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   LAG Baden-Württemberg, 11.06.2002 - 18 Ta 9/02   

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LAG Baden-Württemberg, 11.06.2002 - 18 Ta 9/02 (https://dejure.org/2002,5948)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11.06.2002 - 18 Ta 9/02 (https://dejure.org/2002,5948)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11. Juni 2002 - 18 Ta 9/02 (https://dejure.org/2002,5948)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachträgliche Zulassung der vom Prozeßbevollmächtigten des Klägers verspätet erhobenen Kündigungsschutzklage

  • Judicialis

    BGB § 164 Abs. 1; ; BeschFG § 1 Abs. 5; ; InsO § ... 113 Abs. 2; ; ZPO § 85 Abs. 2; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 232 Abs. 2; ; ZPO § 253 Abs. 1; ; ZPO § 495; ; ZPO § 572 Abs. 1; ; KSchG § 4 Satz 1; ; KSchG § 5; ; KSchG § 5 Abs. 3 Satz 1; ; KSchG § 5 Abs. 4 Satz 2; ; ArbGG § 12 Abs. 7 Satz 1; ; ArbGG § 46 Abs. 1 Satz 1; ; ArbGG § 69 Abs. 2; ; ArbGG § 78 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine Zulassung verspäteter Kündigungsschutzklage bei Verschulden des Prozessbevollmächtigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2003, 52
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • LAG Hamm, 27.01.1994 - 8 Ta 274/93

    Nachträgliche Klagezulassung; Klagefrist; Fristversäumnis; Verschulden eines

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 11.06.2002 - 18 Ta 9/02
    Wie sich unmittelbar aus dem Wortlaut des § 85 Absatz 1 Satz 1 ZPO ergebe, beziehe sich diese Bestimmung ausschließlich auf Prozeßhandlungen, demgegenüber sei jedoch die Frist des § 4 Satz 1 KSchG eine materiell-rechtliche (zum Beispiel LAG Hamm, Beschluß vom 27.01.1994 - 8 Ta 274/93 -, LAGE § 5 KSchG Nr. 65; KR- Friedrich, 6. Auflage, § 5 KSchG Randziffer 70).

    Außerdem setze eine Prozeßhandlung ein bereits begründetes Prozeßrechtsverhältnis voraus, das jedoch erst mit der Klageerhebung (vergleiche § 253 Absatz 1 ZPO) begründet werde, im Zeitpunkt der Versäumung der Klagefrist nach § 4 Satz 1 KSchG ein solches also noch nicht bestehe (zum Beispiel LAG Hamm, Beschluß vom 27.02.1996, aaO; Berkowsky, NZA 1997, 352, 355; Rieble, Anmerkung zu LAG Hamm, Beschluß vom 27.01.1994, aaO).

    Die Anhänger der materiell-rechtlichen Einordnung der Frist des § 4 Satz 1 KSchG kommen mangels Prozeßrechtsbezuges zu einer Unanwendbarkeit des § 85 Absatz 2 ZPO (zum Beispiel LAG Hamm, Beschluß vom 27.01.1994 - 8 Ta 274/93 - LAGE § 5 KSchG Nr. 65; LAG Hamburg, Beschluß vom 22.10.1986 - 1 Ta 12/86 - MDR 1987, 875; KR-Friedrich, 6. Auflage, § 5 KSchG Randziffer 70).

  • LAG Hamm, 27.02.1996 - 5 Ta 106/95

    Kündigungsschutzklage: nachträgliche Zulassung bei Anwaltsverschulden

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 11.06.2002 - 18 Ta 9/02
    Die gegenteilige Auffassung vertritt insbesondere in ständiger Rechtsprechung das LAG Hamburg (zum Beispiel 24.01.1997 - 4 Ta 29/96 -, LAGE § 5 KSchG Nr. 85) und das LAG Hamm (zum Beispiel Beschluß vom 27.02.1996 - 5 Ta 106/95 - AP Nr. 10 zu § 5 KSchG 1969; siehe auch LAG Niedersachsen, Beschluß vom 27.07.2000 - 5 Ta 799/99 -, LAGE § 5 KSchG Nr. 98; KR-Friedrich, 6. Auflage, § KSchG Randziffer 70 mit weiteren Nachweisen).

    Außerdem setze eine Prozeßhandlung ein bereits begründetes Prozeßrechtsverhältnis voraus, das jedoch erst mit der Klageerhebung (vergleiche § 253 Absatz 1 ZPO) begründet werde, im Zeitpunkt der Versäumung der Klagefrist nach § 4 Satz 1 KSchG ein solches also noch nicht bestehe (zum Beispiel LAG Hamm, Beschluß vom 27.02.1996, aaO; Berkowsky, NZA 1997, 352, 355; Rieble, Anmerkung zu LAG Hamm, Beschluß vom 27.01.1994, aaO).

  • LAG Hamburg, 24.01.1997 - 4 Ta 29/96

    Anwendbarkeit einer Vorschrift; Nachträgliche Klagezulassung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 11.06.2002 - 18 Ta 9/02
    Die gegenteilige Auffassung vertritt insbesondere in ständiger Rechtsprechung das LAG Hamburg (zum Beispiel 24.01.1997 - 4 Ta 29/96 -, LAGE § 5 KSchG Nr. 85) und das LAG Hamm (zum Beispiel Beschluß vom 27.02.1996 - 5 Ta 106/95 - AP Nr. 10 zu § 5 KSchG 1969; siehe auch LAG Niedersachsen, Beschluß vom 27.07.2000 - 5 Ta 799/99 -, LAGE § 5 KSchG Nr. 98; KR-Friedrich, 6. Auflage, § KSchG Randziffer 70 mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 08.04.1993 - 2 AZR 716/92

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Fristenkontrolle

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 11.06.2002 - 18 Ta 9/02
    Zutreffend weist das Arbeitsgericht darauf hin, daß der Kläger in seiner Antragsschrift nicht einmal behauptet, entsprechend der seinem Prozeßbevollmächtigten obliegenden Organisationserfordernissen eine wirksame End- oder Ausgangskontrolle (Fristenkalender etc., vergleiche BAG, Beschluß vm 08.04.1993 - 2 AZR 716/92 - AP Nr. 10 zu § 85 ZPO) eingerichtet zu haben.
  • LAG Hamm, 28.10.1971 - 8 Ta 54/71
    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 11.06.2002 - 18 Ta 9/02
    Des weiteren wird gegen die Anwendung des § 85 Absatz 2 ZPO angeführt, § 5 KSchG habe abschließenden Charakter, diese Bestimmung enthalte keinen Verweisungssatz auf § 85 Absatz 2 ZPO (LAG Hamm, Beschluß vom 28.10.1971 - 8 Ta 54/71 -, DB 1972, 1974).
  • LAG Köln, 26.07.1994 - 10 Ta 105/94

    Kündigungsschutzklage; Nachträgliche Zulassung; Verschulden; Rechtsanwalt;

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 11.06.2002 - 18 Ta 9/02
    Es sind nämlich nirgends Anhaltspunkte dafür ersichtlich, daß der Gesetzgeber die Rechtsfolgen des § 85 Absatz 2 ZPO für den Bereich des § 5 KSchG einschränken wollte (Francken, aaO, Seiten 39, 40 unter Hinweis auf LAG Köln, Beschluß vom 26.07.1994 - 10 Ta 105/94 - LAGE § 5 KSchG Nr. 67).
  • LAG Hamburg, 03.06.1985 - 1 Ta 5/85

    Nachträgliche Zulassung einer Kündigunsschutzklage; Versäumen der Klagefrist

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 11.06.2002 - 18 Ta 9/02
    Da § 85 Absatz 2 ZPO Ausdruck eines allgemeinen Grundsatzes für die Prozeßvertretung ist (BGH, Urteil vom 11.03.1976 - III ZR 113/74 - NJW 1976, 1218), kann seine Unanwendbarkeit bei der Versäumung der Klagefrist mangels ausdrücklicher Verweisung auch nicht mit dem Ausnahmecharakter der Norm begründet werden (so aber LAG Hamburg, Beschluß vom 03.06.1985 - 1 Ta 5/85 - LAGE § 5 KSchG Nr. 19).
  • LAG Thüringen, 30.11.2000 - 7 Ta 19/00

    Kündigungsschutzverfahren: nachträgliche Klagezulassung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 11.06.2002 - 18 Ta 9/02
    Von daher kommt es auf die Beurteilung der Rechtsnatur der Drei-Wochen-Frist als prozessuale oder materielle Frist als Kriterium für die Anwendbarkeit des § 85 Absatz 2 ZPO nicht an (ebenso LAG Thüringen, Beschluß vom 30.11.2000 - 7 Ta 19/00 - LAGE § 5 KSchG Nr. 103).
  • BAG, 18.06.1954 - 2 AZR 54/54

