Weitere Entscheidung unten: LAG Hamm, 18.02.2016

Rechtsprechung
   LAG Hamm, 01.10.2015 - 18 Sa 157/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,46354
LAG Hamm, 01.10.2015 - 18 Sa 157/15 (https://dejure.org/2015,46354)
LAG Hamm, Entscheidung vom 01.10.2015 - 18 Sa 157/15 (https://dejure.org/2015,46354)
LAG Hamm, Entscheidung vom 01. Oktober 2015 - 18 Sa 157/15 (https://dejure.org/2015,46354)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,46354) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW

    § 19 Abs. 2 ArbGG, § ... 19 ArbGG, § 37 DRiG, § 66 Abs. 1 ArbGG, § 538 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO, § 68 ArbGG, § 538 Abs. 2 Satz 2 Nr. 7 ZPO, § 301 ZPO, § 301 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 318 ZPO, § 280 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 138 Abs. 2, Abs. 3 ZPO, §§ 134, 202 Abs. 1 BGB, § 202 Abs. 1 BGB, § 4 Abs. 1 Satz 1 TVG, § 5 Abs. 4 TVG, §§ 202 Abs. 1, 276 Abs. 3 BGB, § 276 Abs. 3 BGB, § 134 BGB, §§ 307 ff. BGB, 202 Abs. 1, § 307 BGB, § 254 BGB, § 288 Abs. 1 BGB, § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausschluss der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen des Arbeitgebers wegen vorsätzlicher unerlaubter Handlungen des Arbeitnehmers aufgrund einer tarifvertraglichen Ausschlussfrist

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AVR-Caritas § 23 Abs. 1; BGB § 134 Abs. 1
    Ausschluss der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen des Arbeitgebers wegen vorsätzlicher unerlaubter Handlungen des Arbeitnehmers aufgrund einer tarifvertraglichen Ausschlussfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 26.09.2013 - 8 AZR 1013/12

    Schadensersatz - Mobbing - Ausschlussfrist

    Auszug aus LAG Hamm, 01.10.2015 - 18 Sa 157/15
    Die in § 23 Abs. 1 AVR-Caritas geregelte Ausschlussfrist ist gemäß §§ 134, 202 Abs. 1 BGB unwirksam, soweit Ansprüche des Arbeitgebers betroffen sind, die auf vorsätzlichen Schadensersatz begründenden Handlungen des Arbeitnehmers beruhen (Fortführung von BAG, Urteil vom 26.09.2013 - 8 AZR 1013/12).

    Dennoch erfolgt die Auslegung kirchenrechtlicher Arbeitsvertragsordnungen nach denselben Grundsätzen, die für die Tarifauslegung maßgeblich sind (BAG, Urteil vom 26.09.2013 - 8 AZR 1013/12 m.w.N.).

    Eine an diesen Grundsätzen ausgerichtete Auslegung des § 23 Abs. 1 AVR ergibt, dass von dieser Ausschlussfrist auch Ansprüche aus vorsätzlich unerlaubten Handlungen und vorsätzlichen Vertragsverletzungen erfasst werden sollen, da die Ausschlussklausel generell "Ansprüche aus dem Dienstverhältnis" erfasst (so BAG, Urteil vom 26.09.2013 - 8 AZR 1013/12 zur wortgleichen Bestimmung in § 33 Abs. 1 Satz 1 TV-Ärzte-KF).

    Diese gelten nur kraft vertraglicher Inbezugnahme und müssen sich daher an § 202 Abs. 1 BGB messen lassen (BAG, Urteil vom 26.09.2013 - 8 AZR 1013/12).

    Das Bundesarbeitsgericht hat bereits entschieden, dass Ausschlussfristen in kirchlichen Arbeitsvertragsregelungen insoweit unwirksam sind, als sie Ansprüche des Arbeitnehmers wegen vorsätzlicher Handlungen des Arbeitgebers selbst oder wegen vorsätzlicher Handlungen von Organen einer juristischen Person erfassen (BAG, Urteil vom 26.09.2013 - 8 AZR 1013/12).

  • BAG, 20.02.2014 - 2 AZR 864/12

    Verfahrensfehler - Unzulässige Zurückverweisung an das Arbeitsgericht

    Auszug aus LAG Hamm, 01.10.2015 - 18 Sa 157/15
    Das Zurückverweisungsverbot gilt auch bei schwersten Verfahrensfehlern (BAG, Urteil vom 20.02.2014 - 2 AZR 864/12; Germelmann, in: Germelmann/Matthes/Prütting, 8. Aufl. 2013, § 68 ArbGG, Rdnr. 3 m.w.N.).

