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   LAG Hamm, 07.06.2006 - 18 Sa 1485/05   

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LAG Hamm, 07.06.2006 - 18 Sa 1485/05 (https://dejure.org/2006,10160)
LAG Hamm, Entscheidung vom 07.06.2006 - 18 Sa 1485/05 (https://dejure.org/2006,10160)
LAG Hamm, Entscheidung vom 07. Juni 2006 - 18 Sa 1485/05 (https://dejure.org/2006,10160)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Freistellungsanspruch, betriebliche Übung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 611 Abs. 1 BGB
    Freistellungsanspruch, betriebliche Übung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Freistellungsanspruch auf Grund betrieblicher Übung; Folgen einer vorbehaltlosen Gewährung von Vergünstigungen durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer in einem Zeitraum von fast drei Jahren ; Auswirkungen einer einheitlichen und gleichmäßigen Handhabung der ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 20.01.2004 - 9 AZR 43/03

    Betriebliche Übung - Beihilfeversicherung im Ruhestand

    Auszug aus LAG Hamm, 07.06.2006 - 18 Sa 1485/05
    Denn der Rechtsschutz sollte durch diese nachträglich in die Zivilprozessordnung eingefügten Bestimmungen im Verhältnis zu der bis dahin schon möglichen Feststellungsklage nicht eingeschränkt, sondern erweitert werden (BAG, Urteil vom 19.06.2001 - 1 AZR 463/00 - AP BetrVG 1972, § 3 Nr. 3; BAG, Urteil vom 20.01.2004 - 9 AZR 43/03 - AP § 242 BGB Betriebliche Übung Nr. 65).

    Die Feststellungsklage ist insgesamt zulässig, auch wenn Ansprüche sowohl für die Zukunft als auch für die Vergangenheit geltend gemacht werden (vgl. BAG, Urteil vom 07.09.1994 - 10 AZR 716/93 - AP BGB § 611 Lohnzuschläge Nr. 11; BAG, Urteil vom 20.01.2004, a.a.O.).

    Ob eine für den Arbeitgeber bindende betriebliche Übung aufgrund der Gewährung von Leistungen an seinen Arbeitnehmern entstanden ist, muss danach beurteilt werden, inwieweit die Arbeitnehmer aus dem Verhalten des Arbeitgebers und unter Berücksichtigung von Treu und Glauben sowie der Verkehrssitte gemäß § 242 BGB und der Begleitumstände auf einen Bindungswillen des Arbeitgebers schließen durften (BAG, Urteil v. 21.06.2005 - 9 AZR 200/04 - AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 65 = AP BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 89; BAG, Urteil vom 28.07.2004 - 10 AZR 19/04 - NZA 2004, 1152, BAG, Urteil vom 16.01.2002 - 5 AZR 715/00, AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 56).

  • BAG, 21.01.1997 - 1 AZR 572/96

    Schichtenregelung durch Betriebsvereinbarung

    Auszug aus LAG Hamm, 07.06.2006 - 18 Sa 1485/05
    Gegenstand einer betrieblichen Übung kann jede Leistung oder Vergünstigung sein, die arbeitsvertraglich in einer allgemeinen Form geregelt werden kann (BAG, Urteil vom 21.01.1997 - 1 AZR 572/96 - AP BetrVG 1972 § 77 Nr. 64), so auch die begehrte Freistellung.

    Die Gewährung des zusätzlich freien Tages ist keine Frage der Organisation des Betriebes wie z.B. Schichtpläne in der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes vom 21.01.1997 - 1 AZR 572/96 - (NZA 1997, 1009).

  • BAG, 28.07.2004 - 10 AZR 19/04

    Jubiläumszuwendung

    Auszug aus LAG Hamm, 07.06.2006 - 18 Sa 1485/05
    Ob eine für den Arbeitgeber bindende betriebliche Übung aufgrund der Gewährung von Leistungen an seinen Arbeitnehmern entstanden ist, muss danach beurteilt werden, inwieweit die Arbeitnehmer aus dem Verhalten des Arbeitgebers und unter Berücksichtigung von Treu und Glauben sowie der Verkehrssitte gemäß § 242 BGB und der Begleitumstände auf einen Bindungswillen des Arbeitgebers schließen durften (BAG, Urteil v. 21.06.2005 - 9 AZR 200/04 - AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 65 = AP BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 89; BAG, Urteil vom 28.07.2004 - 10 AZR 19/04 - NZA 2004, 1152, BAG, Urteil vom 16.01.2002 - 5 AZR 715/00, AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 56).

    cc) Auch wenn der einzelne Arbeitnehmer rein statistisch nur 1, 5 mal pro Jahr betroffen war, so ist zu berücksichtigen, dass der Erklärungstatbestand allen Arbeitnehmern gegenüber in jeder Feiertagswoche neu gesetzt wurde durch die Beklagte, unabhängig davon, welche Arbeitnehmer in der betreffenden Woche betroffen waren (vgl. auch BAG, Urteil vom 28.07.2004 - 10 AZR 19/04 - NZA 2004, 1152).

