06 - BB 2008, 1121; BAG Urteil vom BAG 2. Februar 2006 - 2 AZR 58/05 - NZA 2006, 101).

  • LAG Hessen, 27.08.2008 - 18 Sa 1188/07

    Änderungskündigung - rückwirkende Einschränkung des tariflichen

    Auszug aus LAG Hessen, 27.08.2008 - 18 Sa 1197/07
    Die Akte des Parallelrechtsstreits 18 Sa 1188/07 ist wegen der dort eingereichten Unterlagen beigezogen und zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht worden.

    Der Kläger hat geltend gemacht, dass die Beklagte zu sämtlichen seit Inkrafttreten der Betriebsvereinbarung (folgend: BV Nr. 52, vgl. vollständig als Anlage zur Sitzungsniederschrift vom 20. Mai 2008 in dem Parallelrechtsstreit 18 Sa 1188/07, dort Bl. 514 - 527 d.A.) zum 26. November 2002, spätestens aber seit Planung der Ausgliederung der Frachtabteilung frei gewordenen Arbeitsplätzen vortragen müsse.

    Nur die BV Nr. 55 (vgl. im Parallelrechtsstreit 18 Sa 1188/07, dort Anlage zum Schriftsatz des Klägers vom 26. Juni 2008, Bl. 564 - 567 d.A.) sieht in Umsetzung der BV Nr. 52 vor, dass ein Arbeitnehmer durch Aufnahme in ein "Entwickungs- & Transfercenter für eine andere Stelle qualifiziert werden kann.

  • LAG Baden-Württemberg, 05.01.2007 - 7 Sa 93/06

    Betriebsbedingte Änderungskündigung - Sozialauswahl - unvollständige

    Auszug aus LAG Hessen, 27.08.2008 - 18 Sa 1197/07
    Die Austauschbarkeit muss sich also auch auf den mit der Änderungskündigung angebotenen Arbeitsplatz beziehen (BAG Urteil vom 18. Januar 2007 - 2 AZR 796/05 - DB 2007, 2097; LAG Baden-Württemberg Urteil vom 05. Januar 2007 - 7 Sa 93/06 - NZA-RR 2007, 406).

    Ein Arbeitgeber ist danach nicht mit dem Vortrag gemäß § 102 BetrVG präkludiert, eine von ihm nicht durchgeführte Sozialauswahl hätte an der sozialen Rechtfertigung der ausgesprochenen Kündigung nichts geändert (anders: LAG Baden-Württemberg Urteil vom 05. Januar 2007 - 7 Sa 93/06 - NZA-RR 2007, 406).

  • BAG, 18.12.1996 - 4 AZR 129/96

    Außerordentliche Kündigung eines Anerkennungstarifvertrages

    Auszug aus LAG Hessen, 27.08.2008 - 18 Sa 1197/07
    Selbst wenn bei Tarifabschluss am 19. Dezember 2003 noch keine Vollmacht vorgelegen haben sollte, wäre eine Genehmigung des Tarifvertragsabschlusses durch die nunmehr erfolgte Bestätigung (Bl. 601 d.A.) sowie seit Dezember 2003 erfolgte Anwendung des Tarifvertrags anzunehmen (vgl. BAG Urteil vom 12. Dezember 2007 - 4 AZR 996/06 - NZA 2008, 893; BAG Urteil vom 18. Dezember 1996 - 4 AZR 129/96 - NZA 1997, 830).

    Besteht die dringende Notwendigkeit der Anpassung eines Tarifvertrags während seiner Laufzeit, trifft die Tarifpartner sogar eine Nachverhandlungsobliegenheit (bevor eine außerordentliche Kündigung in Betracht kommen kann, s. BAG Urteil vom 18. Dezember 1998 - 4 AZR 129/96 - NZA 1997, 830).

  • BAG, 09.08.1995 - 6 AZR 1047/94

    Wirksamwerden eines Tarifvertrags - Ermittlung durch Gericht

    Auszug aus LAG Hessen, 27.08.2008 - 18 Sa 1197/07
    Dazu gehört auch die Frage, ob ein Tarifvertrag wirksam geworden ist und er somit auf die Rechtsbeziehungen der Parteien einwirken konnte (BAG Urteil vom 19. August 1995 - 6 AZR 1047/94 - NZA 1996, 994; BAG Urteil vom 08. November 2006 - 4 AZR 590/05 - NZA 2007, 576).

    Eine subjektive Beweislast besteht im Anwendungsbereich des § 293 ZPO nicht (BAG Urteil vom 19. August 1995 aaO.; Zöller-Geimer, ZPO, 26. Aufl. § 293 Rz 16 f.).

  • BAG, 10.11.1993 - 4 AZR 184/93

    Tariflicher Abfindungsanspruch bei Entlassung

    Auszug aus LAG Hessen, 27.08.2008 - 18 Sa 1197/07
    Die Vollmacht bedarf keiner Form (BAG Urteil vom 10. November 1993 - 4 AZR 184/93 - NZA 1994, 892; BAG Urteil vom 12. Februar 1997 - 4 AZR 419/95 - NZA 1997, 1064; ErfK-Franzen, 8. Aufl., § 1 TVG Rz 25).
  • BAG, 11.12.2003 - 2 AZR 536/02