    Eine Zurückverweisung an das Arbeitsgericht kommt nur ausnahmsweise dann in Frage, wenn ein Verfahrensfehler vorliegt, der in der Berufungsinstanz nicht korrigiert werden kann (BAG, Urteil vom 20.02.2014 - 2 AZR 864/12, Urteil vom 26.06.2008 - 6 AZR 478/07).

  • BAG, 28.03.2007 - 10 AZR 261/06

    Jahressonderzuwendung - befristeter Arbeitsvertrag

    Auszug aus LAG Hamm, 01.10.2015 - 18 Sa 157/15
    Nur dann, wenn die Nichtigkeit vorformulierter Vertragsbedingungen sich aus den Bestimmungen der §§ 307 ff. BGB ergibt, wird angenommen, der Arbeitgeber könne sich als Klauselverwender nicht auf die Unwirksamkeit der von ihm selbst vorformulierten Vertragsbedingungen berufen (BAG, Urteil vom 28.03.2007 - 10 AZR 261/06, Urteil vom 27.10.2005 - 8 AZR 3/05).
  • BAG, 27.10.2005 - 8 AZR 3/05

    Haftung des Arbeitnehmers - Vertragliche Ausschlussfrist

    Auszug aus LAG Hamm, 01.10.2015 - 18 Sa 157/15
    Nur dann, wenn die Nichtigkeit vorformulierter Vertragsbedingungen sich aus den Bestimmungen der §§ 307 ff. BGB ergibt, wird angenommen, der Arbeitgeber könne sich als Klauselverwender nicht auf die Unwirksamkeit der von ihm selbst vorformulierten Vertragsbedingungen berufen (BAG, Urteil vom 28.03.2007 - 10 AZR 261/06, Urteil vom 27.10.2005 - 8 AZR 3/05).
  • BGH, 09.10.1991 - VIII ZR 19/91

    Keine Anspruchminderung wegen grober Fahrlässigkeit bei vorsätzlich

    Auszug aus LAG Hamm, 01.10.2015 - 18 Sa 157/15
    Bei entsprechend großem Täterverschulden tritt das Mitverschulden des Geschädigten ganz zurück; Vorsatz des Schädigers führt dazu, dass Fahrlässigkeit des Geschädigten bei der Schadensentstehung in der Regel den Ersatzanspruch nicht mindert (BGH, Urteil vom 09.10.1991 - VIII ZR 19/91; Ebert, in: Erman, § 254 BGB, Rdnr. 93; Grüneberg, in: Palandt, § 254 BGB Rdnr. 65, jew. m.w.N.).
  • BAG, 26.06.2008 - 6 AZR 478/07

    Unterbrechung des Verfahrens wegen Insolvenzeröffnung - Berufung gegen ein zu

    Auszug aus LAG Hamm, 01.10.2015 - 18 Sa 157/15
    Eine Zurückverweisung an das Arbeitsgericht kommt nur ausnahmsweise dann in Frage, wenn ein Verfahrensfehler vorliegt, der in der Berufungsinstanz nicht korrigiert werden kann (BAG, Urteil vom 20.02.2014 - 2 AZR 864/12, Urteil vom 26.06.2008 - 6 AZR 478/07).
  • BAG, 25.02.1988 - 2 AZR 500/87

    Beschränkte Zulassung der Revision auf einzelne Rechtsfragen innerhalb eines

    Auszug aus LAG Hamm, 01.10.2015 - 18 Sa 157/15
    Die fehlerhafte Besetzung des Gerichts kann allenfalls dann zur Zurückverweisung führen, wenn sie auf Willkür beruht (BAG, Urteil vom 25.02.1988 - 2 AZR 500/87).
  • BAG, 25.04.2006 - 3 AZR 78/05

    Anrechnung von Vordienstzeiten

    Auszug aus LAG Hamm, 01.10.2015 - 18 Sa 157/15
    Sofern das Gebot des gesetzlichen Richters verletzt wird, ist dieser Mangel zu beheben, indem das ordnungsgemäß besetzte Landesarbeitsgericht über den Rechtsstreit entscheidet (BAG, Urteil vom 25.04.2006 - 3 AZR 78/05).
  • BAG, 20.06.2013 - 8 AZR 280/12

    Ausschlussfrist - Anspruch wegen behaupteter vorsätzlicher Schädigung (Mobbing) -

