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   LAG Düsseldorf, 21.10.2009 - 18 Sa 1751/08   

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LAG Düsseldorf, 21.10.2009 - 18 Sa 1751/08 (https://dejure.org/2009,8143)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.10.2009 - 18 Sa 1751/08 (https://dejure.org/2009,8143)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. Oktober 2009 - 18 Sa 1751/08 (https://dejure.org/2009,8143)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Keine Ablösung der Bezugnahme auf BAT-Regelungen durch einen HausTV; Günstigkeitsprinzip; Einvernehmliche Vertragsänderung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Keine Ablösung der Bezugnahme auf BAT-Regelungen durch einen HausTV; Günstigkeitsprinzip; Einvernehmliche Vertragsänderung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Tariflicher Zusatzurlaubsanspruch eines Entnahmearztes bei arbeitsvertraglicher Verweisung auf Tarifwerke des öffentlichen Dienstes und Abschluss eines Haustarifvertrages

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arztvergütung bei dynamischer Verweisung auf fortgeltendes Tarifwerk des öffentlichen Dienstes; Anspruch auf tarifliches Urlaubsgeld aufgrund eines sachgruppenbezogenen Günstigkeitsvergleichs

  • rechtsportal.de

    Tariflicher Zusatzurlaubsanspruch eines Entnahmearztes bei arbeitsvertraglicher Verweisung auf Tarifwerke des öffentlichen Dienstes und Abschluss eines Haustarifvertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (32)

  • BAG, 22.10.2008 - 4 AZR 784/07

    Vertragliche Inbezugnahme eines Tarifvertrags

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 21.10.2009 - 18 Sa 1751/08
    Die Konkurrenz zwischen einem aufgrund einer beiderseitigen Tarifbindung nach § 3 Abs. 1 TVG anwendbaren Tarifvertrag und einer tariflichen Regelung, die aufgrund einer einzelvertraglichen Bezugnahme gilt und damit den Rang des Einzelarbeitsvertrages hat, ist nach der neuen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der die Kammer folgt, nach dem Günstigkeitsprinzip zu lösen (vgl. dazu: BAG, Urteil v. 29.08.2007 - 4 AZR 767/06, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 61; Urteil v. 22.10.2008 - 4 AZR 784/07, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 66 m. zust. Anm. Zachert).

    Dies gilt auch für dynamische Verweisungsklauseln (vgl. BAG, Urt. v. 22.04.2009 - 4 AZR 100/08, DB 2009, 2605; Urt. v. 22.10.2008 - 4 AZR 784/07, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 66 m. zust. Anm. Zachert; Urt. v. 18.04.2007, 4 AZR 652/05, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 53).

    Eine Bezugnahmeklausel, die nach ihrem Wortlaut lediglich eine kleine dynamische Verweisung darstellt, kann ausnahmsweise nur dann als eine große dynamische Verweisungsklausel ausgelegt werden, wenn sich dies aus besonderen Umständen ergibt (vgl. BAG, Urt. v. 22.10.2008 - 4 AZR 784/07, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 66 m. zust. Anm. Zachert; Urt. v. 15.04.2008 - 9 AZR 159/07, NZA-RR 2008, 506; Urt. 25.09.2002, 4 AZR 294/01, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 26; Urt. v. 30.08.2000, 4 AZR 581/99, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 12).

    cc) Soweit die Beklagte in diesem Zusammenhang meint, im Rahmen der Auslegung sei der bei konkurrierenden Tarifverträgen geltende Spezialitätsgrundsatz (vgl. dazu BAG, Urt. v. 20.03.1991, 4 AZR 455/90, AP TVG § 4 Tarifkonkurrenz Nr. 20; BAG, Urt. v. 22.10.2008 - 4 AZR 784/07, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 66 m. zust. Anm. Zachert) heranzuziehen, kann dem nicht gefolgt werden.

    Er setzt das Bestehen einer Tarifkonkurrenz oder Tarifpluralität voraus, welche aber bei einem Aufeinandertreffen von arbeitsvertraglich kraft Bezugnahme geltenden Tarifregelungen einerseits, kraft Tarifbindung geltenden Tarifnormen andererseits nicht vorliegt (vgl. BAG, Beschl. v. 22.04.2009 - 4 ABR 14/08, NZA 2009, 1286; BAG, Urt. v. 22.10.2008, a.a.O.) Die Situation, dass ursprünglich der Arbeitgeber nicht tarifgebunden war, deshalb zunächst durch die Verweisungsklausel "quasi-tarifliche" einheitliche Arbeitsbedingungen schaffen wollte und dann später speziellere tarifliche Regelungen vereinbart, wird vom Anwendungsbereich dieses Prinzips nicht erfasst.

    Ein Tarifwechsel liegt vor, wenn im Fall eines Verbandswechsels des Arbeitgebers, des Abschlusses eines Firmentarifvertrags mit einer anderen Gewerkschaft oder bei Veränderungen im Bereich des Unternehmens oder des Betriebes im Grundsatz der Tarifvertrag einer anderen Branche einschlägig wird (vgl. BAG, Urt. v. 22.10.2008 - 4 AZR 784/07, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 66 m. zust. Anm. Zachert; Urt. v. 18.04.2007, 4 AZR 652/05, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 53 und Beschl. v. 22.04.2009 - 4 ABR 14/08, NZA 2009, 1286).

    Denn das Bundesarbeitsgericht hat erst in den Entscheidungen vom 29.08.2007 (4 AZR 767/06, a.a.O.) und 22.10.2008 (4 AZR 784/07, a.a.O.) seine vorherige gegenteilige Rechtsprechung (vgl. BAG, Urt. v. 20.03.1991, 4 AZR 455/90 AP TVG § 4 Tarifkonkurrenz Nr. 20; Urt. v. 23.03.2005, 4 AZR 203/04, AP TVG § 4 Tarifkonkurrenz Nr. 29) aufgeben.

    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der die Kammer folgt, ist das Verhältnis der kraft arbeitsvertraglicher Bezugnahme anwendbaren tariflichen Regelungen und der kraft Tarifbindung geltenden Tarifnormen nach Maßgabe des Günstigkeitsprinzips (§ 4 Abs. 3 TVG) zu lösen (vgl. dazu BAG, Urteil v. 29.08.2007 - 4 AZR 767/06, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 61; Urteil v. 22.10.2008 - 4 AZR 784/07, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 66 m. zust. Anm. Zachert und oben unter 2.).

  • LAG Hessen, 30.05.2008 - 3 Sa 1208/07

    Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf BAT und ergänzende Tarifverträge - keine

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 21.10.2009 - 18 Sa 1751/08
    Sie rechtfertigt keine uneingeschränkte Öffnung des Arbeitsvertrages für jede Tarifentwicklung (vgl. LAG Hessen, Urt. v. 30.05.2008 - 3 Sa 1208/07, Juris).

    Bereits die fehlende Tarifbindung einer der Vertragsparteien, insbesondere des Arbeitgebers, verdeutlicht, dass es nicht ihrem Willen entspricht, jeder Tarifentwicklung ohne nähere Prüfung uneingeschränkt Raum zu geben (vgl. LAG Hessen, Urt. v. 30.05.2008, a.a.O.).

    Vor dem Hintergrund, dass sie die an und für sich trotz ihrer fehlenden Zugehörigkeit zur Tarifgemeinschaft - jedenfalls auf den ersten Blick - grundsätzlich sachnäheren Tarifverträge der Bundestarifgemeinschaft des D5 gerade nicht zum Gegenstand der Bezugnahmeklausel gemacht hat, lag es bei grundlegenden Umstrukturierungen des Tarifwerks des öffentlichen Dienstes, wie sie mit dem TVöD vorgenommen worden sind (vgl. dazu im Einzelnen LAG Hessen, Urt. v. 30.05.2008, a.a.O.) im Interesse der Beklagten, diese nur nachzuvollziehen, wenn sie ihren spezifischen Bedürfnissen gerecht wird (vgl. LAG Hamm, Urt. v. 03.09.2009, a.a.O.).

    (4) Eine ergänzende Vertragsauslegung scheidet mangels Regelungslücke aus (vgl. LAG Hessen, Urt. v. 30.05.2008, a.a.O.; LAG Hamm, Urt. v. 03.09.2009, a.a.O.).

    Nichts anderes würde es aber bedeuten, wenn man auf dem Weg der ergänzenden Vertragsauslegung zu einer Bezugnahme auf den TVöD käme (vgl. LAG Hessen, Urt. v. 30.05.2008, a.a.O.).

