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   LAG Baden-Württemberg, 29.09.2000 - 18 Sa 46/00   

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https://dejure.org/2000,10391
LAG Baden-Württemberg, 29.09.2000 - 18 Sa 46/00 (https://dejure.org/2000,10391)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29.09.2000 - 18 Sa 46/00 (https://dejure.org/2000,10391)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29. September 2000 - 18 Sa 46/00 (https://dejure.org/2000,10391)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzanspruch wegen Mobbings durch anderen Arbeitnehmer; Das allgemeine Persönlichkeitsrecht; Erstattung des immateriellen Schadens in Form eines Schmerzensgeldes; Darlegungs- und Beweislast für das schadensersatzbegründende Verhalten; Herabsetzung des ...

  • Judicialis

    ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 253 Abs. 2 Ziff. 2; ; ZPO § 260; ; ZPO § 543 Abs. 1; ; BGB §§ 249 ff.; ; BGB § 611; ; BGB § 823; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 847; ; ArbGG § 72 Abs. 2; ; ArbGG § 72 a

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 06.05.1998 - 5 AZR 612/97

    Arbeitnehmerstellung eines Mehrheitsgesellschafters

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 29.09.2000 - 18 Sa 46/00
    Soweit die Klägerin für ihre Behauptung die Vernehmung einer Arbeitskollegin beantragte, handelte es sich wegen des Fehlens einer konkreten Tatsachenbehauptung um einen unzulässigen Ausforschungsbeweis (vgl. hierzu Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, Einführung vor § 284 Rz. 27 ff.; Stein/Jonas/Leipold, § 284 Rz 40 ff.; BAG Urteil vom 06.05.1998 - 5 AZR 612/97 = AP Nr. 95 zu § 611 BGB Abhängigkeit).
  • BGH, 29.06.1999 - VI ZR 264/98

    Klage des Prinzen Ernst August von Hannover auf Unterlassung der Veröffentlichung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 29.09.2000 - 18 Sa 46/00
    Zu den sonstigen von § 823 Abs. 1 BGB geschützten Rechten gehört das allgemeine Persönlichkeitsrecht, das die Individual-, die Privat- und die Intimsphäre des Menschen und damit auch sein Recht auf sexuelle Selbstbestimmung erfasst (vgl. statt vieler BGH Urteil vom 24.11.1987 - VI ZR 42/87 = NJW 1988, 1984; Urteil vom 29.06.1999 - VI ZR 264/98 = NJW 1999, 2893; Palandt-Thomas, Bürgerliches Gesetzbuch, 59 Aufl. 2000, § 823 Rz. 178 m.w.N.).
  • BGH, 24.11.1987 - VI ZR 42/87

    Zurückweisung durch das Berufungsgericht bei Entscheidung über Zahlungs- und

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 29.09.2000 - 18 Sa 46/00
    Zu den sonstigen von § 823 Abs. 1 BGB geschützten Rechten gehört das allgemeine Persönlichkeitsrecht, das die Individual-, die Privat- und die Intimsphäre des Menschen und damit auch sein Recht auf sexuelle Selbstbestimmung erfasst (vgl. statt vieler BGH Urteil vom 24.11.1987 - VI ZR 42/87 = NJW 1988, 1984; Urteil vom 29.06.1999 - VI ZR 264/98 = NJW 1999, 2893; Palandt-Thomas, Bürgerliches Gesetzbuch, 59 Aufl. 2000, § 823 Rz. 178 m.w.N.).
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