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   LAG Hamm, 30.07.2020 - 18 Sa 1936/19   

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LAG Hamm, 30.07.2020 - 18 Sa 1936/19 (https://dejure.org/2020,33880)
LAG Hamm, Entscheidung vom 30.07.2020 - 18 Sa 1936/19 (https://dejure.org/2020,33880)
LAG Hamm, Entscheidung vom 30. Juli 2020 - 18 Sa 1936/19 (https://dejure.org/2020,33880)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • ArbG Rheine, 30.10.2019 - 2 Ca 312/19
    Auszug aus LAG Hamm, 30.07.2020 - 18 Sa 1936/19
    Die Klägerin beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Rheine vom 30.10.2019, Az: 2 Ca 312/19, abzuändern und nach folgenden Anträgen zu entscheiden:.
  • BAG, 08.09.1998 - 9 AZR 273/97

    Tantiemeanspruch bei langanhaltender Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus LAG Hamm, 30.07.2020 - 18 Sa 1936/19
    Erbringt der Arbeitnehmer krankheitsbedingt seine Arbeitsleistung nicht und ist der Arbeitgeber auch nicht zur Entgeltfortzahlung nach § 3 EFZG verpflichtet, besteht an sich auch kein Anspruch auf Sonderzahlungen, die an die (nicht erbrachte) Arbeitsleistung anknüpfen; dies muss nicht eigens vereinbart werden ( so BAG, Urteil v. 21.03.2001 - 10 AZR 28/00 (13. Monatsgehalt), Urteil v. 08.09.1998 - 9 AZR 273/97 (Beteiligung am Jahresgewinn); Nebeling u. a., Praxis des Arbeitsrechts, 6 Aufl. 2018, § 17 Rn. 417 mit weiteren Nachweisen ).
  • BAG, 13.05.2015 - 10 AZR 266/14

    Sonderzahlung - Begründung eines Anspruchs durch schlüssiges Verhalten -

    Auszug aus LAG Hamm, 30.07.2020 - 18 Sa 1936/19
    Arbeitsleistungsbezogene Sonderzahlungen sind solche, die an das Betriebsergebnis oder an die Erreichung qualitativer bzw. quantitativer Arbeitsergebnisse anknüpfen ( BAG, Urteil v. 13.05.2015 - 10 AZR 266/14 ).
  • BAG, 21.03.2001 - 10 AZR 28/00

    13. Monatgehalt - arbeitsleistungsbezogene Sonderzahlung

    Auszug aus LAG Hamm, 30.07.2020 - 18 Sa 1936/19
    Erbringt der Arbeitnehmer krankheitsbedingt seine Arbeitsleistung nicht und ist der Arbeitgeber auch nicht zur Entgeltfortzahlung nach § 3 EFZG verpflichtet, besteht an sich auch kein Anspruch auf Sonderzahlungen, die an die (nicht erbrachte) Arbeitsleistung anknüpfen; dies muss nicht eigens vereinbart werden ( so BAG, Urteil v. 21.03.2001 - 10 AZR 28/00 (13. Monatsgehalt), Urteil v. 08.09.1998 - 9 AZR 273/97 (Beteiligung am Jahresgewinn); Nebeling u. a., Praxis des Arbeitsrechts, 6 Aufl. 2018, § 17 Rn. 417 mit weiteren Nachweisen ).
  • BAG, 12.06.2019 - 7 AZR 428/17

    Auflösende Bedingung - Beendigung des Dienstverhältnisses als Geschäftsführer

    Auszug aus LAG Hamm, 30.07.2020 - 18 Sa 1936/19
    (b) Im Hinblick auf die Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen gelten folgende Grundsätze ( BAG, Urteil v. 12. Juni 2019 - 7 AZR 428/17 ):.
  • ArbG Düsseldorf, 06.11.2023 - 6 Ca 1735/23
    Er beruft sich insoweit auf die Entscheidung des LAG Hamm vom 30.07.2020 (Az. 18 Sa 1936/19), die auf die vorliegende Konstellation übertragbar sei.

    Dies gilt auch für arbeitsleistungsbezogene Sonderzahlungen, die an das Betriebsergebnis oder an die Erreichung qualitativer oder quantitativer Arbeitsergebnisse anknüpfen (LAG Hamm, Urteil vom 30.07.2020, 18 Sa 1936/19. BeckRS 2020, 39173; BAG, Urteil vom 13.05.2015, 10 AZR 266/14, NZA 2015, 992).

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