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   LAG Baden-Württemberg, 14.12.1999 - 18 Sa 56/99   

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LAG Baden-Württemberg, 14.12.1999 - 18 Sa 56/99 (https://dejure.org/1999,5591)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14.12.1999 - 18 Sa 56/99 (https://dejure.org/1999,5591)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14. Dezember 1999 - 18 Sa 56/99 (https://dejure.org/1999,5591)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer Vereinbarung einer Rückzahlungspflicht für Ausbildungskosten eines Flugzeugpiloten

  • Judicialis

    ZPO § 91 Abs. 1; ; ZPO § ... 313 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 794; ; ArbGG § 46 Abs. 2; ; ArbGG § 64 Abs. 6; ; BGB § 242; ; BGB § 611; ; BGB § 812 Abs. 1 Satz 1, 1. Alt.; ; BetrAVG § 1; ; LuftpersV § 14; ; BBiG § 5 Abs. 2 Ziff. 1; ; BBiG § 5 Abs. 2 Nr. 1

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Ausbildungskosten: Beteiligung des Arbeitnehmers

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 24.06.1999 - 8 AZR 339/98

    Schadensersatz wegen fehlgeschlagener Pilotenausbildung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 14.12.1999 - 18 Sa 56/99
    Anders verhält es sich hingegen bei der Musterberechtigung, an deren Erwerb auch die Fluggesellschaft schon wegen der Notwendigkeit einer ständigen Modernisierung des Fluggeräts (so auch im vorliegenden Fall) ein nachhaltiges Interesse hat.Auch soweit der Achte Senat des Bundesarbeitsgerichts in der Entscheidung vom 24.06.1999 (8 AZR 339/98 - NZA 1999, 1275) eine Kostenbeteiligung des Auszubildenden ohne nähere Problematisierung bejaht hat, liegt ein anderer Fall vor.

    Sie setzt voraus, dass der Auszubildende in einen Betrieb eingegliedert ist, in einer dem Arbeitsverhältnis nahestehenden Rechtsbeziehung zum Ausbildenden steht und für den Betrieb mit einer vom Ausbildungszweck bestimmten Zielrichtung arbeitet (zuletzt BAG, Urteil v. 24.06.1999, a. a. O., unter II 1 der Gründe).

  • BVerfG, 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90

    Abwicklung von DDR-Einrichtungen

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 14.12.1999 - 18 Sa 56/99
    Diese Wertentscheidung umfasst nicht nur das Recht, den gewählten Arbeitsplatz aufzugeben und zu wechseln, sondern bezieht sich auch auf Maßnahmen, die am Erwerb eines zur Verfügung stehenden Arbeitsplatzes hindern, zur Annahme eines bestimmten Arbeitsplatzes zwingen oder die Aufgabe eines Arbeitsplatzes verlangen (BVerfG, Urteil v. 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90 - AP Nr. 70 zu Art. 12 GG unter III.1 der Gründe; BAG, Großer Senat, Beschluss v. 27.09.1994 - GS 1/89 [A] - AP Nr. 103 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers unter III 1. der Gründe).
  • BVerfG, 19.10.1993 - 1 BvR 567/89

    Bürgschaftsverträge

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 14.12.1999 - 18 Sa 56/99
    Hierbei haben sie insbesondere zu prüfen, ob die fragliche Vertragsklausel eine der beiden Vertragspartner ungewöhnlich belastet und das Ergebnis strukturell ungleicher Verhandlungsstärke ist (BVerfG, Beschluss v. 19.10.1993 - 1 BvR 567/89 - AP Nr. 35 zu Art. 2 GG).
  • BAG, 27.09.1994 - GS 1/89

    Haftung des Arbeitnehmers

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 14.12.1999 - 18 Sa 56/99
    Diese Wertentscheidung umfasst nicht nur das Recht, den gewählten Arbeitsplatz aufzugeben und zu wechseln, sondern bezieht sich auch auf Maßnahmen, die am Erwerb eines zur Verfügung stehenden Arbeitsplatzes hindern, zur Annahme eines bestimmten Arbeitsplatzes zwingen oder die Aufgabe eines Arbeitsplatzes verlangen (BVerfG, Urteil v. 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90 - AP Nr. 70 zu Art. 12 GG unter III.1 der Gründe; BAG, Großer Senat, Beschluss v. 27.09.1994 - GS 1/89 [A] - AP Nr. 103 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers unter III 1. der Gründe).
  • BAG, 24.02.1999 - 5 AZB 10/98

    Rechtsweg - Auszubildende in berufsbildenden Schulen und "sonstigen

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 14.12.1999 - 18 Sa 56/99
    Eine derartige Bindung ist bei einer ausschließlich schulischen Ausbildung, die ohne Eingliederung in den Betrieb des Ausbilders und ohne die beabsichtigte Begründung eines Arbeitsverhältnisses erfolgt, nicht möglich (vgl. auch BAG, Beschluss v. 24.02.1999 - 5 AZB 10/98 - NZA 1999, 557).
  • BAG, 10.05.1978 - 5 AZR 97/77

    Gerichtlicher Vergleich - Allgemeine Ausgleichsklausel - Wirksamkeit einer

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 14.12.1999 - 18 Sa 56/99
    a) Unter einer Ausgleichsklausel versteht man eine Regelung, die sämtliche Ansprüche ausschließt, die nicht unmissverständlich als weiterbestehende Ansprüche bezeichnet sind (vgl. nur BAG, Urteil v. 10.05.1978 - 5 AZR 97/77 - AP Nr. 25 zu § 794 ZPO; Münchener Handbuch Arbeitsrecht-Wank, § 123 Rz. 7).
  • BAG, 16.03.1994 - 5 AZR 339/92

    Ausbildungskosten - Rückzahlungsvereinbarung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 14.12.1999 - 18 Sa 56/99
    Bei Rückzahlungsklauseln hat das Bundesarbeitsgericht bereits entschieden, dass nur die Rückzahlung tatsächlich angefallener Kosten verlangt werden kann (BAG, Urteil v. 16.03.1994 - 5 AZR 339/92 - AP Nr. 18 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe unter VI 3 der Gründe).
  • BAG, 16.10.1974 - 5 AZR 575/73

    Ausbildungsbeihilfen - Schulische Ausbildung - Betriebliche Ausbildung -

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 14.12.1999 - 18 Sa 56/99
    b) Die Rechtswirksamkeit der streitigen Kostenbeteiligungsklausel ergibt sich andererseits nicht aus der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 16.10.1974 (5 AZR 575/73 - AP Nr. 1 zu § 1 BBiG).
  • BAG, 26.10.1994 - 5 AZR 390/92

    Rückzahlung von Ausbildungskosten; Umwandlung in Darlehensschuld

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 14.12.1999 - 18 Sa 56/99
    Die von beiden Parteien zitierte Rechtsprechung (zuletzt BAG, Urteil v. 26.10.1994 - 5 AZR 390/92 - AP Nr. 19 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe m. w. N.) bezieht sich ausschließlich auf Rückzahlungsklauseln, die anlässlich des Erwerbs von Musterberechtigungen zwischen Fluggesellschaften und Piloten vereinbart wurden.
  • BAG, 20.05.1988 - 2 AZR 711/87

    Wirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung und über den Übergang

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 14.12.1999 - 18 Sa 56/99
    Nur wenn beide Voraussetzungen erfüllt sind, kann dem Anspruchsteller die Geltendmachung des Anspruchs verwehrt werden (vgl. nur BAG, Urteil v. 20.05.1988 - 2 AZR 711/87 - AP Nr. 5 zu § 242 BGB Prozessverwirkung).
  • BAG, 10.03.1988 - 8 AZR 420/85

    Hinweispflicht bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses

  • BAG, 11.12.1996 - 5 AZR 708/95

    Rechtsmißbräuchliche Berufung auf ein Arbeitsverhältnis

  • BAG, 21.11.2001 - 5 AZR 158/00

    Ausbildungskosten eines Copiloten - Vertragskontrolle

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 14. Dezember 1999 - 18 Sa 56/99 - aufgehoben.
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Rechtsprechung
   LAG Berlin, 18.05.1999 - 18 Sa 56/99   

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https://dejure.org/1999,48107
LAG Berlin, 18.05.1999 - 18 Sa 56/99 (https://dejure.org/1999,48107)
LAG Berlin, Entscheidung vom 18.05.1999 - 18 Sa 56/99 (https://dejure.org/1999,48107)
LAG Berlin, Entscheidung vom 18. Mai 1999 - 18 Sa 56/99 (https://dejure.org/1999,48107)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...

  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.03.2008 - 5 Ta 226/08

    Prozesskostenhilfe; Erfolgsaussichten; Kleinbetrieb; Darlegungs- und Beweislast;

    Dabei war zum Einen davon auszugehen, dass nach einer im Vordringen befindlichen Rechtsansicht, die u.a. in mehreren Entscheidungen des LAG Berlin (Urteile vom 28.10.1994 - 6 Sa 95/94, LAGE § 23 KSchG Nr. 11, vom 18.05.1999 - 18 Sa 56/99 n.v. und vom 30.01.2001 - 3 Sa 2125/00, n.v.) und vom Gemeinschaftskommentar zum Kündigungsschutzgesetz (vgl. KR-Weigand, 8. Aufl., § 23 KSchG Rz. 54a ff.) vertreten wird, die Beweislast für den Tatbestand, dass die Ausnahmeregelungen für Kleinbetriebe gemäß § 23 Abs. 1 Satz 2 und 3 KSchG greifen, entgegen der bisherigen Rechtsprechung des BAG, die dem Arbeitnehmer diesbezüglich die Beweislast zuwies (ständige Rechtsprechung des BAG seit der Entscheidung vom 04.07.1957, BAGE 4, S. 203, 207), der Arbeitgeber trägt.
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