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   LAG Hamm, 19.01.2017 - 18 Sa 915/16   

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https://dejure.org/2017,708
LAG Hamm, 19.01.2017 - 18 Sa 915/16 (https://dejure.org/2017,708)
LAG Hamm, Entscheidung vom 19.01.2017 - 18 Sa 915/16 (https://dejure.org/2017,708)
LAG Hamm, Entscheidung vom 19. Januar 2017 - 18 Sa 915/16 (https://dejure.org/2017,708)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechte des Arbeitnehmers bei Erteilung einer Abmahnung ohne vorherige Anhörung im Anwendungsbereich des BAT-KF; Anforderungen an die Anhörung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BAT -KG § 3 Abs. 6 S. 4
    Abmahnung; Anhörung des Arbeitnehmers

  • rechtsportal.de

    BAT -KG § 3 Abs. 6 S. 4
    Rechte des Arbeitnehmers bei Erteilung einer Abmahnung ohne vorherige Anhörung im Anwendungsbereich des BAT -KF

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anspruch eines Arbeitnehmers auf Entfernung einer Abmahnung aus seiner Personalakte

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 12.10.1971 - VI C 99.67

    Rechtswidrigkeit einer internen Behördenauskunft wegen Verstoßes gegen den in §

    Auszug aus LAG Hamm, 19.01.2017 - 18 Sa 915/16
    Dazu ist es erforderlich, dass mit dem Arbeitnehmer nicht nur bestimmte Tatsachen erörtert werden, die der Arbeitgeber als vertragliches Fehlverhalten wertet, vielmehr muss dem Arbeitnehmer bewusst sein, dass gerade diese Tatsachen in den Personalakten fixiert werden (BVerwG, Urteil vom 12.10.1971 - VI C 99/67).

    Dem Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs und dem Gebot des Offenheitsgrundsatzes genügt eine Anhörung nicht, wenn der betroffene Arbeitnehmer sich über die Tragweite seiner Erklärung im Unklaren ist, weil der Arbeitgeber ihn über den Grund der Anhörung (nämlich über die beabsichtigte Aufnahme eines bestimmten Vorganges in die Personalakten) nicht unterrichtet (BVerwG, Urteil vom 12.10.1971 - VI C 99/67).

  • BAG, 16.11.1989 - 6 AZR 64/88

    Abmahnung: Anspruch des Arbeitnehmers auf Entfernung einer Abmahnung aus den

    Auszug aus LAG Hamm, 19.01.2017 - 18 Sa 915/16
    a)              Nimmt der Arbeitgeber eine Abmahnung ohne vorherige Anhörung des Arbeitnehmers zu den Personalakten, so kann dem Arbeitnehmer wegen Verletzung einer Nebenpflicht ein schuldrechtlicher Anspruch auf Entfernung der Abmahnung aus den Personalakten zustehen (BAG, Urteil vom 16.11.1989 - 6 AZR 64/88; LAG Hamm, Urteil vom 09.01.1992 - 17 Sa 1419/91).

    Nur mit dieser Rechtsfolge wird dem Sinn und Zweck des Anhörungsrechts genügt Die Grundsätze, die das BAG insoweit hinsichtlich der vormals geltenden Tarifvorschrift des § 13 Abs. 2 Satz 1 BAT aufgestellt hat (BAG, Urteil vom 16.11.1989 - 6 AZR 64/88), gelten für die Auslegung des § 3 Abs. 6 Satz 4 BAT-KF entsprechend.

  • LAG Hamm, 09.01.1992 - 17 Sa 1419/91

    Abmahnung; Anhörung; Entfernung einer Abmahnung; Personalakte

    Auszug aus LAG Hamm, 19.01.2017 - 18 Sa 915/16
    a)              Nimmt der Arbeitgeber eine Abmahnung ohne vorherige Anhörung des Arbeitnehmers zu den Personalakten, so kann dem Arbeitnehmer wegen Verletzung einer Nebenpflicht ein schuldrechtlicher Anspruch auf Entfernung der Abmahnung aus den Personalakten zustehen (BAG, Urteil vom 16.11.1989 - 6 AZR 64/88; LAG Hamm, Urteil vom 09.01.1992 - 17 Sa 1419/91).
  • ArbG Gelsenkirchen, 05.10.2022 - 2 Ca 447/22

    Außerordentliche/fristlose Kündigung eines Arztes wegen des Vorwurfs grober

    Ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Arbeitnehmer vor Aufnahme der Abmahnung in die Personalakte anzuhören, und verletzt er diese Pflicht, weil er den Arbeitnehmer vorher gar nicht oder nicht ordnungsgemäß anhört, so ist die Abmahnung ebenfalls aus der Personalakte zu entfernen (BAG, Urteil vom 16.11.1989, Az. 6 AZR 64/88, juris; LAG Hamm, Urteil vom 19.01.2017, Az. 18 Sa 915/16, juris).
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