    Auszug aus LAG Hamm, 01.10.2015 - 18 Sa 157/15
    Eine solche umfassende Ausschlussfrist ist zwar in einem Tarifvertrag grundsätzlich zulässig (BAG, Urteil vom 20.06.2013 - 8 AZR 280/12).
  • BAG, 17.04.2013 - 4 AZR 361/11

    Eingruppierung eines Arbeitnehmers im Baugewerbe - Zulässigkeit eines Teilurteils

    Auszug aus LAG Hamm, 01.10.2015 - 18 Sa 157/15
    Entscheidungsreife setzt voraus, dass das Teilurteil unabhängig vom Schlussurteil erlassen werden kann bzw. zwischen dem durch ein Teilurteil entschiedenen Teil einerseits und dem noch nicht entschiedenen Teil andererseits kein Widerspruch entstehen darf (vgl. dazu und zum Folgenden: BAG, Urteil vom 17.04.2013 - 4 AZR 361/11).
  • BAG, 28.06.2018 - 8 AZR 141/16

    Schadensersatz - Mitverschulden - Ausschlussklausel - Grundsatz von Treu und

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 1. Oktober 2015 - 18 Sa 157/15 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 1. Oktober 2015 - 18 Sa 157/15 - in der Hauptsache wie folgt gefasst wird:.
  • LAG Hamm, 11.10.2017 - 2 Sa 1206/16

    Eingruppierung; Spielaufsicht; Saalchef Entgeltgruppe 8 des ERTV der

    Bei tariflichen Verfallklauseln, nach denen "alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis" geltend zu machen sind, ist dagegen wegen des Rechtsnormcharakters der tariflichen Regelungen und der sich daraus ergebenden Notwendigkeit der Auslegung, die sich am Wortlaut der Tarifnorm orientieren muss, davon auszugehen, dass eine derartige Tarifklausel zwar auch Ansprüche aus vorsätzlichen Handlungen erfasst, aber wirksam ist, weil § 202 BGB nur auf Vereinbarungen, nicht aber auf Rechtsnormen eines Tarifvertrages anwendbar ist (vgl. BAG, Urt. v. 18.08.2011 - 8 AZR 187/10, juris, Rdnr. 24 ff.; Urt. v. 30.10.2008 - 8 AZR 886/07, Rdnr. 19 ff.; LAG Hamm, Urt. v. 01.10.2015 - 18 Sa 157/15, juris; Revision unter dem Az: 8 AZR 141/16).

    Unwirksam ist die Verfallklausel lediglich insoweit, als sie auch Ansprüche wegen vorsätzlicher Handlungen der Beklagten erfasst (vgl. BAG, Urt. v. 26.09.2013 - 8 AZR 1013/12, juris; Rdnr. 32 ff.; Schleswig-Holstein, Urt. v. 11.05.2017 - 5 Sa 287/16, juris, Rdnr. 37; Urteil LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urt. v. 22.03.2016 - 2 Sa 178/15, juris, Rdnr. 59; LAG Hamm, Urt. v. 01.10.2015 - 18 Sa 157/15, juris; Revision unter dem Az: 8 AZR 141/16; vgl. auch ArbG Stuttgart, Urt. v. 05.07.2016 - 30 Ca 7767/15, juris, Rdnr. 86 ff.: § 202 BGB bei Bezugnahmeklauseln nicht einschlägig).

  • LAG Hamm, 11.10.2017 - 2 Sa 1297/16

    Eingruppierung einer Saalaufsicht als Saalchef einer Spielbank

    Bei tariflichen Verfallklauseln, nach denen "alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis" geltend zu machen sind, ist dagegen wegen des Rechtsnormcharakters der tariflichen Regelungen und der sich daraus ergebenden Notwendigkeit der Auslegung, die sich am Wortlaut der Tarifnorm orientieren muss, davon auszugehen, dass eine derartige Tarifklausel zwar auch Ansprüche aus vorsätzlichen Handlungen erfasst, aber wirksam ist, weil § 202 BGB nur auf Vereinbarungen, nicht aber auf Rechtsnormen eines Tarifvertrages anwendbar ist (vgl. BAG, Urt. v. 18.08.2011 - 8 AZR 187/10, juris, Rdnr. 24 ff.; Urt. v. 30.10.2008 - 8 AZR 886/07, Rdnr. 19 ff.; LAG Hamm, Urt. v. 01.10.2015 - 18 Sa 157/15, juris; Revision unter dem Az: 8 AZR 141/16).

