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   LAG Hessen, 09.01.2008 - 18 Sa 2050/06   

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LAG Hessen, 09.01.2008 - 18 Sa 2050/06 (https://dejure.org/2008,25784)
LAG Hessen, Entscheidung vom 09.01.2008 - 18 Sa 2050/06 (https://dejure.org/2008,25784)
LAG Hessen, Entscheidung vom 09. Januar 2008 - 18 Sa 2050/06 (https://dejure.org/2008,25784)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 07.05.1986 - 4 AZR 556/83

    Arbeitsentgelt: Anspruch auf Zulagen, Nebenabrede, Schriftform, Verjährung

    Auszug aus LAG Hessen, 09.01.2008 - 18 Sa 2050/06
    Nach als gefestigt anzusehender Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts betreffen Nebenabreden nicht den Bereich der Hauptrechte und Hauptpflichten eines Arbeitsvertrages, insbesondere des Arbeitsentgelts und der Arbeitsleistung, sondern sonstige Gegenstände, die entweder Sekundärcharakter und jedenfalls nichts unmittelbar mit den Hauptrechten und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag zu tun haben (BAG Urteil vom 07.05.1986 - 4 AZR 556/83 - BAGE 52, 33; BAG Urteil vom 15.01.1987 - 6 AZR 602/85 - ZTR 1987, 244; BAG Urteil vom 17.12.1997 - 5 AZR 178/97 - veröffentlicht in juris; BAG Urteil vom 18.09.2002 - 1 AZR 477/01 - NZA 2003, 337).

    Zeitzuschläge sind auch nach § 850 a Nr. 3 ZPO in voller Höhe pfändbar, im Gegensatz zu Erschwerniszuschlägen, welche von der Beklagten als Beispiel angeführt wurden (vgl. auch BAG Urteil vom 07.05.1986 - 4 AZR 556/83 - BAGE 52, 33).

    Nach der immer noch maßgeblichen Entscheidung des Vierten Senats vom 07. Mai 1986 ist von einer Nebenabrede auszugehen, wenn ein Arbeitgeber einen nach dem einschlägigen Tarifvertrag als Sonderleistung für die besonderen Erschwernisse des Flugverkehrskontrolldienstes für Fluglotsen vorgesehene Zulage für den Flugverkehrsdienst zahlt, obwohl die begünstigte Arbeitnehmerin die Voraussetzungen dafür in ihrer Person nicht erfüllt (- 4 AZR 556/83 - BAGE 52, 33).

  • BAG, 18.09.2002 - 1 AZR 477/01

    Betriebliche Übung in einem privatisierten Unternehmen des öffentlichen

    Auszug aus LAG Hessen, 09.01.2008 - 18 Sa 2050/06
    Will der Arbeitgeber verhindern, dass der Arbeitnehmer den Schluss auf einen dauerhaften Bindungswillen zieht, muss er einen entsprechenden Vorbehalt konkret zum Ausdruck bringen (BAG Urteil vom 18.09.2002 - 1 AZR 477/01 - NZA 2003, 337; BAG Urteil vom 13.06.2007 - 5 AZR 849/06 - AP BGB § 242 Betriebliche Übung, Nr. 78).

    Sofern für eine ausdrückliche Verpflichtungserklärung der Vertragsparteien die Schriftform erforderlich ist, kann für die stillschweigende Zusage durch eine betriebliche Übung nichts anderes gelten (BAG Urteil vom 15.01.1987 - 6 AZR 602/85 - ZTR 1987, 244; BAG Urteil vom 18.09.2002 - 1 AZR 477/01 - NZA 2003, 337).

