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   OLG Hamm, 02.08.2021 - 18 U 105/20   

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OLG Hamm, 02.08.2021 - 18 U 105/20 (https://dejure.org/2021,41901)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02.08.2021 - 18 U 105/20 (https://dejure.org/2021,41901)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02. August 2021 - 18 U 105/20 (https://dejure.org/2021,41901)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Verkauf eines Kfz und anschließende Rückanmietung Eigentumsverlust mit Weiterveräußerung des Fahrzeugs Bösgläubigkeit bei Erwerb eines Besitzes Sittenwidrigkeit von Übersicherungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 14.05.2009 - I ZR 179/07

    Die clevere Alternative

    Auszug aus OLG Hamm, 02.08.2021 - 18 U 105/20
    Er hat die Auffassung vertreten, der Kaufvertrag verstoße wegen der Zusage des Rückkaufs gegen § 34d GewO; die Rechtswidrigkeit des Geschäftsmodells habe auch bereits der Bundesgerichtshof (I ZR 179/07) festgestellt.

    Nach der maßgeblichen Rechtsprechung des BGH (Az. I ZR 179/07) zur Frage, ob ein Geschäftsmodell von § 34 Abs. 4 GewO erfasst werde, komme es nicht auf Begrifflichkeiten, sondern darauf an, ob ein dem Verkäufer eingeräumtes Recht nach seiner konkreten vertraglichen Ausgestaltung unter den durch Auslegung zu ermittelnden Begriff des Rückkaufsrechts gem. § 34 Abs. 4 GewO falle.

    Die im Urteil des Bundesgerichtshofs vom 14.5.2009 (Az. I ZR 179/07) genannten Maßstäbe lassen die gesamte hier gewählte Vertragskonstruktion als Verstoß gegen § 34 Abs. 4 GewO erscheinen.

  • OLG Frankfurt, 25.06.2021 - 2 U 116/20

    Sale-and-rent-back: Gewerbsmäßiger Ankauf und Rückvermietung von Fahrzeugen mit

    Auszug aus OLG Hamm, 02.08.2021 - 18 U 105/20
    Nicht ersichtlich ist allerdings, warum bei der Ermittlung des Nutzungsvorteils des Fahrzeugs nicht der dafür an den Verkäufer/Mieter gezahlte Kaufpreis, sondern sogar dessen "tatsächlicher Marktwert" anzusetzen sein soll (OLG Frankfurt, Urt. vom 25.6.2021, Az. 2 U 116/20).

    Die Revision ist im Hinblick auf die Entscheidung des OLG Frankfurt vom 25.6.2021 (Az. 2 U 116/20) zuzulassen.

  • BGH, 23.05.2017 - VI ZR 9/17

    Schadenersatz nach Verkehrsunfall: Fiktive Schadensabrechnung für ein

    Auszug aus OLG Hamm, 02.08.2021 - 18 U 105/20
    Der Kläger hat grundsätzlich Anspruch auf Schadensersatz in Höhe des Wiederbeschaffungswerts, der sich nach den Kosten für eine wirtschaftlich gleichwertige Ersatzsache richtet, bei Kraftfahrzeugen daher nach dem Preis eines gleichwertigen gebrauchten Fahrzeugs (BGH NJW 2017, S. 2401).
  • BGH, 01.03.2013 - V ZR 92/12

    Kauf eines unterschlagenen Gebrauchtwagens: Eigentumserwerb bei Auftreten des

    Auszug aus OLG Hamm, 02.08.2021 - 18 U 105/20
    Jedenfalls setzt ein solches Verhalten der Beklagten aber voraus, dass sie die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße verletzt und dasjenige unbeachtet gelassen hat, was im gegeben Fall sich jedem hätte aufdrängen müssen (BGH NJW 2013, S. 1946, Tz. 11, s.o.).
  • BGH, 12.04.2016 - XI ZR 305/14

    Gefahr einander widersprechender Entscheidungen bei Zurückverweisung der Sache im

    Auszug aus OLG Hamm, 02.08.2021 - 18 U 105/20
    Darüber hinaus folgt die Nichtigkeit der Übereignung auch aus § 138 Abs. 1 BGB, weil sich die Sittenwidrigkeit des Kaufs zu einem erheblich unter dem Wert liegenden Preis gerade in der Übertragung des Eigenums manifestiert (BGH, Urt. vom 12.4.2016, Az. XI ZR 305/14, NJW 2016, 2662).
  • BGH, 22.01.1958 - V ZR 27/57

    Spätere Bösgläubigkeit des Besitzers

    Auszug aus OLG Hamm, 02.08.2021 - 18 U 105/20
    Ein Rechtsirrtum schließt die Kenntnis aus, wenn es sich um eine nicht ohne weiteres zu entscheidende Rechtsfrage handelt (BGHZ 26, 256, 258; Münchener Kommentar BGB/Raff, § 990 Rn. 5).
  • BGH, 28.03.2012 - VIII ZR 244/10

    Zur Internetauktion eines Vertu-Handys

    Auszug aus OLG Hamm, 02.08.2021 - 18 U 105/20
    Damit ist auf eine verwerfliche Gesinnung der Beklagten zu schließen (z.B. BGH, Urt. vom 28.3.2012, Az. VIII ZR 244/10, NJW 2012, S. 2723).
  • BGH, 22.09.2016 - III ZR 427/15

    Amtspflichten eines Notars: Belehrungspflicht bei Beurkundung eines Vertrags über

    Auszug aus OLG Hamm, 02.08.2021 - 18 U 105/20
    Sie bildeten ein einheitliches Rechtsgeschäft, weil der Abschluss von Kauf- und Mietvertrag auch rechtlich einheitlich von den Parteien gewollt war (BGH, Urt. vom 22.9.2016, Az. III ZR 427/15, NJW 20ß16, 3525, Tz. 16, 21), was namentlich daraus folgt, dass der Kläger sein Fahrzeug nicht nur verkaufen, sondern zugleich weiter nutzen wollte, worauf auch das Geschäftsmodell der Beklagten basiert.
  • BGH, 09.02.1955 - IV ZR 188/54

    Besitzerwerb, durch Besitzdiener

    Auszug aus OLG Hamm, 02.08.2021 - 18 U 105/20
    Hingegen kommt es auf eine etwaige Gutgläubigkeit des (seinerzeitigen) Niederlassungsleiters Q als bloßem Besitzdiener der Beklagten nicht an (BGHZ 16, 259, 263; Staudinger/Kaiser/Thole, BGB, Neubearb. 2019, § 990 Rn. 76.).
  • BGH, 09.02.1960 - VIII ZR 51/59

    Meßgeräte - § 990 BGB, Bösgläubigkeit des Besitzdieners, § 166 BGB

    Auszug aus OLG Hamm, 02.08.2021 - 18 U 105/20
    Im Übrigen ist in der Stellung des Hauptantrags auch die Genehmigung der Eigentumsübertragung auf die Fa. G gem. § 816 BGB zu sehen; diese Genehmigung lässt Schadensersatzansprüche nicht entfallen (BGH, Urt. vom 9.2.1960, Az. VIII ZR 51/59, BGHZ 32, S. 53).
  • BGH, 28.05.1976 - III ZR 186/72

    Eigentum an aufgeschütteten Teilen einer Bundeswasserstraße

  • OLG Frankfurt, 01.02.2018 - 6 U 49/17

    Wettbewerbsverstoß durch unzulässigen Rückkaufhandel

  • BGH, 16.11.2022 - VIII ZR 436/21

    Nichtigkeit kombinierter Kauf- und Mietverträge mit Verwertungsklausel

    Das Berufungsgericht (OLG Hamm, Urteil vom 2. August 2021 - I-18 U 105/20, juris) hat zur Begründung seiner Entscheidung, soweit für das Revisionsverfahren von Interesse, im Wesentlichen ausgeführt:.
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