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   LAG Hessen, 06.06.2007 - 18 Sa 1929/06   

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https://dejure.org/2007,5171
LAG Hessen, 06.06.2007 - 18 Sa 1929/06 (https://dejure.org/2007,5171)
LAG Hessen, Entscheidung vom 06.06.2007 - 18 Sa 1929/06 (https://dejure.org/2007,5171)
LAG Hessen, Entscheidung vom 06. Juni 2007 - 18 Sa 1929/06 (https://dejure.org/2007,5171)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 77 BetrVG, § 256 ZPO, § 2 BhV HE, § 3 BhV HE, § 1 Abs 1 S 1 Halbs 1 BetrAVG
    Unwirksame Abänderung des Beihilfeanspruchs der Betriebsrentner. Jeweiligkeitsklausel deckt nicht erstmalige Verschlechterung des Beihilfeanspruchs der Betriebsrentner im Verhältnis zu den noch aktiven Arbeitnehmern, deren Ansprüche bis zur Änderung mit denen der Rentner ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung von Beihilfe und einer Freifahrtberechtigung an ehemalige Beschäftigte eines Energieversorgungsunternehmens; Wirksamkeit der Aufhebung einer durch Betriebsvereinbarung geregelten Beihilfe durch eine andere Beihilferegelung im Verhältnis zu einem ...

  • Judicialis

    BetrVG § 77

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unwirksame Beschränkung der Beihilfe und Freifahrtberechtigung für ehemalige Beschäftigte - Feststellungsinteresse bei erstmaligem und übergangslosem Wegfall der Berücksichtigungsfähigkeit von Angehörigen sowie Streichung eigener Beihilfeberechtigung von Hinterbliebenen ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (21)

  • BAG, 12.12.2006 - 3 AZR 475/05

    Betriebliche Altersversorgung und Beihilfen im Krankheitsfall

    Auszug aus LAG Hessen, 06.06.2007 - 18 Sa 1929/06
    Sozialversicherungsrechtlich handelt es sich um einen eigenständigen Versicherungszweig (BAG Urteil vom 12.12.2006 - 3 AZR 475/05 - zur Veröffentlichung anstehend; BAG Urteil vom 13.05.1997 - 1 AZR 75/97 - NZA 1998, 160).

    Ob an dieser im Schrifttum kritisierten Auffassung festzuhalten ist, kann wie in den Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 28. Juli 1998 und 12. Dezember 2006 (- 3 AZR 100/98 - NZA 1999, 444.; - 3 AZR 475/05 - zur Veröffentlichung anstehend) offen bleiben.

    Der Besitzstand eines Betriebsrentners in Bezug auf seinen Beihilfeanspruch ist unsicherer als der in Bezug auf einen Versorgungsanspruch (BAG Urteile vom 13.05.1997 und 12.12.2006, a.a.O.).

    Nimmt man entgegen der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts an, dass eine Betriebsvereinbarung auch wirksame Regelungen für bereits ausgeschiedene Arbeitnehmer treffen kann, so gilt die Zeitkollisionsregel: Eine neue Betriebsvereinbarung löst eine ältere auch dann ab, wenn die neue Regelung für die Arbeitnehmer ungünstiger ist (BAG Urteil vom 29.10.2002 - 1 AZR 573/01 - NZA 2003, 393; BAG Urteil vom 12.12.2006 - 3 AZR 475/05 - zur Veröffentlichung anstehend).

    Anders als in dem vom Bundesarbeitsgericht am 12. Dezember 2006 ( 3 AZR 475/05 - zur Veröffentlichung anstehend.) entschiedenen Fall enthielten die vorhergehenden Betriebsvereinbarungen "Beihilfe" keinen Freiwilligkeitsvorbehalt.

  • BAG, 13.05.1997 - 1 AZR 75/97

    Ablösende Betriebsvereinbarung für Ruheständler

    Auszug aus LAG Hessen, 06.06.2007 - 18 Sa 1929/06
    Sozialversicherungsrechtlich handelt es sich um einen eigenständigen Versicherungszweig (BAG Urteil vom 12.12.2006 - 3 AZR 475/05 - zur Veröffentlichung anstehend; BAG Urteil vom 13.05.1997 - 1 AZR 75/97 - NZA 1998, 160).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts können die Betriebspartner durch Betriebsvereinbarungen nicht Rechte und Pflichten derjenigen Mitarbeiter begründen oder modifizieren, welche bereits aus dem aktiven Arbeitsverhältnis ausgeschieden und in den Ruhestand eingetreten sind (vgl. BAG, Großer Senat, Beschluss vom 16.03.1956 - GS 1/55 - AP BetrVG § 57 Nr. 1; BAG Urteil vom 13.05.1997 - 1 AZR 75/97 - NZA 1998, 160).