    Nach als gefestigt anzusehender Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts betreffen Nebenabreden nicht den Bereich der Hauptrechte und Hauptpflichten eines Arbeitsvertrages, insbesondere des Arbeitsentgelts und der Arbeitsleistung, sondern sonstige Gegenstände, die entweder Sekundärcharakter und jedenfalls nichts unmittelbar mit den Hauptrechten und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag zu tun haben (BAG Urteil vom 07.05.1986 - 4 AZR 556/83 - BAGE 52, 33; BAG Urteil vom 15.01.1987 - 6 AZR 602/85 - ZTR 1987, 244; BAG Urteil vom 17.12.1997 - 5 AZR 178/97 - veröffentlicht in juris; BAG Urteil vom 18.09.2002 - 1 AZR 477/01 - NZA 2003, 337).

  • BAG, 15.01.1987 - 6 AZR 602/85

    Betriebliche Übung: Essenszuschuß im öffentlichen Dienst und Haushaltslage

    Auszug aus LAG Hessen, 09.01.2008 - 18 Sa 2050/06
    Sofern für eine ausdrückliche Verpflichtungserklärung der Vertragsparteien die Schriftform erforderlich ist, kann für die stillschweigende Zusage durch eine betriebliche Übung nichts anderes gelten (BAG Urteil vom 15.01.1987 - 6 AZR 602/85 - ZTR 1987, 244; BAG Urteil vom 18.09.2002 - 1 AZR 477/01 - NZA 2003, 337).

    Nach als gefestigt anzusehender Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts betreffen Nebenabreden nicht den Bereich der Hauptrechte und Hauptpflichten eines Arbeitsvertrages, insbesondere des Arbeitsentgelts und der Arbeitsleistung, sondern sonstige Gegenstände, die entweder Sekundärcharakter und jedenfalls nichts unmittelbar mit den Hauptrechten und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag zu tun haben (BAG Urteil vom 07.05.1986 - 4 AZR 556/83 - BAGE 52, 33; BAG Urteil vom 15.01.1987 - 6 AZR 602/85 - ZTR 1987, 244; BAG Urteil vom 17.12.1997 - 5 AZR 178/97 - veröffentlicht in juris; BAG Urteil vom 18.09.2002 - 1 AZR 477/01 - NZA 2003, 337).

  • BAG, 13.06.2007 - 5 AZR 849/06

    Schichtplangestaltung an Feiertagen - Betriebliche Übung

    Auszug aus LAG Hessen, 09.01.2008 - 18 Sa 2050/06
    Im Wege der Auslegung des Verhaltens des Arbeitgebers ist zu ermitteln, ob die Arbeitnehmer davon ausgehen durften, eine Leistung werde vom Arbeitgeber über seine gesetzlichen, kollektivrechtlichen und vertraglichen Pflichten hinaus erbracht werden (BAG Urteil vom 21.01.1997 - 1 AZR 572/96 - NZA 1997, 1009; BAG Urteil vom 13.06.2007, a. a. O.).

    Will der Arbeitgeber verhindern, dass der Arbeitnehmer den Schluss auf einen dauerhaften Bindungswillen zieht, muss er einen entsprechenden Vorbehalt konkret zum Ausdruck bringen (BAG Urteil vom 18.09.2002 - 1 AZR 477/01 - NZA 2003, 337; BAG Urteil vom 13.06.2007 - 5 AZR 849/06 - AP BGB § 242 Betriebliche Übung, Nr. 78).

  • BAG, 28.07.2004 - 10 AZR 19/04

    Jubiläumszuwendung

    Auszug aus LAG Hessen, 09.01.2008 - 18 Sa 2050/06
    Für Gratifikationen, die jährlich an die gesamte Belegschaft geleistet werden, ist jedoch festgestellt worden, dass die dreimalige vorbehaltlose Gewährung zur Verbindlichkeit erstarkt (BAG Urteil vom 28.07.2004 - 10 AZR 19/04 - NZA 2004, 1152; BAG Urteil vom 28.06.2006 - 10 AZR 385/05 - NZA 2006, 1174).
  • BAG, 26.09.2007 - 10 AZR 657/06