    Kündigung - Sozialauswahl - Betriebsratsanhörung

    Auszug aus LAG Hessen, 27.08.2008 - 18 Sa 1197/07
    § 102 BetrVG bildet insoweit ein Verwertungsverbot (BAG Urteil vom 02. Juni 2005 - 2 AZR 480/04 - NZA 2006, 207; BAG Urteil vom 11. Dezember 2003 - 2 AZR 536/02 - AP KSchG 1969 Soziale Auswahl, Nr. 65).
  • BAG, 22.09.2005 - 2 AZR 544/04

    Kündigung; Stationierungsstreitkräfte

  • BAG, 22.07.2004 - 8 AZR 350/03

    Betriebsübergang - Übergang eines Gefahrstofflagers

  • BAG, 12.12.2007 - 4 AZR 996/06

    Tarifvertrag - Stellvertretung - Teilnichtigkeit

  • BAG, 05.02.1998 - 2 AZR 227/97

    Außerordentliche Kündigung wegen Wegfalls der Beschäftigungsmöglichkeit bei

  • BAG, 12.02.1997 - 4 AZR 419/95

    Stellvertretung beim Abschluß eines Tarifvertrages

  • BAG, 23.11.2004 - 2 AZR 38/04

    Betriebsbedingte Kündigung im öffentlichen Dienst - Sozialauswahl

  • BAG, 26.09.1996 - 2 AZR 200/96

    Betriebsbedingte Kündigung zur Besetzung des Arbeitsplatzes eines Kapitäns durch

  • BAG, 18.01.2007 - 2 AZR 796/05

    Änderungskündigung - Sozialauswahl

  • BAG, 02.06.2005 - 2 AZR 480/04

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl

  • BAG, 31.05.2007 - 2 AZR 276/06

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl - Widerspruch nach § 613a BGB

  • BAG, 17.03.2005 - 2 AZR 245/04

    Außerordentliche Kündigung - Ausschlussfrist

  • BAG, 15.06.1989 - 2 AZR 580/88

    Sozialauswahl bei betriebsbedingten Kündigungen - Bedeutung von

  • BAG, 02.02.2006 - 2 AZR 58/05

    Ordentliche Unkündbarkeit

  • BAG, 21.09.2000 - 2 AZR 385/99

    Betriebsbedingte Kündigung

  • BAG, 17.05.1984 - 2 AZR 161/83

    Wirksamkeit einer außerordentlichen Änderungskündigung - Unkündbarkeit eines

  • BAG, 21.02.2002 - 2 AZR 556/00

    Betriebsbedingte Änderungskündigung nach betrieblicher Organisationsänderung

  • BAG, 16.08.2005 - 9 AZR 378/04

    Übergangsversorgung - Gleichheitssatz

  • BAG, 26.09.2002 - 2 AZR 636/01

    Betriebsbedingte Kündigung - Kündigungsschutz - Unternehmerentscheidung

  • BAG, 08.11.2006 - 4 AZR 590/05

    Allgemeinverbindlichkeit - Ende - mehrgliedriger Tarifvertrag

  • BAG, 21.09.2006 - 2 AZR 120/06

    Änderungskündigung

  • LAG Hessen, 29.04.2009 - 18 Sa 1196/07

    Änderungskündigung - rückwirkende Einschränkung des tariflichen

    Die von der auch für den Rechtsstreit der Parteien zuständigen Kammer des Hessischen Landesarbeitsgerichts in den Parallelrechtsstreiten -18 Sa 1188/07 - (nunmehr: BAG - 2 AZR 235/08 -) und -18 Sa 1197/07 - (nunmehr: BAG - 2 AZR 236/08 -) durch Beschluss vom 21. Mai 2008 (vgl. Anlage B 17 zum Schriftsatz der Beklagte vom 16. Dezember 2008, Bl. 297 f. d.A.) eingeholte Auskunft bei dem ver.di-Bundesvorstand bestätige dies.

    Die Kammer hat in Parallelrechtsstreiten mit den Aktenzeichen 18 Sa 1188/07 und 18 Sa 1197/07 durch am 20. Mai 2008 verkündeten Beschluss den Bundesvorstand der Gewerkschaft ver.di um Auskunft über das Zustandekommen der TVb Nr. 741 ersucht.

    Die auf den am 20. Mai 2008 in den Verfahren -18 Sa 1188/07 - (nunmehr: BAG - 2 AZR 235/08 -) und -18 Sa 1197/07 - (nunmehr: BAG - 2 AZR 236/08 -) verkündeten Beschluss der Kammer erteilte Auskunft durch den derzeitigen ver.di-Bundesfachbereichsleiter Verkehr H, zugleich Mitglied des Bundesvorstands, mit Schreiben vom 18. Juli 2008 ist als Nachweis der Bevollmächtigung nach § 293 ZPO ausreichend.

  • BAG, 09.09.2010 - 2 AZR 936/08

    Änderungskündigung

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 27. August 2008 - 18 Sa 1197/07 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 17.08.2009 - 10 TaBV 725/09

    Internet für den Betriebsrat

    - Hessisches LAG, Urteil vom 27. August 2008 - 18 Sa 1197/07 mit Hinweis auf die Unterschriftsbefugnis bei Tarifverträgen = www.verdi.de, www.wikipedia.de.
  • LAG Hessen, 26.11.2008 - 18 Sa 1194/07

    Änderungskündigung - rückwirkende Einschränkung des tariflichen

    Die Kammer hat in Parallelrechtsstreiten mit den Aktenzeichen 18 Sa 1188/07 und 18 Sa 1197/07 durch am 20. Mai 2008 verkündeten Beschluss den Bundesvorstand der Gewerkschaft ver.di um Auskunft über das Zustandekommen der TVb Nr. 741 ersucht.
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