    Der Ruheständler erwirbt einen schuldrechtlichen Anspruch, welcher der kollektivrechtlichen Zusage entspricht, die zum Zeitpunkt seines Ausscheidens galt (BAG Urteil vom 13.05.1997 - 1 AZR 75/97 - NZA 1998, 160).

  • BAG, 02.12.1986 - 3 AZR 123/86

    Anspruch auf Energiebeihilfe anstelle nicht mehr verwendbarer Hausbrandkohle bei

    Auszug aus LAG Hessen, 06.06.2007 - 18 Sa 1929/06
    Es spielt keine Rolle, ob sie - in gleichem oder abweichendem Umfang - schon während der Aktivitätszeit erbracht und während dieser Zeit Lohnbestandteil sind (vgl. BAG Urteil vom 02.12.1986 - 3 AZR 123/86 - AP BGB § 611 Deputat Nr. 9: Hausbrandkohle, Energiebeihilfe; Höfer BetrAVG 9. Aufl., ART Rz 45).

    Dies führt zu dem in der Regel nicht ausdrücklich formulierten Vorbehalt, dass die Leistung eingestellt werden kann, wenn sie zu marktüblichen Preisen bei Dritten eingekauft werden müsste (vgl. BAG Urteil vom 02.12.1986 - 3 AZR 123/86 - AP BGB § 611 Deputat Nr. 9: Hausbrandkohle, Energiebeihilfe; BAG Urteil vom 07.09.2004 - 9 AZR 631/03 - NZA 2005, 1123: JahrCagen, Personaleinkauf; BAG Urteil vom 13.12.2006 - 10 AZR 792/05 - NZA 2007, 325: Flugvergünstigungen, Freiflüge; Hess. LAG Urteil vom 31.08.2005 - 6 Sa 1656 -n.v. zitiert nach juris: Flugvergünstigungen).

  • BAG, 28.07.1998 - 3 AZR 100/98

    Abbau einer planwidrigen Überversorgung

    Auszug aus LAG Hessen, 06.06.2007 - 18 Sa 1929/06
    Ob an dieser im Schrifttum kritisierten Auffassung festzuhalten ist, kann wie in den Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 28. Juli 1998 und 12. Dezember 2006 (- 3 AZR 100/98 - NZA 1999, 444.; - 3 AZR 475/05 - zur Veröffentlichung anstehend) offen bleiben.
  • BAG, 21.01.2003 - 1 ABR 9/02

    Betriebsvereinbarung über die vorübergehende Veränderung der Dauer der

    Auszug aus LAG Hessen, 06.06.2007 - 18 Sa 1929/06
    Die Teilunwirksamkeit einer Betriebsvereinbarung hat die Unwirksamkeit aller Regelungen zur Folge, wenn der verbleibende Teil ohne die unwirksamen Bestimmungen keine sinnvolle und in sich geschlossene Regelung enthält (BAG Beschluss vom 21.01.2003 - 1 ABR 9/02 - NZA 2003, 1097).
  • BAG, 16.09.1986 - GS 1/82

    Ablösende Betriebsvereinbarung - Kriterien für die Zulässigkeit des Eingriffs in

    Auszug aus LAG Hessen, 06.06.2007 - 18 Sa 1929/06
    Die von der Beklagten angeführten Gründe zur Wirksamkeit einer ablösenden Betriebsvereinbarung bei kollektivem Günstigkeitsvergleich (BAG, Großer Senat, Beschluss vom 16.09.1986 - GS 1/82 - NZA 1987, 168; BAG Urteil vom 10.12.2002 - 3 AZR 92/02 - NZA 2004, 271) treffen die Problematik nicht.
  • BAG, 10.12.2002 - 3 AZR 92/02

    Betriebliche Altersversorgung: Gesamtzusage und ablösende Betriebsvereinbarung;

