Rechtsprechung
   LAG Hessen, 18.04.2012 - 18 Sa 1474/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,19831
LAG Hessen, 18.04.2012 - 18 Sa 1474/11 (https://dejure.org/2012,19831)
LAG Hessen, Entscheidung vom 18.04.2012 - 18 Sa 1474/11 (https://dejure.org/2012,19831)
LAG Hessen, Entscheidung vom 18. April 2012 - 18 Sa 1474/11 (https://dejure.org/2012,19831)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,19831) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 626 BGB, Art 1 Abs 1 GG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflicht zur Anhörung des Betriebsrats bei einer Verdachtskündigung; Verwertbarkeit der Ergebnisse einer heimlichen Durchsuchung des Spinds des Arbeitnehmers

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Kündigung wegen Diebstahls - heimliche Spinddurchsuchung Beweiserhebungsverbot

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 626; GG Art. 1 Abs. 1
    Pflicht zur Anhörung des Betriebsrats bei einer Verdachtskündigung; Verwertbarkeit der Ergebnisse einer heimlichen Durchsuchung des Spinds des Arbeitnehmers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (19)

  • BAG, 16.12.2010 - 2 AZR 485/08

    Außerordentliche Kündigung

    Auszug aus LAG Hessen, 18.04.2012 - 18 Sa 1474/11
    Dies spricht dafür, dass die Beklagte trotz der mehr als 16-jährigen Betriebszugehörigkeit des Klägers nicht verpflichtet gewesen wäre, diesem nur eine Abmahnung zu erteilen (vgl. BAG Urteil vom 16. Dezember 2010 - 2 AZR 485/08 - NZA 2011, 571 ).

    Kollidieren damit schützenswerte betriebliche Interessen des Arbeitgebers, ist eine Güter- und Interessenabwägung durchzuführen (vgl. BAG Urteil vom 18. November 1999 - 2 AZR 743/98 - NZA 2000, 418; BAG Beschluss vom 29. Juni 2004 - 1 ABR 21/03 - NZA 2004, 1278; BAG Urteil vom 16. Dezember 2010 - 2 AZR 485/08 - NZA 2011, 571 ).

    In der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts wird bei heimlichen Kontrollmaßnahmen differenziert: Eine heimliche Videoüberwachung führt grundsätzlich nicht zu einem Verbot der Verwertung des so erlangten Beweises, wenn der konkrete Verdacht einer strafbaren Handlung oder einer anderen schweren Verfehlung zu Lasten des Arbeitgebers bestand, weniger einschneidende Mittel zur Aufklärung des Verdachts ausgeschöpft waren, die verdeckte Videoüberwachung praktisch das einzig verbliebene Mittel darstellte und insgesamt nicht unverhältnismäßig war ( BAG Urteil vom 27. März 2003 - 2 AZR 51/02 - NZA 2003, 1192; s. auch: BAG Urteil vom 16. Dezember 2010 - 2 AZR 485/08 - NZA 2011, 571 ).

  • BAG, 10.12.1998 - 8 AZR 366/97
    Auszug aus LAG Hessen, 18.04.2012 - 18 Sa 1474/11
    Das heimlich erlangte Wissen darf nicht im gerichtlichen Verfahren verwertet werden, es besteht ein Beweiserhebungsverbot ( BAG Urteil vom 23. April 2009 - 6 AZR 189/08 - NZA 2009, 974; BAG Urteil vom 10. Dezember 1998 - 8 AZR 366/97 - veröffentlicht in juris, BAG Urteil vom 29. Oktober 1997 - 5 AZR 508/96 - NZA 1998, 307 ).

    In der gerichtlichen Verwertung von Kenntnissen und Beweismitteln, die unter Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht erlangt sind, liegt regelmäßig ein erneuter Eingriff in das durch Art. 1,2 GG geschützte Persönlichkeitsrecht ( BVerfG Beschluss vom 19. Dezember 1991 -1 BvR 382/85 - NJW 1992, 815, BAG Urteil vom 10. Dezember 1998 - 8 AZR 366/97 - veröffentlicht in juris ).

  • BAG, 23.06.2009 - 2 AZR 474/07

    Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Tat- bzw. Verdachtskündigung

    Auszug aus LAG Hessen, 18.04.2012 - 18 Sa 1474/11
    Eine Verdachtskündigung unterscheidet sich von einer Tatkündigung dadurch, in das bereits der Verdacht eines pflichtwidrigen Verhaltens als eigenständiger Kündigungsgrund in Anspruch genommen wird (vgl. BAG Urteil vom 23. Juni 2009 - 2 AZR 474/07 - NZA 2009, 1136 ).

    Dies schließt aber nicht aus, dass der Arbeitgeber sich nach der vollzogenen Anhörung in seinem Tatvorwurf bestätigt sieht und deshalb eine Tatkündigung erklärt (vgl. BAG Urteil vom 23. Juni 2009 - 2 AZR 474/07 - NZA 2009, 1137 ).

  • ArbG Offenbach, 21.09.2011 - 4 Ca 113/11

    Heimliche Durchsuchung des Spind

    Auszug aus LAG Hessen, 18.04.2012 - 18 Sa 1474/11
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Offenbach am Main vom 21. September 2011 - 4 Ca 113/11 - wird auf deren Kosten zurückgewiesen.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Offenbach am Main vom 21. September 2011 - 4 Ca 113/11 - abzuändern und die Klage abzuweisen.

  • BAG, 29.10.1997 - 5 AZR 508/96

    Persönlichkeitsrechtsverletzung durch heimliches Mithörenlassen von

    Auszug aus LAG Hessen, 18.04.2012 - 18 Sa 1474/11
    Das heimlich erlangte Wissen darf nicht im gerichtlichen Verfahren verwertet werden, es besteht ein Beweiserhebungsverbot ( BAG Urteil vom 23. April 2009 - 6 AZR 189/08 - NZA 2009, 974; BAG Urteil vom 10. Dezember 1998 - 8 AZR 366/97 - veröffentlicht in juris, BAG Urteil vom 29. Oktober 1997 - 5 AZR 508/96 - NZA 1998, 307 ).
  • BAG, 27.03.2003 - 2 AZR 51/02

    Verdachtskündigung - Videoüberwachung - Beweisverwertung - Mitbestimmung

    Auszug aus LAG Hessen, 18.04.2012 - 18 Sa 1474/11
    In der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts wird bei heimlichen Kontrollmaßnahmen differenziert: Eine heimliche Videoüberwachung führt grundsätzlich nicht zu einem Verbot der Verwertung des so erlangten Beweises, wenn der konkrete Verdacht einer strafbaren Handlung oder einer anderen schweren Verfehlung zu Lasten des Arbeitgebers bestand, weniger einschneidende Mittel zur Aufklärung des Verdachts ausgeschöpft waren, die verdeckte Videoüberwachung praktisch das einzig verbliebene Mittel darstellte und insgesamt nicht unverhältnismäßig war ( BAG Urteil vom 27. März 2003 - 2 AZR 51/02 - NZA 2003, 1192; s. auch: BAG Urteil vom 16. Dezember 2010 - 2 AZR 485/08 - NZA 2011, 571 ).
  • BAG, 23.04.2009 - 6 AZR 189/08

    Wartezeitkündigung - Beweisverwertungsverbot

    Auszug aus LAG Hessen, 18.04.2012 - 18 Sa 1474/11
    Das heimlich erlangte Wissen darf nicht im gerichtlichen Verfahren verwertet werden, es besteht ein Beweiserhebungsverbot ( BAG Urteil vom 23. April 2009 - 6 AZR 189/08 - NZA 2009, 974; BAG Urteil vom 10. Dezember 1998 - 8 AZR 366/97 - veröffentlicht in juris, BAG Urteil vom 29. Oktober 1997 - 5 AZR 508/96 - NZA 1998, 307 ).
  • BVerfG, 19.12.1991 - 1 BvR 382/85

    Allgemeines Persönlichkeitsrecht: Recht am gesprochenen Wort - Mithören von

    Auszug aus LAG Hessen, 18.04.2012 - 18 Sa 1474/11
    In der gerichtlichen Verwertung von Kenntnissen und Beweismitteln, die unter Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht erlangt sind, liegt regelmäßig ein erneuter Eingriff in das durch Art. 1,2 GG geschützte Persönlichkeitsrecht ( BVerfG Beschluss vom 19. Dezember 1991 -1 BvR 382/85 - NJW 1992, 815, BAG Urteil vom 10. Dezember 1998 - 8 AZR 366/97 - veröffentlicht in juris ).
  • BAG, 03.04.1986 - 2 AZR 324/85

    Verdachtskündigung - Anhörung des Betriebsrats

    Auszug aus LAG Hessen, 18.04.2012 - 18 Sa 1474/11
    Er ist mit diesem Vorbringen präkludiert ( BAG Urteil vom 26. März 1992 - 2 AZR 519/91 - NZA 1992, 1121; BAG Urteil vom 03. April 1986 - 2 AZR 324/85 - NZA 1986, 677; LAG Köln Urteil vom 14. September 2007 -11 Sa 259/07- ArbuR 2007, 444 ).
  • BAG, 02.04.1987 - 2 AZR 418/86

    Gewichtung einer Pflichtverletzung eines Betriebsratsmitglieds im Vergleich mit

    Auszug aus LAG Hessen, 18.04.2012 - 18 Sa 1474/11
    Daher genügt es insoweit, wenn die Berufung gegen die Stattgabe der Kündigungsschutzklage begründet wird (vgl. BAG Urteil vom 20. Juli 1989 - 2 AZR 115/87 - NJW 1990, 597; BAG Urteil vom 02. April 1987 - 2 AZR 418/86 - NZA 1987, 808 ).
  • BAG, 20.07.1989 - 2 AZR 114/87

    Änderungskündigung eines Fernmeldehandwerkers wegen DKP-Zugehörigkeit -

  • BAG, 26.03.1992 - 2 AZR 519/91

    Abgrenzung zwischen Verdachtskündigung und Tatkündigung

  • BAG, 18.11.1999 - 2 AZR 743/98

    Außerordentliche Kündigung

  • BAG, 29.06.2004 - 1 ABR 21/03

    Videoüberwachung am Arbeitsplatz - Verhältnismäßigkeitsgrundsatz

  • BAG, 08.05.2008 - 6 AZR 517/07

    Aufhebungsvertrag - Wiedereinstellungsanspruch - Anforderungen an die

  • BAG, 26.08.2008 - 1 ABR 16/07

    Videoüberwachung im Betrieb

  • BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09

    "Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener

  • BVerfG, 11.03.2008 - 1 BvR 2074/05

    Automatisierte Kennzeichenerfassung

  • LAG Köln, 14.09.2007 - 11 Sa 259/07

    Betriebsratsanhörung bei Verdachtskündigung

  • BAG, 20.06.2013 - 2 AZR 546/12

    Kündigungsschutzprozess - Verwertungsverbot

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 18. April 2012 - 18 Sa 1474/11 - aufgehoben.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht