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LAG Berlin-Brandenburg, 06.11.2008 - 18 Sa 785/08 |
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LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 06. November 2008 - 18 Sa 785/08 (https://dejure.org/2008,40690)
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Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 12.02.2008 - 93 Ca 10694/07
- LAG Berlin-Brandenburg, 06.11.2008 - 18 Sa 785/08
- BAG, 04.05.2010 - 9 AZR 155/09
Wird zitiert von ... (2)
- BAG, 04.05.2010 - 9 AZR 155/09
Altersteilzeit - Vertragsänderung mit Rückwirkung
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 6. November 2008 - 18 Sa 785/08 - aufgehoben. - LAG München, 03.11.2010 - 5 Sa 1021/09
Altersteilzeit, Überlastquote, Stichtag, Gleichbehandlungsgrundsatz
Hätten Arbeitnehmer ab Vollendung des 60. Lebensjahres einen uneingeschränkten Anspruch auf Abschluss eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses, so würde in die nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 1. Alt. AltTZG sicherzustellende Entscheidungsfreiheit des Arbeitgebers eingegriffen mit der Folge, dass er eine unbeschränkte Zahl von Altersteilzeitvereinbarungen eingehen müsste, ohne die zu erbringenden Leistungen refinanzieren zu können (LAG München vom 30.06.2010 - 2 Sa 261/10; LAG Berlin-Brandenburg vom 06.11.2008 - 18 Sa 785/08; - anderer Ansicht zur Auslegung des § 2 Abs. 2 TV ATZ LAG München vom 17.06.2009 - 9 Sa 132/09).Mit Urteil vom 04.05.2010 (9 AZR 155/09) hat das BAG bezogen auf die zitierte Entscheidung des LAG Berlin Brandenburg vom 06.11.2008 (18 Sa 785/08) ausgeführt, das LAG habe angenommen, der Anspruch aus § 2 Abs. 2 TV ATZ auf Abschluss eines Altersteilzeitarbeitsvertrags im Teilzeitmodell scheitere bereits daran, dass die Überschreitung der Überlastquote aus § 3 Abs. 1 Nr. 3 AltTZG die Entstehung des Anspruchs verhindere.