    Auszug aus LAG Hessen, 06.06.2007 - 18 Sa 1929/06
    Die von der Beklagten angeführten Gründe zur Wirksamkeit einer ablösenden Betriebsvereinbarung bei kollektivem Günstigkeitsvergleich (BAG, Großer Senat, Beschluss vom 16.09.1986 - GS 1/82 - NZA 1987, 168; BAG Urteil vom 10.12.2002 - 3 AZR 92/02 - NZA 2004, 271) treffen die Problematik nicht.
  • BAG, 28.06.2005 - 1 AZR 213/04

    Ablösende Betriebsvereinbarung - Gesamtzusage

    Auszug aus LAG Hessen, 06.06.2007 - 18 Sa 1929/06
    Bei Eingriffen in Besitzstände sind die Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit zu beachten (BAG Urteil vom 28.06.2005 - 1 AZR 213/04 - AP BetrVG 1972 § 77 Betriebsvereinbarung Nr. 25).
  • BAG, 16.03.1956 - GS 1/55

    Betriebsvereinbarung - Betriebliche Ruhegelder - Veränderung der

    Auszug aus LAG Hessen, 06.06.2007 - 18 Sa 1929/06
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts können die Betriebspartner durch Betriebsvereinbarungen nicht Rechte und Pflichten derjenigen Mitarbeiter begründen oder modifizieren, welche bereits aus dem aktiven Arbeitsverhältnis ausgeschieden und in den Ruhestand eingetreten sind (vgl. BAG, Großer Senat, Beschluss vom 16.03.1956 - GS 1/55 - AP BetrVG § 57 Nr. 1; BAG Urteil vom 13.05.1997 - 1 AZR 75/97 - NZA 1998, 160).
  • BAG, 13.12.2006 - 10 AZR 792/05

    Personaleinkauf - Flugvergünstigungen im Konzern

    Auszug aus LAG Hessen, 06.06.2007 - 18 Sa 1929/06
    Dies führt zu dem in der Regel nicht ausdrücklich formulierten Vorbehalt, dass die Leistung eingestellt werden kann, wenn sie zu marktüblichen Preisen bei Dritten eingekauft werden müsste (vgl. BAG Urteil vom 02.12.1986 - 3 AZR 123/86 - AP BGB § 611 Deputat Nr. 9: Hausbrandkohle, Energiebeihilfe; BAG Urteil vom 07.09.2004 - 9 AZR 631/03 - NZA 2005, 1123: JahrCagen, Personaleinkauf; BAG Urteil vom 13.12.2006 - 10 AZR 792/05 - NZA 2007, 325: Flugvergünstigungen, Freiflüge; Hess. LAG Urteil vom 31.08.2005 - 6 Sa 1656 -n.v. zitiert nach juris: Flugvergünstigungen).
  • BAG, 20.01.2004 - 9 AZR 43/03

    Betriebliche Übung - Beihilfeversicherung im Ruhestand

  • BAG, 07.03.1995 - 3 AZR 282/94

    Zusatzversorgung Teilzeitbeschäftigter

  • BAG, 07.09.2004 - 9 AZR 631/03

    Jahreswagen - Personaleinkauf - Branchenwechsel

  • BGH, 12.11.1986 - IVb ZB 93/86

    Fristablauf - Nachprüfung - Wiedereinsetzung - Mitverschulden - Rechtsanwalt

  • BGH, 14.07.1988 - III ZB 40/87
  • BAG, 27.01.2004 - 1 AZR 105/03

    Beschwerdewert und Zulässigkeit der Berufung - übertarifliche Vergütung und

  • BAG, 24.04.2001 - 3 AZR 355/00

    Betriebliche Altersversorgung - Tantiemezahlungen als "ruhegeldfähige Bezüge" -

  • LAG Hamm, 07.06.2005 - 12 Sa 2165/04

    Zum Rechtscharakter des Hinweises des Arbeitgebers nach § 1 a Abs. 1 Satz 2 KSchG

  • BAG, 20.04.1989 - 6 AZR 448/87

    Zulässigkeit von Klageänderungen in der Revisionsinstanz - " Interesse an einer

  • BAG, 29.10.2002 - 1 AZR 573/01

    Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung - Ablösungsprinzip

  • BAG, 13.01.1988 - 5 AZR 410/87

    Kriterien für die Bindung (bzw. für den Fortfall der Bindung) des

  • LAG Hessen, 06.06.2007 - 18 Sa 1930/06

    Unwirksame Abänderung des Beihilfeanspruchs der Betriebsrentner.

    Wegen der Ausgliederungsvereinbarung wird auf den notariellen Ausgliederungs- und Übernahmevertrag vom 29. August 2000 verwiesen (Anlage zum Schriftsatz der Beklagten vom 04.06.2007, Bl. 281 - 286 in der Leitakte 18 Sa 1929/06).

    Verpflichtungen aus zum Zeitpunkt der Ausgliederung bereits beendeten Arbeitsverhältnissen sind ausweislich des vorgelegten notariellen Ausgliederungs- und Übernahmevertrag vom 29. August 2000 (Anlage zum Schriftsatz der Beklagten vom 04. Juni 2007, Bl. 281 - 285 der Leitakte 18 Sa 1929/06) nicht ausdrücklich geregelt und insbesondere nicht auf die C Versorgung GmbH übertragen worden.

    Die Versorgungsverbindlichkeit ist anlässlich der Ausgliederung der Verkehrsbetriebe als C Verkehrsgesellschaft mbH durch den notariellen Ausgliederungs- und Übernahmevertrag vom 29. August 2000 (Anlage zum Schriftsatz der Beklagten vom 04.06.2007, Bl. 281 - 285 der Leitakte 18 Sa 1929/06) nicht auf diese übertragen worden.

  • LAG Hessen, 06.06.2007 - 18 Sa 1932/06

    Unwirksame Abänderung des Beihilfeanspruchs der Betriebsrentner.

    Wegen der Ausgliederungsvereinbarung wird auf den notariellen Ausgliederungs- und Übernahmevertrag vom 29. August 2000 verwiesen (Anlage zum Schriftsatz der Beklagten vom 04.06.2007, Bl. 281 - 286 in der Leitakte 18 Sa 1929/06).

    Verpflichtungen aus zum Zeitpunkt der Ausgliederung bereits beendeten Arbeitsverhältnissen sind ausweislich des vorgelegten notariellen Ausgliederungs- und Übernahmevertrag vom 29. August 2000 (Anlage zum Schriftsatz der Beklagten vom 04. Juni 2007, Bl. 281 - 285 der Leitakte 18 Sa 1929/06) nicht ausdrücklich geregelt und insbesondere nicht auf die C Versorgung GmbH übertragen worden.

    Die Versorgungsverbindlichkeit ist anlässlich der Ausgliederung der Verkehrsbetriebe als C Verkehrsgesellschaft mbH durch den notariellen Ausgliederungs- und Übernahmevertrag vom 29. August 2000 (Anlage zum Schriftsatz der Beklagten vom 04.06.2007, Bl. 281 - 285 der Leitakte 18 Sa 1929/06) nicht auf diese übertragen worden.

  • LAG Hessen, 06.06.2007 - 18 Sa 1931/06

    Unwirksame Abänderung des Beihilfeanspruchs der Betriebsrentner.

    Wegen der Ausgliederungsvereinbarung wird auf den notariellen Ausgliederungs- und Übernahmevertrag vom 29. August 2000 verwiesen (Anlage zum Schriftsatz der Beklagten vom 04.06.2007, Bl. 281 - 286 in der Leitakte 18 Sa 1929/06).

    Verpflichtungen aus zum Zeitpunkt der Ausgliederung bereits beendeten Arbeitsverhältnissen sind ausweislich des vorgelegten notariellen Ausgliederungs- und Übernahmevertrag vom 29. August 2000 (Anlage zum Schriftsatz der Beklagten vom 04. Juni 2007, Bl. 281 - 285 der Leitakte 18 Sa 1929/06) nicht ausdrücklich geregelt und insbesondere nicht auf die C Versorgung GmbH übertragen worden.

    Die Versorgungsverbindlichkeit ist anlässlich der Ausgliederung der Verkehrsbetriebe als C Verkehrsgesellschaft mbH durch den notariellen Ausgliederungs- und Übernahmevertrag vom 29. August 2000 (Anlage zum Schriftsatz der Beklagten vom 04.06.2007, Bl. 281 - 285 der Leitakte 18 Sa 1929/06) nicht auf diese übertragen worden.

  • BAG, 10.02.2009 - 3 AZR 652/07

    Ablösende Betriebsvereinbarung für Betriebsrentner

    Auf die Revision der Beklagten wird - unter Zurückweisung der Revision im Übrigen - das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 6. Juni 2007 - 18 Sa 1929/06 - insoweit aufgehoben, als es der Klage mit dem Hauptantrag zu 2. stattgegeben hat.
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