    Unwirksam ist die Verfallklausel lediglich insoweit, als sie auch Ansprüche wegen vorsätzlicher Handlungen der Beklagten erfasst (vgl. BAG, Urt. v. 26.09.2013 - 8 AZR 1013/12, juris; Rdnr. 32 ff.; Schleswig-Holstein, Urt. v. 11.05.2017 - 5 Sa 287/16, juris, Rdnr. 37; Urteil LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urt. v. 22.03.2016 - 2 Sa 178/15, juris, Rdnr. 59; LAG Hamm, Urt. v. 01.10.2015 - 18 Sa 157/15, juris; Revision unter dem Az: 8 AZR 141/16; vgl. auch ArbG Stuttgart, Urt. v. 05.07.2016 - 30 Ca 7767/15, juris, Rdnr. 86 ff.: § 202 BGB bei Bezugnahmeklauseln nicht einschlägig).

  • LAG Hamm, 12.10.2017 - 2 Sa 1214/16

    Eingruppierung einer Saalaufsicht als Saalchef einer Spielbank

    Bei tariflichen Verfallklauseln, nach denen "alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis" geltend zu machen sind, ist dagegen wegen des Rechtsnormcharakters der tariflichen Regelungen und der sich daraus ergebenden Notwendigkeit der Auslegung, die sich am Wortlaut der Tarifnorm orientieren muss, davon auszugehen, dass eine derartige Tarifklausel zwar auch Ansprüche aus vorsätzlichen Handlungen erfasst, aber wirksam ist, weil § 202 BGB nur auf Vereinbarungen, nicht aber auf Rechtsnormen eines Tarifvertrages anwendbar ist (vgl. BAG, Urt. v. 18.08.2011 - 8 AZR 187/10, juris, Rdnr. 24 ff.; Urt. v. 30.10.2008 - 8 AZR 886/07, Rdnr. 19 ff.; LAG Hamm, Urt. v. 01.10.2015 - 18 Sa 157/15, juris; Revision unter dem Az: 8 AZR 141/16).

    Unwirksam ist die Verfallklausel lediglich insoweit, als sie auch Ansprüche wegen vorsätzlicher Handlungen der Beklagten erfasst (vgl. BAG, Urt. v. 26.09.2013 - 8 AZR 1013/12, juris; Rdnr. 32 ff.; Schleswig-Holstein, Urt. v. 11.05.2017 - 5 Sa 287/16, juris, Rdnr. 37; LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urt. v. 22.03.2016 - 2 Sa 178/15, juris, Rdnr. 59; LAG Hamm, Urt. v. 01.10.2015 - 18 Sa 157/15, juris; Revision unter dem Az: 8 AZR 141/16; vgl. auch ArbG Stuttgart, Urt. v. 05.07.2016 - 30 Ca 7767/15, juris, Rdnr. 86 ff.: § 202 BGB bei Bezugnahmeklauseln nicht einschlägig).

  • LAG Hamm, 11.10.2017 - 2 Sa 1213/16

    Eingruppierung; Spielaufsicht; Saalchef Entgeltgruppe 8 des ERTV der

    Bei tariflichen Verfallklauseln, nach denen "alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis" geltend zu machen sind, ist dagegen wegen des Rechtsnormcharakters der tariflichen Regelungen und der sich daraus ergebenden Notwendigkeit der Auslegung, die sich am Wortlaut der Tarifnorm orientieren muss, davon auszugehen, dass eine derartige Tarifklausel zwar auch Ansprüche aus vorsätzlichen Handlungen erfasst, aber wirksam ist, weil § 202 BGB nur auf Vereinbarungen, nicht aber auf Rechtsnormen eines Tarifvertrages anwendbar ist (vgl. BAG, Urt. v. 18.08.2011 - 8 AZR 187/10, juris, Rdnr. 24 ff.; Urt. v. 30.10.2008 - 8 AZR 886/07, Rdnr. 19 ff.; LAG Hamm, Urt. v. 01.10.2015 - 18 Sa 157/15, juris; Revision unter dem Az: 8 AZR 141/16).

    Unwirksam ist die Verfallklausel lediglich insoweit, als sie auch Ansprüche wegen vorsätzlicher Handlungen der Beklagten erfasst (vgl. BAG, Urt. v. 26.09.2013 - 8 AZR 1013/12, juris; Rdnr. 32 ff.; Schleswig-Holstein, Urt. v. 11.05.2017 - 5 Sa 287/16, juris, Rdnr. 37; Urteil LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urt. v. 22.03.2016 - 2 Sa 178/15, juris, Rdnr. 59; LAG Hamm, Urt. v. 01.10.2015 - 18 Sa 157/15, juris; Revision unter dem Az: 8 AZR 141/16; vgl. auch ArbG Stuttgart, Urt. v. 05.07.2016 - 30 Ca 7767/15, juris, Rdnr. 86 ff.: § 202 BGB bei Bezugnahmeklauseln nicht einschlägig).