    Arbeitsgerichtsverfahren: Zurechnung des Verschuldens des

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 11.06.2002 - 18 Ta 9/02
    b) Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 18.06.1954 - 2 AZR 54/54 - AP Nr. 1 zu § 232 ZPO; Beschluß vom 02.05.1995 - 4 AZB 8/95 - AP Nr. 40 zu § 233 ZPO 1977; siehe auch Francken, aaO, Seiten 65 ff.) ist die Bestimmung des § 85 Absatz 2 ZPO auf als Prozeßbevollmächtigte auftretende Verbandsvertreter anwendbar.
  • BAG, 26.06.1986 - 2 AZR 358/85

    Vorliegen einer ordnungsgemäßen Klageerhebung bei fehlender Unterschrift des

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 11.06.2002 - 18 Ta 9/02
    Mit Urteil vom 26.06.1986 (2 AZR 358/85 - AP Nr. 14 zu § 4 KSchG 1969) hat sich der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts der prozessualen Rechtsnatur der Frist des § 4 Satz 1 KSchG angeschlossen.
  • LAG Niedersachsen, 27.07.2000 - 5 Ta 799/99

    Voraussetzungen für die nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage gemäß

  • LAG Hamburg, 22.10.1986 - 1 Ta 12/86

    Kündigungsschutzklage; Wirtschaftliche Verbundenheit; Versäumnis der Klagefrist;

  • BGH, 11.03.1976 - III ZR 113/74

    Verschulden des Verfahrensbevollmächtigten an der Versäumung der Frist zur

  • BAG, 02.05.1995 - 4 AZB 8/95

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • LAG Köln, 23.01.2008 - 5 Ta 320/07

    Kündigungsschutzklage - nachträgliche Zulassung - Ausgangskontrolle Rechtsanwalt

    Die Sicherung des rechtzeitigen Eingangs einer fristgebundenen Kündigungsschutzklage bei Gericht macht eine zuverlässige Fristen- und Ausgangskontrolle notwendig (vgl. LAG Köln, Beschluss vom 22. Dezember 1998 - 10 Ta 273/98 - LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 11. Juni 2002 - 18 Ta 9/02 - LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 20. September 2005 - 5 Ta 176/05 - LAG Sachsen, Beschluss vom 23. Februar 2007 - 4 Ta 8/07 -).
  • LAG Baden-Württemberg, 09.10.2003 - 5 Ta 20/03

    Nachträgliche Zulassung; vollmachtloser Vertreter; Prozessführung; Genehmigung

    Im Übrigen verkennt das Arbeitsgericht, dass die - in Rechtsprechung und Literatur umstrittene (vgl. dazu KR-Friedrich a.a.O., § 5 KSchG Rn. 69, 70 m.N.) - direkte oder entsprechende Anwendung des § 85 Abs. 2 ZPO voraussetzt, dass der Arbeitnehmer gerade nicht daran gehindert war, rechtzeitig Klage zu erheben oder erheben zu lassen und die Zurechnung des Verschuldens eines Dritten, der innerhalb der Frist des § 4 Satz 1 KSchG vom Arbeitnehmer wirksam dazu beauftragt und bevollmächtigt wurde, Klage zu erheben, ihre sachliche Rechtfertigung allein darin finden kann, dass der Arbeitnehmer, der die Verantwortung für die Einhaltung der Frist solchermaßen auf einen Dritten überträgt, nicht zu Lasten des Gegners besser gestellt werden darf, als wenn er die Obliegenheit der rechtzeitigen Klageerhebung in seinem alleinigen Verantwortungsbereich belassen hätte (vgl. dazu näher LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.06.2002 - 18 Ta 9/02).
  • VG Ansbach, 14.05.2020 - AN 18 K 18.00645

    Beihilfebeantragung bei Eintritt des Vorsorgefalls - Verschulden des

    Für den Anwendungsbereich des § 85 Abs. 2 ZPO gilt wiederum, dass dieser als Sonderregel den § 278 BGB verdrängt (LAG BW, B.v. 11.6.2002 - 18 Ta 9/02 - juris Rn. 18; MüKoBGB/Grundmann, 8. Aufl. 2019, § 278 Rn. 13).
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