  • BAG, 22.04.2009 - 4 ABR 14/08

    Überleitung in den TVöD - Mitbestimmung des Betriebsrats

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 21.10.2009 - 18 Sa 1751/08
    Er setzt das Bestehen einer Tarifkonkurrenz oder Tarifpluralität voraus, welche aber bei einem Aufeinandertreffen von arbeitsvertraglich kraft Bezugnahme geltenden Tarifregelungen einerseits, kraft Tarifbindung geltenden Tarifnormen andererseits nicht vorliegt (vgl. BAG, Beschl. v. 22.04.2009 - 4 ABR 14/08, NZA 2009, 1286; BAG, Urt. v. 22.10.2008, a.a.O.) Die Situation, dass ursprünglich der Arbeitgeber nicht tarifgebunden war, deshalb zunächst durch die Verweisungsklausel "quasi-tarifliche" einheitliche Arbeitsbedingungen schaffen wollte und dann später speziellere tarifliche Regelungen vereinbart, wird vom Anwendungsbereich dieses Prinzips nicht erfasst.

    Liegt eine Tarifsukzession vor, ist eine Bezugnahmeklausel ausreichend, welche die Anwendung der den konkret benannten Tarifvertrag ersetzenden Tarifverträge vorsieht (vgl. BAG, Beschl. v. 22.04.2009 - 4 ABR 14/08, NZA 2009, 1286).

    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Beschl. v. 22.04.2009 - 4 ABR 14/08, NZA 2009, 1286) erfasst eine Bezugnahmeklausel, wonach sich das Arbeitsverhältnis nach dem BAT und den diesen ergänzenden, ändernden oder ersetzenden Tarifverträgen in der für den Bereich der Vereinigung der Kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) jeweils geltenden Fassung bestimmt, auch den den BAT-VKA ersetzenden TVöD-VKA.

    Ein Tarifwechsel liegt vor, wenn im Fall eines Verbandswechsels des Arbeitgebers, des Abschlusses eines Firmentarifvertrags mit einer anderen Gewerkschaft oder bei Veränderungen im Bereich des Unternehmens oder des Betriebes im Grundsatz der Tarifvertrag einer anderen Branche einschlägig wird (vgl. BAG, Urt. v. 22.10.2008 - 4 AZR 784/07, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 66 m. zust. Anm. Zachert; Urt. v. 18.04.2007, 4 AZR 652/05, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 53 und Beschl. v. 22.04.2009 - 4 ABR 14/08, NZA 2009, 1286).

    Liegt dagegen eine Tarifsukzession vor, ist eine Bezugnahmeklausel ausreichend, welche die Anwendung des ersetzten Tarifvertrags vorsieht (vgl. BAG, Beschl. v. 22.04.2009, a.a.O.; LAG Niedersachsen, Urt. v. 24.08.2009 - 9 Sa 2000/08).

  • LAG Hamm, 03.09.2009 - 16 Sa 652/09

    Urlaubsgeld und Jahressonderzahlung bei arbeitsvertraglicher Bezugnahme auf BAT

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 21.10.2009 - 18 Sa 1751/08
    Vor dem Hintergrund, dass sie die an und für sich trotz ihrer fehlenden Zugehörigkeit zur Tarifgemeinschaft - jedenfalls auf den ersten Blick - grundsätzlich sachnäheren Tarifverträge der Bundestarifgemeinschaft des D5 gerade nicht zum Gegenstand der Bezugnahmeklausel gemacht hat, lag es bei grundlegenden Umstrukturierungen des Tarifwerks des öffentlichen Dienstes, wie sie mit dem TVöD vorgenommen worden sind (vgl. dazu im Einzelnen LAG Hessen, Urt. v. 30.05.2008, a.a.O.) im Interesse der Beklagten, diese nur nachzuvollziehen, wenn sie ihren spezifischen Bedürfnissen gerecht wird (vgl. LAG Hamm, Urt. v. 03.09.2009, a.a.O.).

    (4) Eine ergänzende Vertragsauslegung scheidet mangels Regelungslücke aus (vgl. LAG Hessen, Urt. v. 30.05.2008, a.a.O.; LAG Hamm, Urt. v. 03.09.2009, a.a.O.).

    Für den einzelnen Arbeitnehmer liegt eine individuell mit ihm abgeschlossene Vereinbarung auch dann vor, wenn er bei Vertragsschluss aufgrund des Formularcharakters des Arbeitsvertrags erkennen konnte, dass mit ihm vereinbarte Arbeitsbedingungen allgemein im Betrieb des Arbeitgebers gelten (vgl. LAG Hamm, Urt. v. 03.09.2009 - 16 Sa 652/09, Juris).

    Die Frage, ob ein Sachgruppenvergleich schon deswegen Anwendung zu finden hat, weil im konkreten Fall ein - auch aus Sicht der erkennenden Kammer - auf den ersten Blick sachnäherer Tarifvertrag (D5-TV a.F.) nicht in Bezug genommen wurde, sondern stattdessen der BAT (so LAG Hamm, Urt. v. 03.09.2009, a.a.O.), kann offen bleiben.

    Die Einmalzahlung nach § 3 Nr. 2 ver.di-HausTV stellt keinen Ausgleich für den Wegfall des zusätzlichen Urlaubsgeldes dar (vgl. LAG Hamm, Urt. v. 3.09.2009, a.a.O.).

  • LAG Schleswig-Holstein, 14.01.2009 - 3 Sa 259/08

    Sonderzuwendung, BAT, TVöD, Bezugnahmeklausel, Auslegung, ergänzende Auslegung,

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 21.10.2009 - 18 Sa 1751/08
    Abgesehen davon, dass die Bezugnahmeklausel in § 2 Arbeitsvertrag keinen Verweis auf ersetzende Tarifverträge enthält, fehlt es schon an der erforderlichen Identität der Tarifvertragsparteien hinsichtlich des BAT einerseits, des ver.di-HausTV andererseits, was eine Tarifsukzession ausschließt (vgl. dazu auch LAG, Schleswig-Holstein, Urt. v. 14.01.2009 - 3 Sa 259/08, Juris; Greiner NZA 2009, 877 ff.).

    Beim Übergang vom BAT zum TVöD handelt es sich bei Wahrung der Identität der Tarifvertragsparteien um eine Umstrukturierung eines in sich geschlossenen Tarifsystems des Öffentlichen Dienstes unter gleichzeitiger Namensänderung (vgl. auch LAG Schleswig-Holstein, 14. Januar 2009 - 3 Sa 259/08, Juris).

    cc) Es wird zwar vielfach die Ansicht vertreten, dass die Verweisung auf die den BAT "ergänzenden oder ändernden Tarifverträge" dahingehend auszulegen ist, dass die Regelungen des TVöD auch dann kraft einzelvertraglichen Bezugnahme gelten, wenn die Verweisungsklausel die Formulierung "ersetzende Tarifverträge" nicht enthält, weil die Geltung der jeweils im öffentlichen Dienst gültigen Tarifverträge dem übereinstimmenden Willen der Arbeitsvertragsparteien entspräche (vgl. LAG Brandenburg-Berlin, Urt. v. 09.07.2009 - 26 Sa 346/09, Rev. 4 AZR 563/09; LAG Schleswig-Holstein, Urt. v. 13.-05.2009 - 6 Sa 390/08, Rev. 4 AZR 501/09; Urt. v. 14.01.2009 - 3 Sa 259/08, Rev. 4 AZR 120/09; Urt. v. 05.06.2008 - 3 Sa 94/08, Rev. 4 AZR 591/08).

  • BAG, 29.08.2007 - 4 AZR 767/06

    Bezugnahmeklausel - Betriebsübergang - Branchenwechsel

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 21.10.2009 - 18 Sa 1751/08
    Die Konkurrenz zwischen einem aufgrund einer beiderseitigen Tarifbindung nach § 3 Abs. 1 TVG anwendbaren Tarifvertrag und einer tariflichen Regelung, die aufgrund einer einzelvertraglichen Bezugnahme gilt und damit den Rang des Einzelarbeitsvertrages hat, ist nach der neuen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der die Kammer folgt, nach dem Günstigkeitsprinzip zu lösen (vgl. dazu: BAG, Urteil v. 29.08.2007 - 4 AZR 767/06, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 61; Urteil v. 22.10.2008 - 4 AZR 784/07, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 66 m. zust. Anm. Zachert).

    Denn das Bundesarbeitsgericht hat erst in den Entscheidungen vom 29.08.2007 (4 AZR 767/06, a.a.O.) und 22.10.2008 (4 AZR 784/07, a.a.O.) seine vorherige gegenteilige Rechtsprechung (vgl. BAG, Urt. v. 20.03.1991, 4 AZR 455/90 AP TVG § 4 Tarifkonkurrenz Nr. 20; Urt. v. 23.03.2005, 4 AZR 203/04, AP TVG § 4 Tarifkonkurrenz Nr. 29) aufgeben.

    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der die Kammer folgt, ist das Verhältnis der kraft arbeitsvertraglicher Bezugnahme anwendbaren tariflichen Regelungen und der kraft Tarifbindung geltenden Tarifnormen nach Maßgabe des Günstigkeitsprinzips (§ 4 Abs. 3 TVG) zu lösen (vgl. dazu BAG, Urteil v. 29.08.2007 - 4 AZR 767/06, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 61; Urteil v. 22.10.2008 - 4 AZR 784/07, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 66 m. zust. Anm. Zachert und oben unter 2.).

  • BAG, 10.06.2009 - 4 AZR 194/08

    Auslegung einer Verweisungsklausel auf die Vergütungsordnung des BAT

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 21.10.2009 - 18 Sa 1751/08
    Dies gilt insbesondere für die Ablösung der Bestimmungen der verbandsbezogenen "BAT-Tarifverträge" durch einen Haustarifvertrag, bei dem lediglich die Beklagte allein Tarifvertragspartei ist (vgl. dazu auch BAG, Urt. v. 10.06.2009 - 4 AZR 194/08, Juris).

    Damit realisiert sich lediglich ein Risiko, dass grundsätzlich jeder dynamischen Verweisung auf Regelungswerke, deren Zustandekommen außerhalb des Einflussbereichs der Vertragsparteien liegt, immanent ist (vgl. auch BAG, Urt. v. 10.06.2009 - 4 AZR 194/08, Juris).

  • BAG, 20.03.1991 - 4 AZR 455/90

    Tarifkonkurrenz - Tarifpluralität bei Haustarifvertrag

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 21.10.2009 - 18 Sa 1751/08
    cc) Soweit die Beklagte in diesem Zusammenhang meint, im Rahmen der Auslegung sei der bei konkurrierenden Tarifverträgen geltende Spezialitätsgrundsatz (vgl. dazu BAG, Urt. v. 20.03.1991, 4 AZR 455/90, AP TVG § 4 Tarifkonkurrenz Nr. 20; BAG, Urt. v. 22.10.2008 - 4 AZR 784/07, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 66 m. zust. Anm. Zachert) heranzuziehen, kann dem nicht gefolgt werden.

    Denn das Bundesarbeitsgericht hat erst in den Entscheidungen vom 29.08.2007 (4 AZR 767/06, a.a.O.) und 22.10.2008 (4 AZR 784/07, a.a.O.) seine vorherige gegenteilige Rechtsprechung (vgl. BAG, Urt. v. 20.03.1991, 4 AZR 455/90 AP TVG § 4 Tarifkonkurrenz Nr. 20; Urt. v. 23.03.2005, 4 AZR 203/04, AP TVG § 4 Tarifkonkurrenz Nr. 29) aufgeben.

  • BAG, 18.04.2007 - 4 AZR 652/05

    Bezugnahmeklausel - Auslegung - Vertrauensschutz

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 21.10.2009 - 18 Sa 1751/08
    Dies gilt auch für dynamische Verweisungsklauseln (vgl. BAG, Urt. v. 22.04.2009 - 4 AZR 100/08, DB 2009, 2605; Urt. v. 22.10.2008 - 4 AZR 784/07, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 66 m. zust. Anm. Zachert; Urt. v. 18.04.2007, 4 AZR 652/05, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 53).

    Ein Tarifwechsel liegt vor, wenn im Fall eines Verbandswechsels des Arbeitgebers, des Abschlusses eines Firmentarifvertrags mit einer anderen Gewerkschaft oder bei Veränderungen im Bereich des Unternehmens oder des Betriebes im Grundsatz der Tarifvertrag einer anderen Branche einschlägig wird (vgl. BAG, Urt. v. 22.10.2008 - 4 AZR 784/07, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 66 m. zust. Anm. Zachert; Urt. v. 18.04.2007, 4 AZR 652/05, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 53 und Beschl. v. 22.04.2009 - 4 ABR 14/08, NZA 2009, 1286).

  • ArbG Münster, 24.10.2006 - 3 Ca 1023/06

    Auslegung eines Tarifvertrages über Einmalzahlungen

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 21.10.2009 - 18 Sa 1751/08
    Die bisherige einzelvertragliche Verweisung habe nach der Entscheidung des Arbeitsgerichts Münster (24. Oktober 2006, 3 Ca 1023/06) nicht dazu führen können, dass zukünftig, ohne den Mitarbeiter zu beteiligen, einfach der TVöD habe angewendet werden können.

