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   LAG Hamm, 10.08.2005 - 18 Sa 255/05   

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https://dejure.org/2005,9923
LAG Hamm, 10.08.2005 - 18 Sa 255/05 (https://dejure.org/2005,9923)
LAG Hamm, Entscheidung vom 10.08.2005 - 18 Sa 255/05 (https://dejure.org/2005,9923)
LAG Hamm, Entscheidung vom 10. August 2005 - 18 Sa 255/05 (https://dejure.org/2005,9923)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Entgeltfortzahlung im Kranheitsfall, Überlappung verschiedener Erkrankungen, Einheit des Versicherungsfalls, neue Erkrankung, widersprüchlicher Vortrag

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 EntgFG, § 286 Abs. 1 ZPO
    Entgeltfortzahlung im Kranheitsfall, Überlappung verschiedener Erkrankungen, Einheit des Versicherungsfalls, neue Erkrankung, widersprüchlicher Vortrag

  • IWW

    EntgFG § 3 Abs. 1 EntgFG § 4 Abs. 1 ZPO § 286 Abs. 1
    EEntgFG, ZPO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Dauer der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bei Hinzutreten einer weiteren Krankheitsursache oder verschiedenener, sich überschneidender Erkrankungen; Abgrenzung einer "anderen Erkrankung" von einer fortgesetzten Krankheit; Feststellung der durchgehenden ...

  • Judicialis

    EntgFG § 3 Abs. 1; ; EntgFG § 4 Abs. 1; ; ZPO § 286 Abs. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EntgFG § 3 Abs. 1 § 4 Abs. 1; ZPO § 286 Abs. 1
    Keine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bei Überlappung verschiedener Erkrankungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 02.02.1994 - 5 AZR 345/93

    Gehaltsfortzahlung und Wiederholungskrankheit

    Auszug aus LAG Hamm, 10.08.2005 - 18 Sa 255/05
    Auch mehrere unterschiedliche Erkrankungen, die sich teilweise überlappen, lösen nur einmal nach dem Grundsatz der Einheit des Versicherungsfalles für sechs Wochen einen Entgeltfortzahlungsanspruch auf (vgl. BAG Urteil vom 02.02.1994 - 5 AZR 345/93 - NZA 1994, 547; BAG Urteil vom 19.06.1991 - 5 AZR 304/90 - NZA 1961, 894; LAG Hamm Urteil vom 09.01.2001 - 11 Sa 889/00 - Schmitt, Entgeltfortzahlungsgesetz, 5. Aufl., § 3 Rn. 196; Marienhagen/Künzel, Entgeltfortzahlung, § 3 Rn. 52 d; Geyer/Knorr/Krasney, Entgeltfortzahlung, § 3 Rn. 216; ErfK/Dörner, 5. Aufl., § 3 EntgFG Rn. 97; a.A. Kunz/Wedde, Entgeltfortzahlungsrecht, 2 Aufl., § 3 Rn. 160).
  • BAG, 19.06.1991 - 5 AZR 304/90

    Krankheit und Wiederholungskrankheit

    Auszug aus LAG Hamm, 10.08.2005 - 18 Sa 255/05
    Auch mehrere unterschiedliche Erkrankungen, die sich teilweise überlappen, lösen nur einmal nach dem Grundsatz der Einheit des Versicherungsfalles für sechs Wochen einen Entgeltfortzahlungsanspruch auf (vgl. BAG Urteil vom 02.02.1994 - 5 AZR 345/93 - NZA 1994, 547; BAG Urteil vom 19.06.1991 - 5 AZR 304/90 - NZA 1961, 894; LAG Hamm Urteil vom 09.01.2001 - 11 Sa 889/00 - Schmitt, Entgeltfortzahlungsgesetz, 5. Aufl., § 3 Rn. 196; Marienhagen/Künzel, Entgeltfortzahlung, § 3 Rn. 52 d; Geyer/Knorr/Krasney, Entgeltfortzahlung, § 3 Rn. 216; ErfK/Dörner, 5. Aufl., § 3 EntgFG Rn. 97; a.A. Kunz/Wedde, Entgeltfortzahlungsrecht, 2 Aufl., § 3 Rn. 160).
  • LAG Hamm, 09.01.2001 - 11 Sa 889/00

    Entgeltfortzahlung wegen krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit;

    Auszug aus LAG Hamm, 10.08.2005 - 18 Sa 255/05
    Auch mehrere unterschiedliche Erkrankungen, die sich teilweise überlappen, lösen nur einmal nach dem Grundsatz der Einheit des Versicherungsfalles für sechs Wochen einen Entgeltfortzahlungsanspruch auf (vgl. BAG Urteil vom 02.02.1994 - 5 AZR 345/93 - NZA 1994, 547; BAG Urteil vom 19.06.1991 - 5 AZR 304/90 - NZA 1961, 894; LAG Hamm Urteil vom 09.01.2001 - 11 Sa 889/00 - Schmitt, Entgeltfortzahlungsgesetz, 5. Aufl., § 3 Rn. 196; Marienhagen/Künzel, Entgeltfortzahlung, § 3 Rn. 52 d; Geyer/Knorr/Krasney, Entgeltfortzahlung, § 3 Rn. 216; ErfK/Dörner, 5. Aufl., § 3 EntgFG Rn. 97; a.A. Kunz/Wedde, Entgeltfortzahlungsrecht, 2 Aufl., § 3 Rn. 160).
  • BAG, 01.06.1983 - 5 AZR 468/80

    Lohnfortzahlung - Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus LAG Hamm, 10.08.2005 - 18 Sa 255/05
    Dann entsteht ein neuer Anspruch für die Dauer von bis zu sechs Wochen (vgl. BAG Urteil vom 01.06.1983 - 5 AZR 468/80 - AP Nr. 54 zu § 1 LohnFG).
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