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   LAG Hamm, 28.08.2015 - 18 Sa 335/15   

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LAG Hamm, 28.08.2015 - 18 Sa 335/15 (https://dejure.org/2015,34668)
LAG Hamm, Entscheidung vom 28.08.2015 - 18 Sa 335/15 (https://dejure.org/2015,34668)
LAG Hamm, Entscheidung vom 28. August 2015 - 18 Sa 335/15 (https://dejure.org/2015,34668)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Anfechtung, Täuschung, Lehrer, Lebenslauf, Staatsexamen

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Anfechtung, Täuschung, Lehrer, Lebenslauf, Staatsexamen

  • IWW

    § 51 VwVfG, § ... 174 BGB, § 102 SchulG, § 124 Abs. 1 BGB, § 66 Abs. 1 ArbGG, § 4 Satz 1 KSchG, § 143 Abs. 1 BGB, § 174 Satz 1 BGB, § 167 BGB, § 174 Satz 2 BGB, § 142 Abs. 1 BGB, § 626 BGB, § 1 KSchG, §§ 119, 123 BGB, § 123 Abs. 1, 1. Variante BGB, § 123 Abs. 1 BGB, §§ 311 Abs. 2 Nr. 1, 241 Abs. 2 BGB, § 242 BGB, §§ 1, 26 der Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung, § 447 ZPO, § 448 ZPO, § 123 Abs. 1 1. Variante BGB, § 124 Abs. 2 Satz 1 BGB, § 139 ZPO, §§ 858 ff., 903, 1004 BGB, § 138 Abs. 2, 3 ZPO, Artikel 3 GG, §§ 78 ff. ZPO, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtung des Arbeitsverhältnisses eines Lehrers wegen Verschweigens des Scheiterns in der zweiten Staatsprüfung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 123 BGB
    Anfechtung des Arbeitsverhältnisses einer Lehrererin wegen Verschweigens des Scheiterns in der zweiten Staatsprüfung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anfechtung des Arbeitsvertrages mit Lehrerin bei Täuschung über Bestehen des zweiten Staatsexamens

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anfechtung des Arbeitsvertrages mit Lehrerin bei Täuschung über Bestehen des zweiten Staatsexamens

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • BAG, 12.05.2011 - 2 AZR 479/09

    Anfechtung - außerordentliche Kündigung - politische Treuepflicht - öffentlicher

    Auszug aus LAG Hamm, 28.08.2015 - 18 Sa 335/15
    Die Anfechtung ist trotz einer vorangegangenen Kündigung nicht ausgeschlossen (BAG, Urteil vom 12.05.2011 - 2 AZR 479/09, Urteil vom 16.12.2004 - 2 AZR 148/04).

    Eine Täuschung kann auch in dem Verschweigen von Tatsachen bestehen, sofern der Erklärende zu deren Offenbarung verpflichtet war (BAG, Urteil vom 12.05.2011 - 2 AZR 479/09).

    (aa) Eine Offenbarungspflicht besteht für den Arbeitnehmer gemäß §§ 311 Abs. 2 Nr. 1, 241 Abs. 2 BGB bei den Verhandlungen über die Begründung eines Arbeitsverhältnisses im Hinblick auf solche Tatsachen, hinsichtlich derer der Arbeitgeber nach Treu und Glauben Mitteilung erwarten darf, weil sie für ihn im Hinblick auf den in Betracht kommenden Arbeitsplatz von ausschlaggebender Bedeutung sind; dies gilt jedenfalls, sofern der Arbeitgeber nach verschiedenen Tatsachen zulässigerweise hätte fragen dürfen (BAG, Urteil vom 12.05.2011 - 2 AZR 479/09, Urteil vom 28.02.1991 - 2 AZR 357/90, Urteil vom 21.02.1991 - 2 AZR 449/90; Hessisches LAG, Urteil vom 01.12.2010 - 2 Sa 687/10).

    Beweispflichtig für die Täuschung ist vielmehr der Anfechtende (BAG, Urteil vom 12.05.2011 - 2 AZR 479/09), im Streitfall also das beklagte Bistum.

    Die Täuschung ist arglistig, wenn der Täuschende weiß oder billigend in Kauf nimmt, dass seine Behauptungen nicht der Wahrheit entsprechen oder mangels Offenbarung bestimmter Tatsachen irrige Vorstellungen beim (künftigen) Arbeitgeber entstehen oder aufrechterhalten werden (BAG, Urteil vom 12.05.2011 - 2 AZR 479/09).

  • LAG Hessen, 01.12.2010 - 2 Sa 687/10

    Anfechtung eines zweiten Arbeitsvertrags wegen Täuschung über den beruflichen

    Auszug aus LAG Hamm, 28.08.2015 - 18 Sa 335/15
    (aa) Eine Offenbarungspflicht besteht für den Arbeitnehmer gemäß §§ 311 Abs. 2 Nr. 1, 241 Abs. 2 BGB bei den Verhandlungen über die Begründung eines Arbeitsverhältnisses im Hinblick auf solche Tatsachen, hinsichtlich derer der Arbeitgeber nach Treu und Glauben Mitteilung erwarten darf, weil sie für ihn im Hinblick auf den in Betracht kommenden Arbeitsplatz von ausschlaggebender Bedeutung sind; dies gilt jedenfalls, sofern der Arbeitgeber nach verschiedenen Tatsachen zulässigerweise hätte fragen dürfen (BAG, Urteil vom 12.05.2011 - 2 AZR 479/09, Urteil vom 28.02.1991 - 2 AZR 357/90, Urteil vom 21.02.1991 - 2 AZR 449/90; Hessisches LAG, Urteil vom 01.12.2010 - 2 Sa 687/10).

    Der Arbeitgeber kann zu Recht erwarten, bei der Anbahnung des Arbeitsverhältnisses über den beruflichen Werdegang des Bewerbers unterrichtet zu werden, da nur hierdurch die Eignung des Bewerbers ermittelt werden kann (Hessisches LAG, Urteil vom 01.12.2010 - 2 Sa 687/10).

    Um eine Anfechtung rechtfertigen zu können, muss zwischen der Täuschungshandlung und der Willenserklärung Kausalität bestehen (vgl. dazu Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 01.12.2010 - 2 Sa 687/10 m.w.N.).

    Der Streitfall ist nicht vergleichbar mit dem Sachverhalt, der dem Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 01.12.2010 - 2 Sa 687/10 - zugrunde lag.

  • BGH, 30.10.2009 - V ZR 253/08

    Bundesweites Stadionverbot bestätigt

    Auszug aus LAG Hamm, 28.08.2015 - 18 Sa 335/15
    Jedenfalls dann, wenn zwischen den Parteien ein Rechtsverhältnis besteht, das durch ein Hausverbot gestört werden kann, ist es möglich, mit einem Feststellungsantrag die Wirksamkeit des Hausverbots überprüfen zu lassen (vgl. etwa BGH, Urteil vom 30.10.2009 - V ZR 253/08, OLG Brandenburg, Urteil vom 16.10.2007 - 11 U 24/07).

    Das Hausrecht beruht auf dem Grundstückseigentum oder -besitz (§§ 858 ff., 903, 1004 BGB) und ermöglicht seinem Inhaber, grundsätzlich frei darüber zu entscheiden, wem er den Zutritt zu der Örtlichkeit gestattet und wem er ihn verwehrt (BGH, Urteil vom 30.10.2009 - V ZR 253/08 m.w.N.).

    Das Hausrecht unterliegt, so wird es in der Rechtsprechung vertreten, jedenfalls bei öffentlich zugänglichen Räumen Einschränkungen, die sich aus der Rechtsordnung selbst ergeben: Der Ausspruch eines Hausverbots darf nicht übermäßig in Grundrechte eingreifen und muss unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes erfolgen; regelmäßig ist zum Ausspruch des Hausverbots ein besonderer Sachgrund erforderlich (so für den Fall eines Stadionverbotes BGH, Urteil vom 30.10.2009 - V ZR 253/08).

  • BAG, 28.02.1991 - 2 AZR 357/90

    Anfechtung eines Arbeitsvertrages - Arglistige Täuschung des Dienstherrn durch

    Auszug aus LAG Hamm, 28.08.2015 - 18 Sa 335/15
    (aa) Eine Offenbarungspflicht besteht für den Arbeitnehmer gemäß §§ 311 Abs. 2 Nr. 1, 241 Abs. 2 BGB bei den Verhandlungen über die Begründung eines Arbeitsverhältnisses im Hinblick auf solche Tatsachen, hinsichtlich derer der Arbeitgeber nach Treu und Glauben Mitteilung erwarten darf, weil sie für ihn im Hinblick auf den in Betracht kommenden Arbeitsplatz von ausschlaggebender Bedeutung sind; dies gilt jedenfalls, sofern der Arbeitgeber nach verschiedenen Tatsachen zulässigerweise hätte fragen dürfen (BAG, Urteil vom 12.05.2011 - 2 AZR 479/09, Urteil vom 28.02.1991 - 2 AZR 357/90, Urteil vom 21.02.1991 - 2 AZR 449/90; Hessisches LAG, Urteil vom 01.12.2010 - 2 Sa 687/10).

    Die Anfechtung des Arbeitsvertrages wegen arglistiger Täuschung kann gegen Treu und Glauben verstoßen, wenn der Anfechtungsgrund im Zeitpunkt der Anfechtungserklärung seine Bedeutung für die weitere Durchführung des Arbeitsverhältnisses bereits verloren hat (BAG, Urteil vom 28.02.1991 - 2 AZR 357/90 m.w.N.).

  • BAG, 03.12.1998 - 2 AZR 754/97

    Rückabwicklung des angefochtenen Arbeitsvertrages bei Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus LAG Hamm, 28.08.2015 - 18 Sa 335/15
    Etwas anderes gilt jedoch dann, wenn das Arbeitsverhältnis später wieder außer Funktion gesetzt wird; in diesem Fall wirkt die Anfechtung jedenfalls dann, wenn sie auf eine arglistige Täuschung gestützt wird, auf den Zeitpunkt der Außervollzugsetzung des Arbeitsverhältnisses zurück (BAG, Urteil vom 03.12.1998 - 2 AZR 754/97; LAG Hamm, Urteil vom 02.09.1999 - 16 Sa 2474/98; Preis, a.a.O., Rdnr. 368).
  • BGH, 18.12.2002 - VIII ZR 72/02

    Zur Wirksamkeit eines mit Vergleichswohnungen begründeten Mieterhöhungsverlangens

    Auszug aus LAG Hamm, 28.08.2015 - 18 Sa 335/15
    Das Arbeitsgericht hat zu Recht darauf hingewiesen, dass § 174 BGB auf eine Erklärung, die ein Rechtsanwalt im Rahmen des gesetzlichen Umfangs seiner Prozessvollmacht abgibt, keine Anwendung findet; dies gilt auch dann, wenn zur Rechtsverfolgung innerhalb des Prozessziels oder zur Rechtsverteidigung dienende materiell-rechtliche Erklärungen außerhalb des Prozesses abgegeben werden (BGH, Urteil vom 18.12.2002 - VIII ZR 72/02).
  • BAG, 15.12.1999 - 5 AZR 566/98

    Arbeitnehmerstatus (Versicherungsvertreter)

    Auszug aus LAG Hamm, 28.08.2015 - 18 Sa 335/15
    Wird ein Beweis angetreten, bei dem es an der Bestimmtheit der zu beweisenden Tatsachen fehlt und sollen durch die beabsichtigte Beweiserhebung erst die Grundlagen für substantiierte Tatsachenbehauptungen gewonnen werden, ist dieser Beweisantritt unzulässig und die Beweiserhebung hat zu unterbleiben (BAG, Urteil vom 15.12.1999 - 5 AZR 566/98, Urteil vom 28.05.1998 - 6 AZR 618/96, jeweils m.w.N.).
  • BAG, 28.05.1998 - 6 AZR 618/96

    Postdienstzeit - Tätigkeit für das MfS - Darlegungslast

    Auszug aus LAG Hamm, 28.08.2015 - 18 Sa 335/15
    Wird ein Beweis angetreten, bei dem es an der Bestimmtheit der zu beweisenden Tatsachen fehlt und sollen durch die beabsichtigte Beweiserhebung erst die Grundlagen für substantiierte Tatsachenbehauptungen gewonnen werden, ist dieser Beweisantritt unzulässig und die Beweiserhebung hat zu unterbleiben (BAG, Urteil vom 15.12.1999 - 5 AZR 566/98, Urteil vom 28.05.1998 - 6 AZR 618/96, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 11.03.1992 - VIII ZR 291/90

    Treuwidrigkeit der Anfechtung wegen arglistiger Täuschung

    Auszug aus LAG Hamm, 28.08.2015 - 18 Sa 335/15
    Die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass der Anfechtende die Anfechtungsfrist versäumt hat, trägt der Anfechtungsgegner (BGH, Urteil vom 11.03.1992 - VIII ZR 291/90; Armbrüster, in:MünchKomm, Band 1, 6. Aufl. 2012, § 124 BGB Rdnr. 16 m.w.N.).
  • LAG Hamm, 02.09.1999 - 16 Sa 2474/98

    Arbeitsvertrag - Anfechtung wegen arglistiger Täuschung - (kein) Schadensersatz

    Auszug aus LAG Hamm, 28.08.2015 - 18 Sa 335/15
    Etwas anderes gilt jedoch dann, wenn das Arbeitsverhältnis später wieder außer Funktion gesetzt wird; in diesem Fall wirkt die Anfechtung jedenfalls dann, wenn sie auf eine arglistige Täuschung gestützt wird, auf den Zeitpunkt der Außervollzugsetzung des Arbeitsverhältnisses zurück (BAG, Urteil vom 03.12.1998 - 2 AZR 754/97; LAG Hamm, Urteil vom 02.09.1999 - 16 Sa 2474/98; Preis, a.a.O., Rdnr. 368).
  • BAG, 19.01.2010 - 9 AZR 426/09

    Berechnung von Urlaubs- und Entgeltfortzahlungsansprüchen im Schichtrhythmus -

  • BAG, 14.11.2013 - 8 AZR 813/12

    Entschädigung - Schadensersatz - Beweislast - Parteivernehmung

  • BAG, 26.09.2013 - 2 AZR 682/12

    Kündigungsschutzklage - Klagefrist

  • BAG, 30.09.2014 - 3 AZR 998/12

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung von Versorgungsregelungen - Anhebung der

  • OLG Brandenburg, 16.10.2007 - 11 U 24/07

    Kündigung eines Schulvertrages und Aussprache von Hausverboten wegen sexueller

  • BAG, 21.02.1991 - 2 AZR 449/90

    Anfechtung des Arbeitsvertrages - arglistige Täuschung

  • BAG, 16.12.2004 - 2 AZR 148/04

    Anfechtung; arglistige Täuschung; Stasi-Mitarbeit

  • LAG Hamm, 25.08.2016 - 18 Sa 1125/14
  • LAG Baden-Württemberg, 21.02.2019 - 3 Sa 65/17

    Anfechtung eines Arbeitsverhältnisses - arglistige Täuschung - Fragerecht des

    Während die Kündigung das Arbeitsverhältnis frühestens mit dem Zeitpunkt des Zugangs der Kündigungserklärung beenden kann, wirkt die Anfechtung gem. § 142 Abs. 1 BGB grundsätzlich zurück (LAG Hamm 28. August 2015 - 18 Sa 335/15 - juris).

    aa) Fragen nach der Ausbildung, Qualifikationen und dem beruflichen Werdegang einschließlich Aus- und Weiterbildungszeiten sind grundsätzlich zulässig; der Arbeitnehmer ist daher zur wahrheitsgemäßen Beantwortung der Frage nach früheren Beschäftigungsverhältnissen und deren Dauer verpflichtet, denn nur hierdurch kann die Eignung für eine vorgesehene Tätigkeit ermittelt werden (LAG Hamm 28. August 2015 - 18 Sa 335/15 - juris; LAG Hessen 1. Dezember 2010 - 2 Sa 687/10 - juris).

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