    Jubiläumsgabe - Anrechnung von Vordienstzeiten

    Auszug aus LAG Hessen, 09.01.2008 - 18 Sa 2050/06
    Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einem sachgerechten, zweckorientierten, praktisch brauchbaren und gesetzeskonformen Verständnis der Regelung führt (BAG Urteil vom 26.09.2007 - 10 AZR 657/06 - NZA 2007, 1426 m. w. N.).
  • BAG, 22.06.2005 - 10 AZR 459/04

    Karenzentschädigung - Ausschlussfrist

    Auszug aus LAG Hessen, 09.01.2008 - 18 Sa 2050/06
    Ein Anspruch ist spezifiziert, wenn er von anderen möglichen Ansprüchen unterschieden werden kann und das tatsächliche Vorbringen die Subsumtion unter eine Anspruchsgrundlage gestattet (BAG Urteil vom 22.06.2005 - 10 AZR 459/04 - ZTR 2006, 140).
  • BAG, 28.06.2006 - 10 AZR 385/05

    Betriebliche Übung - Überprüfungsmaßstab

    Auszug aus LAG Hessen, 09.01.2008 - 18 Sa 2050/06
    Für Gratifikationen, die jährlich an die gesamte Belegschaft geleistet werden, ist jedoch festgestellt worden, dass die dreimalige vorbehaltlose Gewährung zur Verbindlichkeit erstarkt (BAG Urteil vom 28.07.2004 - 10 AZR 19/04 - NZA 2004, 1152; BAG Urteil vom 28.06.2006 - 10 AZR 385/05 - NZA 2006, 1174).
  • BAG, 09.09.1981 - 4 AZN 213/81

    Übertarifliche Vergütung - Nebenabrede

    Auszug aus LAG Hessen, 09.01.2008 - 18 Sa 2050/06
    Dies entspricht auch der Rechtsprechung des Vierten Senats, wonach die Vereinbarung einer übertariflichen Vergütung nicht unter § 4 Abs. 2 BAT als Nebenabrede zu subsumieren ist (Beschluss vom 09.09.1981 - 4 AZN 213/81 - BB 1982, 739).
  • BAG, 11.12.2003 - 6 AZR 539/02

    Ausschlussfrist - Geltendmachung eines Anspruchs

    Auszug aus LAG Hessen, 09.01.2008 - 18 Sa 2050/06
    Eine Geltendmachung erfordert keine Substantiierung, sondern nur eine Spezifizierung des Anspruchs, welche der Gegenseite eine Prüfung der gegen sie erhobenen Forderung erlaubt (BAG Urteil vom 11.12.2003 - 6 AZR 539/02 - BAGE 109, 100 m. w. N.).
  • BAG, 03.08.1982 - 3 AZR 503/79

    Gewährung eines Schichtlohnzuschlags und Wechselschichtlohnzuschlags als

  • BAG, 17.12.1997 - 5 AZR 178/97
  • BAG, 24.11.2004 - 10 AZR 202/04

    Sonderzahlung - Änderung durch betriebliche Übung

  • BAG, 07.02.2007 - 5 AZR 41/06

    Übertarifliche und außertarifliche Zulage

  • BAG, 21.01.1997 - 1 AZR 572/96

    Schichtenregelung durch Betriebsvereinbarung

  • BAG, 01.04.2009 - 10 AZR 393/08

    Zahlung einer außertariflichen Weihnachtszuwendung nach den Grundsätzen der

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 9. Januar 2008 - 18 Sa 2050/06 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Hessen, 09.01.2008 - 18 Sa 2052/06

    Tarifauslegung - Zur Zahlung eines Weihnachtsgeldes im Geltungsbereich des

    Der Kläger und seine ebenfalls in der Netzleitstelle tätigen und Rechtsstreite mit derselben Zielsetzung führenden Kollegen (vgl. Az.: 18 Sa 2050/06 - 18 Sa 2053/06) haben alle zumindest seit Ende der 80iger Jahre bis November 2004 zeitgleich und über das tarifliche Weihnachtsgeld hinaus eine "Novemberzahlung" erhalten.
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