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Rechtsprechung
   OLG Köln, 28.05.2009 - 18 U 108/07   

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https://dejure.org/2009,1599
OLG Köln, 28.05.2009 - 18 U 108/07 (https://dejure.org/2009,1599)
OLG Köln, Entscheidung vom 28.05.2009 - 18 U 108/07 (https://dejure.org/2009,1599)
OLG Köln, Entscheidung vom 28. Mai 2009 - 18 U 108/07 (https://dejure.org/2009,1599)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    §§ 311, 57 AktG

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    AktG § 57; AktG 311
    Prospekthaftung; Umplatzierung von Aktien

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Freistellung einer Aktiengesellschaft durch die Gesellschafter von Aufwendungen aufgrund der Übernahme der Prospektverantwortlichkeit bei der Platzierung von Aktien auf den internationalen Finanzmärkten

  • Judicialis

    AktG § 57; ; AktG § 311

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Freistellung einer Aktiengesellschaft durch die Gesellschafter von Aufwendungen aufgrund der Übernahme der Prospektverantwortlichkeit bei der Platzierung von Aktien auf den internationalen Finanzmärkten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • nrw.de PDF (Pressemitteilung)

    Telekom AG verliert 112 Millionen Euro - Klage in 2. Instanz

  • heise.de (Pressebericht, 29.05.2009)

    Telekom verliert Prozess gegen ihren Haupteigentümer

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Telekom-Börsengang und US-Sammelklage

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    AktG §§ 57, 62, 311 Abs. 1, § 317 Abs. 1; BGB § 670
    Keine Haftung des Bundes für Kosten der Telekom zur Abwendung der US-Sammelklage aus Prospekthaftung nach 3. Börsengang ("Deutsche Telekom")

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Telekom AG scheitert mit Millionenklage gegen Bundesrepublik Deutschland und KfW

  • diekmann-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Telekom muss Restguthaben auf Telefonkarten der ersten Generation erstatten

  • verschmelzungsbericht.de (Kurzinformation)

    Klage der Telekom gegen den Bund nach Vergleich mit US Anlegern abgewiesen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Telekom AG verliert Streit um 112 Millionen Euro - Unternehmen handelt nicht im Auftrag des Bundes - Eventuelle Fehler liegen im Verantwortungsbereich der Telekom

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2007, 1267
  • ZIP 2009, 1276
  • NZG 2009, 951
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 01.12.2008 - II ZR 102/07

    MPS - Zur Nachteilsausgleichspflicht im faktischen Aktienkonzern

    Auszug aus OLG Köln, 28.05.2009 - 18 U 108/07
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs umfasst der Nachteilsbegriff in §§ 311, 317 AktG "jede Minderung oder konkrete Gefährdung der Vermögens- und Ertragslage der Gesellschaft ohne Rücksicht auf Quantifizierbarkeit, soweit die genannte Beeinträchtigung als Abhängigkeitsfolge eintritt" (BGH Urt. v. 1.12.2008 - II ZR 102/07 - "MPS" Rn 8, ZIP 2009, 70).

    Dabei ist immer auch das dem Vorstand zukommende unternehmerische Ermessen zu berücksichtigen (BGH Urt. v. 1.12.2008 - II ZR 102/07 - "MPS" Rn 9, ZIP 2009, 70; BGHZ 175, 365 "UMTS-Lizenzen" Rn 11; Münch. Hdb. AG/Krieger, 3. Aufl., § 69 Rn 78; zum Ganzen Emmerich/Habersack, KonzernR, 5. Aufl., § 311 Rn 53 ff.).

    Die Beurteilung der Maßnahme ist aus der ex-ante-Sicht vorzunehmen (BGH Urt. v. 1.12.2008 - II ZR 102/07 - "MPS" Rn 13, ZIP 2009, 70; Emmerich/Habersack, KonzernR, 5. Aufl., § 311 Rn 57).

    Vielmehr richtet sich die Beurteilung, ob im Einzelfall ein normales Austauschgeschäft oder eine verdeckte Gewinnausschüttung vorliegt, danach, ob ein gewissenhaft nach kaufmännischen Grundsätzen handelnder Vorstand das Geschäft unter sonst gleichen Umständen zu den gleichen Bedingungen auch mit einem Nichtgesellschafter abgeschlossen hätte, ob die Leistung also durch betriebliche Gründe gerechtfertigt war (BGH NJW 1996, 589, 590; Urt. v. 1.12.2008 - II ZR 102/07 - MPS, Rn 9, ZIP 2009, 70).

