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   LAG Hamm, 08.03.2000 - 18 Sa 1614/99   

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https://dejure.org/2000,8922
LAG Hamm, 08.03.2000 - 18 Sa 1614/99 (https://dejure.org/2000,8922)
LAG Hamm, Entscheidung vom 08.03.2000 - 18 Sa 1614/99 (https://dejure.org/2000,8922)
LAG Hamm, Entscheidung vom 08. März 2000 - 18 Sa 1614/99 (https://dejure.org/2000,8922)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zur Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung einer arbeitsunfähig erkrankten Arbeiterin in einer Konfitürefabrik wegen der Fortführung ihrer Nebenbeschäftigung als Zeitungsbotin (negative Auswirkungen auf den Heilungsprozess); Grobe Verletzung der Pflicht zum ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2000, 1140
  • BB 2000, 1787
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • LAG Schleswig-Holstein, 19.12.2006 - 5 Sa 288/06

    Kündigung, außerordentlich, fristlos, Busfahrer, Arbeitsunfähigkeit,

    Verrichtet der Arbeitnehmer während der Dauer seiner Arbeitsunfähigkeit Nebentätigkeiten, so kann ein verhaltensbedingter Kündigungsgrund gegeben sein, wenn die Nebentätigkeit dem Wettbewerbsinteresse des Arbeitgebers zuwiderläuft, der Arbeitnehmer statt der Nebentätigkeit auch seine Leistungspflichten aus dem Arbeitsverhältnis hätte erfüllen können oder die Nebentätigkeit den Heilungsprozess verzögert (LAG Hamm, Urt. v. 08.03.2000, Az.: 18 Sa 1614/99, MDR 2000, 1140).

    In krassen Fällen kann der Verstoß gegen das jedem Arbeitsverhältnis immanente Wettbewerbsverbot auch eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen (LAG Hamm, Urt. v. 08.03.2000 - 18 Sa 1614/99 -, zit. n. Juris).

  • LSG Baden-Württemberg, 15.11.2018 - L 6 U 441/18

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Dienstreise - sachlicher

    Die Gesundheitsfürsorge ist grundsätzlich - nur - eine Obliegenheit des Arbeitnehmers gegenüber sich selbst (LAG Hamm, Urteil vom 8. März 2000 - 18 Sa 1614/99 -, juris, Rz. 43).
  • LAG Schleswig-Holstein, 03.12.2002 - 5 Sa 299b/02

    Außerordentliche Kündigung wegen unerlaubter Konkurrenztätigkeit

    In krassen Fällen kann der Verstoß gegen das jedem Arbeitsverhältnis immanente Wettbewerbsverbot auch eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen (BAG, Urt. v. 21.11.1996, aaO.; LAG Hamm, Urt. v. 08.03.2000 - 18 Sa 1614/99 -, zit. n. juris).
  • LAG München, 03.11.2000 - 10 Sa 1037/99

    Kündigung: außerordentliche Kündigung - anderweitige Tätigkeit trotz

    (3) Im Gegenteil steht fest, dass objektiv eine Wiederherstellung der Gesundheit der Klägerin zum Zeitpunkt des 28./29.9.1998 gar nicht möglich war und damit eine grobe Pflichtverletzung des gesundheitsfördernden Verhaltens ausscheidet (vgl. LAG Hamm vom 8.3.2000 -- MDR 2000, 1140 ).
  • LAG München, 06.10.2000 - 10 Sa 1037/93

    Anspruch des Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer auf Bezahlung von Detektivkosten

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  • LAG Hessen, 17.03.2005 - 9 Sa 1766/04
    Eine Verletzung dieser Pflicht ist erst nach Abmahnung als Grund zur ordentlichen Kündigung geeignet ( LAG Hamm Urteil vom 8. März 2000 -18 Sa 1614/99 -BB 2000, 1787; LAG Köln Urteil vom 7. Jan. 1993 - 10 Sa 632/92 - LAGE § 626 BGB Nr. 69 ).
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