Rechtsprechung
| LAG Baden-Württemberg, 10.11.2006 - 18 Sa 35/06 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Tarifauslegung - Eingruppierung - Bewährungsaufstieg - Anrechnung von Bewährungszeiten
- Justiz Baden-Württemberg
Tarifauslegung - Eingruppierung - Bewährungsaufstieg - Anrechnung von Bewährungszeiten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
TVG § 4 Abs. 3
Anrechnung von Bewährungszeiten beim selben Arbeitgeber bei neu eingeführtem Tarifvertrag aus der Zeit vor Inkrafttreten des Tarifvertrages - Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Anrechnung von Bewährungszeiten beim selben Arbeitgeber bei neu eingeführtem Tarifvertrag aus der Zeit vor Inkrafttreten des Tarifvertrages
Verfahrensgang
- ArbG Stuttgart, 12.06.2006 - 30 Ca 12749/05
- LAG Baden-Württemberg, 10.11.2006 - 18 Sa 35/06
- BAG, 12.12.2007 - 4 AZR 1058/06
Wird zitiert von ... (7)
- LAG Baden-Württemberg, 16.05.2007 - 10 Sa 116/06
Eingruppierung - Anrechnung von Beschäftigungszeiten vor Inkrafttreten des MTV …
Das Aufrechterhalten dieses Arguments der Beklagten ist - nachdem sich das Landesarbeitsgericht Baden - Württemberg in seinem Urteil vom 10.11.2006, 18 Sa 35/06, damit ausführlich und mit einem eindeutigen Ergebnis befasst hat - befremdlich.Auch aus der Vorschrift des § 24 MTV, welche unter a) von einer Stufung nach Berufsjahren bzw. Lebensjahren vor Inkrafttreten des MTV ausgeht, bestätigt sich die Auslegung, dass die Beschäftigungszeiten seit Beginn der Beschäftigung beim Arbeitgeber zu berücksichtigen sind (so schon Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg Urt. v. 10.11.2006 - 18 Sa 35/06 - juris).
Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hat in der nichtrechtskräftigen Entscheidung vom 10.11.2006 (18 Sa 35/06) die Anrechnung der Bewährungszeiten vor Inkrafttreten des Tarifvertrages mit ausführlicher Begründung verneint (ebenso z.B. LAG Düsseldorf v. 12.12.2006, 6 Sa 943/06; LAG Berlin v. 07.07.2006, 4 AZR 792/06, alle nicht rechtskräftig).
Dieses Ergebnis wird, wie das LAG Baden-Württemberg in der Entscheidung vom 10.11.2006 (aaO) ausgeführt hat, auch bei Betrachtung des § 12 b Nr. 2 Satz 1 des MTV bestätigt.
- LAG Baden-Württemberg, 19.07.2007 - 11 Sa 122/06
Eingruppierung - Anrechnung von Beschäftigungszeiten vor Inkrafttreten des MTV …
Auch aus der Vorschrift des § 24 MTV, welche unter a) von einer Stufung nach Berufsjahren bzw. Lebensjahren vor Inkrafttreten des MTV ausgeht, bestätigt sich die Auslegung, dass die Beschäftigungszeiten seit Beginn der Beschäftigung beim Arbeitgeber zu berücksichtigen sind (so schon Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg Urt. v. 10.11.2006 - 18 Sa 35/06 - juris).Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hat in der nichtrechtskräftigen Entscheidung vom 10.11.2006 (18 Sa 35/06) die Anrechnung der Bewährungszeiten vor Inkrafttreten des Tarifvertrages mit ausführlicher Begründung verneint (ebenso z.B. LAG Düsseldorf v. 12.12.2006, 6 Sa 943/06; LAG Berlin v. 7.7.2006, 4 AZR 792/06, alle nicht rechtskräftig).
Dieses Ergebnis wird, wie das LAG Baden-Württemberg in der Entscheidung vom 10.11.2006 (aaO) ausgeführt hat, auch bei Betrachtung des § 12b Nr. 2 Satz 1 des MTV bestätigt.
- LAG Berlin-Brandenburg, 28.02.2007 - 15 Sa 1951/06
Bewährungsaufstieg - Anerkennung von Zeiten vor Inkrafttreten des MTV Pro Seniore …
Soweit das LAG Baden-Württemberg (vom 10.11.2006 - 18 Sa 35/06 - Juris) meint, schon der Wortlaut (Bewährung "in" der Vergütungsgruppe...) spreche dafür, dass die Bewährung erst ab Schaffung der jeweiligen Vergütungsgruppe zurückgelegt werden könne, ist dem nicht zu folgen.Soweit die Beklagte der Ansicht ist, sie habe entsprechende Beanstandungen auch deswegen nicht dokumentieren können, weil sie in früheren Zeiten gar nicht damit rechnen konnte, dass es hierauf später einmal ankommen könnte, so kann sie hiermit nicht gehört werden ( anders LAG Baden-Württemberg vom 10.11.2006 - 18 Sa 35/06 - Juris).
- LAG Baden-Württemberg, 16.05.2007 - 9 Sa 93/06
Eingruppierung - Anrechnung von Beschäftigungszeiten vor Inkrafttreten des MTV …
Das Aufrechterhalten dieses Arguments der Beklagten ist - nachdem sich das Landesarbeitsgericht Baden - Württemberg in seinem Urteil vom 10.11.2006 18 Sa 35/06 damit ausführlich und mit einem eindeutigen Ergebnis befasst hat befremdlich.Auch aus der Vorschrift des § 24 MTV, welche unter a) von einer Stufung nach Berufsjahren bzw. Lebensjahren vor Inkrafttreten des MTV ausgeht, bestätigt sich die Auslegung, dass die Beschäftigungszeiten seit Beginn der Beschäftigung beim Arbeitgeber zu berücksichtigen sind (so schon Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg Urt. v. 10.11.2006 - 18 Sa 35/06 - juris).
- LAG Berlin-Brandenburg, 28.02.2007 - 15 Sa 1966/06
Bewährungsaufstieg, Anerkennung von Zeiten vor Inkrafttreten des MTV Pro S.; …
Soweit das LAG Baden-Württemberg (vom 10.11.2006 - 18 Sa 35/06 - Juris) meint, schon der Wortlaut (Bewährung "in" der Vergütungsgruppe...) spreche dafür, dass die Bewährung erst ab Schaffung der jeweiligen Vergütungsgruppe zurückgelegt werden könne, ist dem nicht zu folgen.Soweit die Beklagte der Ansicht ist, sie habe entsprechende Beanstandungen auch deswegen nicht dokumentieren können, weil sie in früheren Zeiten gar nicht damit rechnen konnte, dass es hierauf später einmal ankommen könnte, so kann sie hiermit nicht gehört werden ( anders LAG Baden-Württemberg vom 10.11.2006 - 18 Sa 35/06 - Juris).
- BAG, 12.12.2007 - 4 AZR 1058/06
Konzerntarifvertrag - Tarifliche Bewährungszeiten
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 10. November 2006 - 18 Sa 35/06 - wird zurückgewiesen. - LAG Berlin-Brandenburg, 02.05.2007 - 21 Sa 20/07
MTV Pro Seniore
Anderenfalls hätte es jeder tarifgebundene Arbeitgeber gegenüber den organisierten Arbeitnehmern in der Hand, durch die grundsätzliche Nichtanwendung eines geschlossenen, in Kraft getretenen und nach dem Geltungsbereich einschlägigen Tarifvertrags dessen gesetzlich festgelegte normative Wirkung zu umgehen (LAG Berlin-Brandenburg 12. Februar 2007 - 10 Sa 1867/06 - juris-Recherche; LAG Baden-Württemberg 10. November 2006 - 18 Sa 35/06 - juris-Recherche; Revision eingelegt und anhängig beim BAG unter dem Az. 4 AZR 1058/06).
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