  • BGH, 13.11.1995 - II ZR 113/94

    Begriff der verdeckten Gewinnausschüttung

    Auszug aus OLG Köln, 28.05.2009 - 18 U 108/07
    Vielmehr richtet sich die Beurteilung, ob im Einzelfall ein normales Austauschgeschäft oder eine verdeckte Gewinnausschüttung vorliegt, danach, ob ein gewissenhaft nach kaufmännischen Grundsätzen handelnder Vorstand das Geschäft unter sonst gleichen Umständen zu den gleichen Bedingungen auch mit einem Nichtgesellschafter abgeschlossen hätte, ob die Leistung also durch betriebliche Gründe gerechtfertigt war (BGH NJW 1996, 589, 590; Urt. v. 1.12.2008 - II ZR 102/07 - MPS, Rn 9, ZIP 2009, 70).

    Bei diesem Bewertungsmaßstab ist ein gewisser unternehmerischer Handlungsspielraum anzuerkennen (BGH NJW 1996, 589, 590).

  • BGH, 09.05.2005 - II ZR 287/02

    Umfang der persönlichen Haftung der Vorstandsmitglieder eine Aktiengesellschaft

    Auszug aus OLG Köln, 28.05.2009 - 18 U 108/07
    Die Kapitalmarkthaftung gehe nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 2005, 2450, 2452 "EM.TV") § 57 AktG vor, und zwar auch im Verhältnis zu dem die Aktien verkaufenden Aktionär.

    Im Außenverhältnis haftet die Gesellschaft ohnehin neben den Emissionsbanken den Anlegern gegenüber für falsche Prospektangaben, da im Verhältnis zu den Anlegern wegen des Vorrangs der Kapitalmarkthaftung keine unzulässige Einlagenrückgewähr an die Anleger vorliegt (so die heute überwiegende Auffassung, Groß, Kapitalmarktrecht, 3. Aufl., §§ 44, 45 BörsG Rn 10 ff., 14 - 16; Cahn/Segers in Spindler/Stilz, AktG, § 57 Rn 46; BGH NJW 2005, 2450, 2452 "EM.TV" für Ansprüche aus § 826 BGB).

  • BGH, 13.11.2007 - XI ZR 294/07

    Schuldner des Rückforderungsanspruchs bei verbotener Kapitalauszahlung

    Auszug aus OLG Köln, 28.05.2009 - 18 U 108/07
    Über seinen Wortlaut hinaus erfasst § 57 AktG vielmehr jede von der Gesellschaft dem Aktionär erbrachte, auf seiner Gesellschafterstellung beruhende vermögenswerte Leistung außerhalb der Verteilung des Bilanzgewinns und der gesetzlichen Ausnahmen (statt aller BGH NZG 2008, 106; Fleischer in: K.Schmidt/Lutter, AktG, § 57 Rn 9; Hüffer, AktG, 8. Aufl., § 57 Rn 2; Westermann in: Bürgers/Körber, AktG, § 57 Rn 5).

    Voraussetzung ist aber stets, dass der Gesellschafter oder ein ihm gleichzusetzender Dritter (BGH NZG 2008, 106) aus dem Vermögen der Gesellschaft etwas erhalten hat (vgl. die bei Hüffer, AktG, 8. Aufl., § 57 Rn 12 und Fleischer in K.Schmidt/Lutter, AktG, § 57 Rn 21 genannten Einzelfälle).

  • BGH, 03.03.2008 - II ZR 124/06

    UMTS-Lizenzen: BGH bestätigt Abweisung einer Aktionärsklage gegen die

    Auszug aus OLG Köln, 28.05.2009 - 18 U 108/07
    Rechtsgeschäfte oder Maßnahmen sind nicht nachteilig im Sinne von §§ 311, 317 AktG, wenn auch ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter einer unabhängigen Gesellschaft sich ebenso verhalten hätte (Münch. Hdb. AG/Krieger, 3. Aufl., § 69 Rn 78) bzw. ein etwaiger Nachteile wäre nicht Folge der Abhängigkeit (BGHZ 175, 365 "UMTS-Lizenzen", Rn 9).

    Dabei ist immer auch das dem Vorstand zukommende unternehmerische Ermessen zu berücksichtigen (BGH Urt. v. 1.12.2008 - II ZR 102/07 - "MPS" Rn 9, ZIP 2009, 70; BGHZ 175, 365 "UMTS-Lizenzen" Rn 11; Münch. Hdb. AG/Krieger, 3. Aufl., § 69 Rn 78; zum Ganzen Emmerich/Habersack, KonzernR, 5. Aufl., § 311 Rn 53 ff.).