  • LAG Hamm, 25.10.2017 - 2 Sa 1215/16

    Eingruppierung; Spielaufsicht; Saalchef Entgeltgruppe 8 des ERTV der

    Bei tariflichen Verfallklauseln, nach denen "alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis" geltend zu machen sind, ist dagegen wegen des Rechtsnormcharakters der tariflichen Regelungen und der sich daraus ergebenden Notwendigkeit der Auslegung, die sich am Wortlaut der Tarifnorm orientieren muss, davon auszugehen, dass eine derartige Tarifklausel zwar auch Ansprüche aus vorsätzlichen Handlungen erfasst, aber wirksam ist, weil § 202 BGB nur auf Vereinbarungen, nicht aber auf Rechtsnormen eines Tarifvertrages anwendbar ist (vgl. BAG, Urt. v. 18.08.2011 - 8 AZR 187/10, juris, Rdnr. 24 ff.; Urt. v. 30.10.2008 - 8 AZR 886/07, Rdnr. 19 ff.; LAG Hamm, Urt. v. 01.10.2015 - 18 Sa 157/15, juris; Revision unter dem Az: 8 AZR 141/16).

    Unwirksam ist die Verfallklausel lediglich insoweit, als sie auch Ansprüche wegen vorsätzlicher Handlungen der Beklagten erfasst (vgl. BAG, Urt. v. 26.09.2013 - 8 AZR 1013/12, juris; Rdnr. 32 ff.; Schleswig-Holstein, Urt. v. 11.05.2017 - 5 Sa 287/16, juris, Rdnr. 37; Urteil LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urt. v. 22.03.2016 - 2 Sa 178/15, juris, Rdnr. 59; LAG Hamm, Urt. v. 01.10.2015 - 18 Sa 157/15, juris; Revision unter dem Az: 8 AZR 141/16; vgl. auch ArbG Stuttgart, Urt. v. 05.07.2016 - 30 Ca 7767/15, juris, Rdnr. 86 ff.: § 202 BGB bei Bezugnahmeklauseln nicht einschlägig).

  • LAG Hamm, 18.10.2017 - 2 Sa 1207/16

    Eingruppierung einer Saalaufsicht als Saalchef einer Spielbank

    Bei tariflichen Verfallklauseln, nach denen "alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis" geltend zu machen sind, ist dagegen wegen des Rechtsnormcharakters der tariflichen Regelungen und der sich daraus ergebenden Notwendigkeit der Auslegung, die sich am Wortlaut der Tarifnorm orientieren muss, davon auszugehen, dass eine derartige Tarifklausel zwar auch Ansprüche aus vorsätzlichen Handlungen erfasst, aber wirksam ist, weil § 202 BGB nur auf Vereinbarungen, nicht aber auf Rechtsnormen eines Tarifvertrages anwendbar ist (vgl. BAG, Urt. v. 18.08.2011 - 8 AZR 187/10, juris, Rdnr. 24 ff.; Urt. v. 30.10.2008 - 8 AZR 886/07, Rdnr. 19 ff.; LAG Hamm, Urt. v. 01.10.2015 - 18 Sa 157/15, juris; Revision unter dem  Az: 8 AZR 141/16).

    Unwirksam ist die Verfallklausel lediglich insoweit, als sie auch Ansprüche wegen vorsätzlicher Handlungen der Beklagten erfasst (vgl. BAG, Urt. v. 26.09.2013 - 8 AZR 1013/12, juris; Rdnr. 32 ff.; Schleswig-Holstein, Urt. v. 11.05.2017 - 5 Sa 287/16, juris, Rdnr. 37; LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urt. v. 22.03.2016 - 2 Sa 178/15, juris, Rdnr. 59; LAG Hamm, Urt. v. 01.10.2015 - 18 Sa 157/15, juris; Revision unter dem  Az: 8 AZR 141/16; vgl. auch ArbG Stuttgart, Urt. v. 05.07.2016 - 30 Ca 7767/15, juris, Rdnr. 86 ff.: § 202 BGB bei Bezugnahmeklauseln nicht einschlägig).