  • BAG, 18.03.1997 - 9 AZR 84/96

    Urlaubsgeld während des Erziehungsurlaubs

    Auszug aus LAG Hamm, 07.06.2006 - 18 Sa 1485/05
    Der grundsätzlich geltende Vorrang der Leistungsklage (BAG, Urteil vom 18.03.1997 - 9 AZR 84/96 - AP BErzGG § 17 Nr. 8; BAG, Urteil vom 24.10.1996 - 2 AZR 895/95 - AP ZPO 1977, § 256 Nr. 37) steht dem nicht entgegen.
  • BAG, 19.06.2001 - 1 AZR 463/00

    Wirksamkeit eines Redaktionsstatuts und seiner Kündigung

    Auszug aus LAG Hamm, 07.06.2006 - 18 Sa 1485/05
    Denn der Rechtsschutz sollte durch diese nachträglich in die Zivilprozessordnung eingefügten Bestimmungen im Verhältnis zu der bis dahin schon möglichen Feststellungsklage nicht eingeschränkt, sondern erweitert werden (BAG, Urteil vom 19.06.2001 - 1 AZR 463/00 - AP BetrVG 1972, § 3 Nr. 3; BAG, Urteil vom 20.01.2004 - 9 AZR 43/03 - AP § 242 BGB Betriebliche Übung Nr. 65).
  • BAG, 16.01.2002 - 5 AZR 715/00

    Betriebliche Übung - Tariflohnerhöhung

    Auszug aus LAG Hamm, 07.06.2006 - 18 Sa 1485/05
    Ob eine für den Arbeitgeber bindende betriebliche Übung aufgrund der Gewährung von Leistungen an seinen Arbeitnehmern entstanden ist, muss danach beurteilt werden, inwieweit die Arbeitnehmer aus dem Verhalten des Arbeitgebers und unter Berücksichtigung von Treu und Glauben sowie der Verkehrssitte gemäß § 242 BGB und der Begleitumstände auf einen Bindungswillen des Arbeitgebers schließen durften (BAG, Urteil v. 21.06.2005 - 9 AZR 200/04 - AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 65 = AP BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 89; BAG, Urteil vom 28.07.2004 - 10 AZR 19/04 - NZA 2004, 1152, BAG, Urteil vom 16.01.2002 - 5 AZR 715/00, AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 56).
  • BAG, 07.09.1994 - 10 AZR 716/93

    Sonderzulage - Gehaltsstruktur - Gehaltsdifferenz - Tarifgruppe

    Auszug aus LAG Hamm, 07.06.2006 - 18 Sa 1485/05
    Die Feststellungsklage ist insgesamt zulässig, auch wenn Ansprüche sowohl für die Zukunft als auch für die Vergangenheit geltend gemacht werden (vgl. BAG, Urteil vom 07.09.1994 - 10 AZR 716/93 - AP BGB § 611 Lohnzuschläge Nr. 11; BAG, Urteil vom 20.01.2004, a.a.O.).
  • BAG, 24.10.1996 - 2 AZR 895/95

    Massenentlassung

    Auszug aus LAG Hamm, 07.06.2006 - 18 Sa 1485/05
    Der grundsätzlich geltende Vorrang der Leistungsklage (BAG, Urteil vom 18.03.1997 - 9 AZR 84/96 - AP BErzGG § 17 Nr. 8; BAG, Urteil vom 24.10.1996 - 2 AZR 895/95 - AP ZPO 1977, § 256 Nr. 37) steht dem nicht entgegen.
  • BAG, 21.06.2005 - 9 AZR 200/04

    Abgeltung - Urlaubsübertragung - betriebliche Übung

    Auszug aus LAG Hamm, 07.06.2006 - 18 Sa 1485/05
    Ob eine für den Arbeitgeber bindende betriebliche Übung aufgrund der Gewährung von Leistungen an seinen Arbeitnehmern entstanden ist, muss danach beurteilt werden, inwieweit die Arbeitnehmer aus dem Verhalten des Arbeitgebers und unter Berücksichtigung von Treu und Glauben sowie der Verkehrssitte gemäß § 242 BGB und der Begleitumstände auf einen Bindungswillen des Arbeitgebers schließen durften (BAG, Urteil v. 21.06.2005 - 9 AZR 200/04 - AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 65 = AP BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 89; BAG, Urteil vom 28.07.2004 - 10 AZR 19/04 - NZA 2004, 1152, BAG, Urteil vom 16.01.2002 - 5 AZR 715/00, AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 56).
  • BGH, 19.03.2004 - V ZR 104/03

    Bindung des Berufungsgerichts an die erstinstanzlich getroffenen Feststellungen;

    Auszug aus LAG Hamm, 07.06.2006 - 18 Sa 1485/05
    Änderungen des Klageantrags nach § 264 Nr. 2 ZPO sind in der Berufungsinstanz nicht als Klageänderung anzusehen (vgl. BGH, Urteil vom 19.03.2004 - V ZR 104/03 - NJW 2004, 2152).
  • BAG, 13.06.2007 - 5 AZR 849/06

    Schichtplangestaltung an Feiertagen - Betriebliche Übung

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 7. Juni 2006 - 18 Sa 1485/05 - aufgehoben.
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