Rechtsprechung
LAG Hessen, 16.01.2013 - 18 Sa 602/12 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,4573) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 109 Abs 1 S 3 GewO
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Arbeitszeugnis; Verwirkung des Berichtigungsanspruchs
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GewO § 109 Abs. 1 S. 3
Arbeitszeugnis; Verwirkung des Berichtigungsanspruchs - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Arbeitszeugnis: Korrekturwunsch nach über zwei Jahren
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Arbeitszeugnis: Korrekturwunsch nach über zwei Jahren
- aerztezeitung.de (Pressemeldung)
Arbeitszeugnis - Frist kann ablaufen
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Keine Arbeitszeugnisberichtigung, wenn diese erstmals nach mehr 32 Monaten verlangt wird
Besprechungen u.ä.
- meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)
Wie lange muss ein Zeugnis korrigiert werden?
Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Main, 22.03.2012 - 20 Ca 7088/11
- LAG Hessen, 16.01.2013 - 18 Sa 602/12
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BAG, 17.02.1988 - 5 AZR 638/86
Qualifiziertes Zeugnis: Ergänzungs- oder Berichtigungsverlangen als …
Auszug aus LAG Hessen, 16.01.2013 - 18 Sa 602/12
Der Anspruch auf Erteilung eines (qualifizierten) wird also noch einmal geltend gemacht, weil nach Auffassung des Anspruchsberechtigten das zunächst erteilte Zeugnis den Anspruch wegen seiner Mängel noch nicht erfüllte ( BAG Urteil vom 17. Februar 1988 - 5 AZR 638/1988 - NZA 1988, 427;… ErfK//Müller-Glöge, 13. Aufl., § 109 GewO, Rz. 67 ).