  • LAG Hamm, 25.10.2017 - 2 Sa 1208/16

    Eingruppierung einer Saalaufsicht als Saalchef einer Spielbank

    Bei tariflichen Verfallklauseln, nach denen "alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis" geltend zu machen sind, ist dagegen wegen des Rechtsnormcharakters der tariflichen Regelungen und der sich daraus ergebenden Notwendigkeit der Auslegung, die sich am Wortlaut der Tarifnorm orientieren muss, davon auszugehen, dass eine derartige Tarifklausel zwar auch Ansprüche aus vorsätzlichen Handlungen erfasst, aber wirksam ist, weil § 202 BGB nur auf Vereinbarungen, nicht aber auf Rechtsnormen eines Tarifvertrages anwendbar ist (vgl. BAG, Urt. v. 18.08.2011 - 8 AZR 187/10, juris, Rdnr. 24 ff.; Urt. v. 30.10.2008 - 8 AZR 886/07, Rdnr. 19 ff.; LAG Hamm, Urt. v. 01.10.2015 - 18 Sa 157/15, juris; Revision unter dem  Az: 8 AZR 141/16).

    Unwirksam ist die Verfallklausel lediglich insoweit, als sie auch Ansprüche wegen vorsätzlicher Handlungen der Beklagten erfasst (vgl. BAG, Urt. v. 26.09.2013 - 8 AZR 1013/12, juris; Rdnr. 32 ff.; LAG Schleswig-Holstein, Urt. v. 11.05.2017 - 5 Sa 287/16, juris, Rdnr. 37; LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urt. v. 22.03.2016 - 2 Sa 178/15, juris, Rdnr. 59; LAG Hamm, Urt. v. 01.10.2015 - 18 Sa 157/15, juris; Revision unter dem  Az: 8 AZR 141/16; vgl. auch ArbG Stuttgart, Urt. v. 05.07.2016 - 30 Ca 7767/15, juris, Rdnr. 86 ff.: § 202 BGB bei Bezugnahmeklauseln nicht einschlägig).

  • LAG Hamm, 25.10.2017 - 2 Sa 1216/16

    Eingruppierung; Spielaufsicht; Saalchef Entgeltgruppe 8 des ERTV der

    Bei tariflichen Verfallklauseln, nach denen "alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis" geltend zu machen sind, ist dagegen wegen des Rechtsnormcharakters der tariflichen Regelungen und der sich daraus ergebenden Notwendigkeit der Auslegung, die sich am Wortlaut der Tarifnorm orientieren muss, davon auszugehen, dass eine derartige Tarifklausel zwar auch Ansprüche aus vorsätzlichen Handlungen erfasst, aber wirksam ist, weil § 202 BGB nur auf Vereinbarungen, nicht aber auf Rechtsnormen eines Tarifvertrages anwendbar ist (vgl. BAG, Urt. v. 18.08.2011 - 8 AZR 187/10, juris, Rdnr. 24 ff.; Urt. v. 30.10.2008 - 8 AZR 886/07, Rdnr. 19 ff.; LAG Hamm, Urt. v. 01.10.2015 - 18 Sa 157/15, juris; Revision unter dem Az: 8 AZR 141/16).

    Unwirksam ist die Verfallklausel lediglich insoweit, als sie auch Ansprüche wegen vorsätzlicher Handlungen der Beklagten erfasst (vgl. BAG, Urt. v. 26.09.2013 - 8 AZR 1013/12, juris; Rdnr. 32 ff.; Schleswig-Holstein, Urt. v. 11.05.2017 - 5 Sa 287/16, juris, Rdnr. 37; Urteil LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urt. v. 22.03.2016 - 2 Sa 178/15, juris, Rdnr. 59; LAG Hamm, Urt. v. 01.10.2015 - 18 Sa 157/15, juris; Revision unter dem Az: 8 AZR 141/16; vgl. auch ArbG Stuttgart, Urt. v. 05.07.2016 - 30 Ca 7767/15, juris, Rdnr. 86 ff.: § 202 BGB bei Bezugnahmeklauseln nicht einschlägig).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LAG Hamm, 18.02.2016 - 18 Sa 157/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,41065
LAG Hamm, 18.02.2016 - 18 Sa 157/15 (https://dejure.org/2016,41065)
LAG Hamm, Entscheidung vom 18.02.2016 - 18 Sa 157/15 (https://dejure.org/2016,41065)
LAG Hamm, Entscheidung vom 18. Februar 2016 - 18 Sa 157/15 (https://dejure.org/2016,41065)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,41065) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht