Rechtsprechung
   LAG Baden-Württemberg, 10.12.2010 - 18 Sa 33/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,15326
LAG Baden-Württemberg, 10.12.2010 - 18 Sa 33/10 (https://dejure.org/2010,15326)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10.12.2010 - 18 Sa 33/10 (https://dejure.org/2010,15326)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10. Dezember 2010 - 18 Sa 33/10 (https://dejure.org/2010,15326)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,15326) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Weisungsrecht - Ort der Arbeitsleistung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der typische Arbeitsort - Direktionsrecht oder Versetzung?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betriebsort = Arbeitsort

  • arbeit-familie.de (Kurzmitteilung)

    Versetzung ohne Zustimmung des Arbeitnehmers

  • peter-kehl.de (Kurzinformation)

    Versetzung an anderen Arbeitsort nicht ohne vertraglichen Vorbehalt

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Der Arbeitnehmer kann nicht ohne weiteres an einen anderen Arbeitsort versetzt werden

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 25.08.2010 - 10 AZR 275/09

    Allgemeine Geschäftsbedingungen - Versetzungsvorbehalt

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 10.12.2010 - 18 Sa 33/10
    Insofern besteht kein Vorrang der Leistungsklage (BAG 29. Oktober 1997 - 5 AZR 573/96 - AP BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 51; BAG 25. August 2010 - 10 AZR 275/09 - juris; RG 11. Mai 1926 - III 265/25 - RG 113, 410).

    Dies zumal, da von einer Beschäftigungsklage als Klage auf zukünftige Leistung gem. § 259 ZPO die Frage der Wirksamkeit der (konkreten) Versetzungsmaßnahme bereits vollständig erfasst ist (BAG 25. August 2010 aaO).

    Ob ein solcher Versetzungsvorbehalt vereinbart wurde und mit welcher Reichweite ist wiederum durch Vertragsauslegung zu ermitteln (BAG 25. August 2010 aaO).

  • BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 557/05

    AGB-Kontrolle - Versetzungsklausel

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 10.12.2010 - 18 Sa 33/10
    Soweit das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 11.04.2006 (BAG 11. April 2006 - 9 AZR 557/05 - BAGE 118, 22) allein aufgrund einer fehlenden Regelung zum Arbeitsort in einem Arbeitsvertrag die volle Eröffnung eines Direktionsrechts über den Arbeitsort nach billigem Ermessen angenommen hat, kann die Kammer dem nicht folgen.

    Die Revision war gem. § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG für die Beklagte zuzulassen, da diese Entscheidung abweicht von einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 11. April 2006 aaO).

  • BAG, 29.10.1997 - 5 AZR 573/96

    Auslegung eines Weiterverwendungsvertrages

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 10.12.2010 - 18 Sa 33/10
    Insofern besteht kein Vorrang der Leistungsklage (BAG 29. Oktober 1997 - 5 AZR 573/96 - AP BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 51; BAG 25. August 2010 - 10 AZR 275/09 - juris; RG 11. Mai 1926 - III 265/25 - RG 113, 410).

    Es sind demnach alle Begleitumstände zu würdigen, die dafür von Bedeutung sind, welchen Willen der Erklärende bei seiner Erklärung gehabt hat und wie der Empfänger der Erklärung diese verstanden hat oder verstehen musste (BAG 29. Oktober 1997 - 5 AZR 593/96 - AP BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 51; Lakies in Kittner/Zwanziger Arbeitsrecht 5. Aufl. § 23 Rn. 15).

  • LAG München, 24.02.1988 - 8 Sa 936/87

    Grenzen des Direktionsrechts des Arbeitgebers - Einschränkung einer vertraglich

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 10.12.2010 - 18 Sa 33/10
    Die Befolgung einer Betriebsverlagerung an einen anderen Ort kann dann nicht mehr einseitig verlangt werden (LAG München 24. Februar 1988 - 8 Sa 936/87 - DB 1988, 1553; Griese in Küttner Personalbuch 2010 Rn. 10).

    Selbstverständlich kann in diesen Fällen aber vertraglich ein Versetzungsvorbehalt vereinbart werden (z. B. BAG 13. März 2007 - 9 AZR 433/06 - AP BGB § 307 Nr. 26; BAG 29. Oktober 1997 aaO; LAG München 24. Februar 1988 aaO).

  • BAG, 17.07.2007 - 9 AZR 819/06

    Teilzeit - Lage der Arbeitszeit - Weisungsrecht

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 10.12.2010 - 18 Sa 33/10
    Ist die Lage der Arbeitszeit vertraglich vereinbart, kann hiervon nicht durch Direktionsrecht ohne Öffnungsklausel abgewichen werden (BAG 17. Juli 2007 - 9 AZR 819/06 - AP ZPO § 50 Nr. 17).
  • RG, 11.05.1926 - III 265/25

    Feststellungsklage

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 10.12.2010 - 18 Sa 33/10
    Insofern besteht kein Vorrang der Leistungsklage (BAG 29. Oktober 1997 - 5 AZR 573/96 - AP BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 51; BAG 25. August 2010 - 10 AZR 275/09 - juris; RG 11. Mai 1926 - III 265/25 - RG 113, 410).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.09.2010 - 11 Sa 213/10

    Änderungskündigung - Wechsel des Arbeitsorts - Direktionsrecht

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 10.12.2010 - 18 Sa 33/10
    Dabei kann auch auf die Interessenlage der vertragsschließenden Parteien und die Zwecke des Arbeitsverhältnisses abgestellt werden (LAG Rheinland-Pfalz 23. September 2010 - 11 Sa 213/10 - juris).
  • BAG, 13.03.2007 - 9 AZR 433/06

    Verlagerung einer Betriebsabteilung - Wirksamkeit von Versetzungen

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 10.12.2010 - 18 Sa 33/10
    Selbstverständlich kann in diesen Fällen aber vertraglich ein Versetzungsvorbehalt vereinbart werden (z. B. BAG 13. März 2007 - 9 AZR 433/06 - AP BGB § 307 Nr. 26; BAG 29. Oktober 1997 aaO; LAG München 24. Februar 1988 aaO).
  • BAG, 03.12.1985 - 4 AZR 325/84

    Örtlicher Geltungsbereich von Tarifverträgen - Erfüllungsort

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 10.12.2010 - 18 Sa 33/10
    Dies folgt schon aus § 269 Abs. 1 BGB, wonach mangels Leistungsbestimmung oder wenn sich der Ort der Leistung nicht aus der Natur des Schuldverhältnisses ergibt der Leistungsort am Betriebssitz liegt (BAG 3. Dezember 1985 - 4 AZR 325/84 - AP TVG § 1 Tarifverträge Großhandel Nr. 5; Lakies in Kittner/Zwanziger Arbeitsrecht 5. Aufl. § 23 Rn. 14 bis 16).
  • BAG, 27.03.1980 - 2 AZR 506/78

    Grenzen des Direktionsrechts - Teilweiser Aufgabenentzug

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 10.12.2010 - 18 Sa 33/10
    Denn ohne vertragliche Öffnungsklausel kann ein Arbeitgeber auch inhaltlich keine anderen Tätigkeiten zuweisen als die vertraglich (gegebenenfalls rahmenmäßig) vereinbarten (BAG 27. März 1980 - 2 AZR 506/78 - BAGE 33, 71).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht