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   OLG Düsseldorf, 23.06.1994 - 18 U 10/94   

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https://dejure.org/1994,6867
OLG Düsseldorf, 23.06.1994 - 18 U 10/94 (https://dejure.org/1994,6867)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.06.1994 - 18 U 10/94 (https://dejure.org/1994,6867)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. Juni 1994 - 18 U 10/94 (https://dejure.org/1994,6867)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • erbrechtsiegen.de

    Erbenhaftung: Kostenerstattungsanspruch für Beerdigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Recht auf standesgemäße Beerdigung - 8175 DM sind für das Begräbnis eines Lkw-Fahrers nicht zu viel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1968
    Ursprung der Bestattungsberechtigung

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 1161
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Schleswig, 14.05.1986 - 4 U 202/85
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.06.1994 - 18 U 10/94
    Daß die Klägerin bestattungsberechtigt war, ergibt sich aus deren Recht zur Totenfürsorge, demzufolge die nächsten Angehörigen des Erblassers die Bestattung unter Berücksichtigung der Lebensstellung des Erblassers und der Stellung seiner Familie nach dessen mutmaßlichem Willen vorzunehmen haben (OLG Schleswig, NJW-RR 1987, 72).
  • OLG Saarbrücken, 15.07.2009 - 5 U 472/08

    Umfang der von den Erben zu tragenden Beerdigungskosten

    Obwohl § 1968 BGB nicht als Anspruchsgrundlage formuliert ist, gewährt sie anerkanntermaßen demjenigen, der die Beerdigungskosten zunächst als Totenfürsorgeberechtigter getragen hat, einen Ersatzanspruch gegen den Erben (OLG Saarbrücken, Urteil vom 27.03.2002 - 1 U 796/01, OLGR Saarbrücken 2002, 228; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1995, 1161 ; Edenhofer in Palandt, BGB , 68. Aufl., 2009, § 1968 Rdn. 1).

    Die Kläger sind als Erben jedoch nur verpflichtet, die notwendigen und angemessenen Kosten zu tragen (OLG Saarbrücken, Urteil vom 27.03.2002 - 1 U 796/01, OLGR Saarbrücken 2002, 228; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1995, 1161 ; OLG Hamm, NJW-RR 1994, 155 ).

  • OLG Brandenburg, 27.03.2008 - 12 U 239/06

    Arzthaftung: Aufklärungsfehler bei Aufklärung durch eine Arzthelferin

    Danach hat der Erbe die Kosten für die Beerdigung oder Feuerbestattung zu tragen, beschränkt auf den Aufwand, der durch die Lebensstellung des Erblassers angemessen ist (OLG Düsseldorf NJW-RR 1995, 1161).
  • LG Hamburg, 24.06.2016 - 303 O 173/14

    Arzthaftung: Versterben einer Patientin nach einem durch fehlerhafte

    Ersatzfähig sind (nur) die Kosten einer "standesmäßigen" Beerdigung, d.h. einer solchen, wie sie in den Kreisen des Verstorbenen üblich und Brauch ist und seinen Verhältnissen entspricht (OLG Düsseldorf, Urteil v. 23. Juni 1994, Az.: 18 U 10/94, juris, Rn 4; Palandt/ Sprau , BGB, 75. Aufl., § 844, Rn 4).
  • BFH, 01.09.2021 - II R 8/20

    Kosten für ein Grabdenkmal als Nachlassverbindlichkeiten

    bb) Übereinstimmend mit den Kriterien, die zur Bestimmung der zivilrechtlichen Kostentragungspflicht nach § 1968 BGB herangezogen werden und damit die aufgrund des Erbfalls entstandene Verbindlichkeit bestimmen (vgl. Urteile des Oberlandesgerichts --OLG-- Düsseldorf vom 23.06.1994 - 18 U 10/94, Zeitschrift für Erbrecht und Vermögensnachfolge --ZEV-- 1994, 372, unter I.1., und vom 23.03.1994 - 15 U 282/92, Versicherungsrecht 1995, 1195; Ehm in: jurisPK-BGB, Aufl. 2020, § 1968 BGB Rz 8; Hedrich, AnwZert ErbR 23/2016 Anm. 2), ist zur Beurteilung der Angemessenheit eines Grabdenkmals grundsätzlich auf die Lebensstellung des Erblassers abzustellen (vgl. Urteil des OLG Hamm vom 06.07.1993 - 27 U 63/93, Neue Juristische Wochenschrift-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht 1994, 155, Rz 5; Urteil des OLG Düsseldorf in ZEV 1994, 372, unter I.1.; Staudinger/Kunz (2020) BGB, § 1968, Rz 7).
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