    Auf den Einwand der beklagten Arbeitgeberin, der TVöD-VKA finde keine Anwendung, weil es an einer Tarifwechselklausel fehle, hat es nur darauf hingewiesen, dass die hierfür von der Arbeitgeberin herangezogene Entscheidung des Arbeitsgerichts Münster (24.10.2006, 3 Ca 1023/06, NZA-RR 2007, 24) sowie Literaturmeinung (Hümmerich/Massen, NZA 2005, 961) sich mit einer Bezugnahmeklausel befassten, deren Inhalt sich auf den BAT "in seiner jeweils gültigen Fassung" beschränke, nicht aber mit einer solchen Klausel, die auch die "ersetzenden Tarifverträge" erfasse.

  • BAG, 20.04.1999 - 1 ABR 72/98

    Unterlassungsanspruch von Gewerkschaften gegen tarifwidrige betriebliche

  • BAG, 17.04.2002 - 5 AZR 644/00

    Mehrarbeitsvergütung - tarifliche Ausschlußfrist

  • BAG, 28.03.2000 - 1 AZR 366/99

    Ablösende Betriebsvereinbarung

  • BAG, 07.11.1989 - GS 3/85

    Vorrang des Individualvertrags bezüglich des Endes des Arbeitsverhältnisses vor

  • BAG, 16.09.1986 - GS 1/82

    Ablösende Betriebsvereinbarung - Kriterien für die Zulässigkeit des Eingriffs in

  • BAG, 23.03.2005 - 4 AZR 203/04

    Tarifkonkurrenz

  • LAG Schleswig-Holstein, 05.06.2008 - 3 Sa 94/08

    Sonderzuwendung, Arbeitsvertrag, Bezugnahmeklausel, dynamische Verweisung,

  • LAG Hamm, 25.09.2008 - 8 Sa 687/08

    Anspruch auf ungekürzte tarifliche Sonderzahlung aufgrund nachwirkender und nicht

  • LAG Hamm, 18.12.2008 - 11 Sa 1356/08

    Versorgungsämter NW; Zuordnung nach dem EingliederungsG Versorgungsämter NW

  • LAG Schleswig-Holstein, 13.05.2009 - 6 Sa 390/08

    Betriebsübergang, Unterrichtung, Branchenwechsel, Tarifvertrag,

  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.07.2009 - 26 Sa 346/09

    Inbezugnahme des TVöD - Vereinbarung der Weitergeltung des BMT-G-O in der

  • LAG Niedersachsen, 24.08.2009 - 9 Sa 2000/08

    Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf ersetzenden Tarifvertrag

  • LAG Hamm, 26.03.2009 - 11 Sa 1639/08

    Zuordnung eines neuen Einsatzortes bei Auflösung der Versorgungsämter; wirksame

  • BAG, 27.01.2010 - 4 AZR 591/08

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Verweisungsklausel - Ablösung des BAT durch

  • BAG, 07.07.2010 - 4 AZR 120/09

    Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf einen von einer Konzernmutter im eigenen Namen

  • LAG Hamm, 13.08.2009 - 11 Sa 74/09
  • BAG, 15.06.2011 - 4 AZR 563/09

    Auslegung einer einzelvertraglichen Verweisungsklausel - ergänzende

  • BAG, 06.07.2011 - 4 AZR 501/09

    Sachliche Reichweite einer Bezugnahmeklausel bei Ausgliederung - Zulässigkeit

  • BAG, 25.09.2002 - 4 AZR 294/01

    Betriebsübergang - Tarifwechsel

  • BAG, 30.08.2000 - 4 AZR 581/99

    Bezugnahme auf Tarifvertrag und Branchenwechsel

  • BAG, 15.04.2008 - 9 AZR 159/07

    Altersteilzeit - Konkurrenz von Firmen- und Verbandstarifvertrag - Bezugnahme auf

  • BAG, 22.04.2009 - 4 AZR 100/08

    Betriebsübergang - Transformation tariflicher Normen

  • BAG, 16.11.2011 - 4 AZR 246/10

    Ergänzende Auslegung einer vertraglichen Bezugnahmeklausel

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 21. Oktober 2009 - 18 Sa 1751/08 - aufgehoben.
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