  • LG Bonn, 01.06.2007 - 1 O 552/05

    Bund muss sich an Vergleichskosten im Zusammenhang mit dem Niedergang der T-Aktie

    Auszug aus OLG Köln, 28.05.2009 - 18 U 108/07
    Auf die Berufung der Beklagten wird unter Zurückweisung der Berufung der Klägerin das am 1.6.2007 verkündete Grundurteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 1 O 552/05 - abgeändert und die Klage abgewiesen.

    das Urteil des Landgerichts Bonn vom 1.6.2007 (1 O 552/05) abzuändern und die Klage kostenpflichtig abzuweisen.

  • BGH, 18.09.1984 - VI ZR 316/82

    Krankentransportflug mit einem Rettungshubschrauber der Bundeswehr im Auftrag der

    Auszug aus OLG Köln, 28.05.2009 - 18 U 108/07
    Die analoge Anwendung des § 670 BGB in diesen Fällen beruht auf dem Grundgedanken dieser Vorschrift, dass der Beauftragte, der ohne entsprechende Gegenleistung für den Auftraggeber ein für die Parteien erkennbar mit Gefahren verbundenes Geschäft besorgt, nicht nur von den freiwillig erbrachten Vermögensopfern, sondern grundsätzlich auch von Schäden entlastet werden soll, die er ohne sein Verschulden infolge der Gefährlichkeit des Auftrags erleidet (BGH NJW 1985, 269).

    Bei entgeltlicher Geschäftsbesorgung ist das auftragsspezifische Risiko in der Regel durch das vereinbarte Entgelt abgegolten (BGH NJW 1985, 269; Seiler in Münchener Kommentar zum BGB, a.a.O., § 670 Rn 17).

  • BGH, 13.12.2004 - II ZR 17/03

    Ansprüche eines Vereinsmitglieds auf Freistellung von der Haftung gegenüber

    Auszug aus OLG Köln, 28.05.2009 - 18 U 108/07
    Dabei kann dahinstehen, ob die Grundlage dieses Anspruchs in § 670 BGB oder einer außergesetzlichen Risikohaftung gefunden wird (BGH NJW 2005, 981; zum Streitstand Staudinger/Martinek, a.a.O., § 670 Rn 17 ff.; Seiler in Münchener Kommentar zum BGB, 5. Aufl., § 670 Rn 14; Erman/Ehmann, BGB, 12. Aufl., § 670 Rn 17 f.).

    Ein Ersatzanspruch kommt insbesondere in den sog. Rettungsfällen (BGHZ 33, 251, 257; 38, 270, 277; 52, 115) und den Fällen, die eine gewisse Nähe zur Fallgruppe der gefahrgeneigten Arbeit aufweisen (z.B. Freistellungsanspruch innerhalb eines Vereins BGHZ 89, 153, 156; NJW 2005, 981), in Betracht.

  • BGH, 27.11.1962 - VI ZR 217/61

    Haftungsverteilung bei Schäden eines Kraftfahrers durch Ausweichen vor einem

    Auszug aus OLG Köln, 28.05.2009 - 18 U 108/07
    Ein Ersatzanspruch kommt insbesondere in den sog. Rettungsfällen (BGHZ 33, 251, 257; 38, 270, 277; 52, 115) und den Fällen, die eine gewisse Nähe zur Fallgruppe der gefahrgeneigten Arbeit aufweisen (z.B. Freistellungsanspruch innerhalb eines Vereins BGHZ 89, 153, 156; NJW 2005, 981), in Betracht.
  • BGH, 19.05.1969 - VII ZR 9/67

    Ersatz des bei Hilfeleistung im Notfall dem Helfer erwachsenen Schadens

    Auszug aus OLG Köln, 28.05.2009 - 18 U 108/07
    Ein Ersatzanspruch kommt insbesondere in den sog. Rettungsfällen (BGHZ 33, 251, 257; 38, 270, 277; 52, 115) und den Fällen, die eine gewisse Nähe zur Fallgruppe der gefahrgeneigten Arbeit aufweisen (z.B. Freistellungsanspruch innerhalb eines Vereins BGHZ 89, 153, 156; NJW 2005, 981), in Betracht.
  • BGH, 07.11.1960 - VII ZR 82/59

    Geschäftsführung ohne Auftrag für Krankenkasse

  • BGH, 07.03.1994 - II ZR 52/93

    Interesse der Aktiengesellschaft an der Zulassung der Aktie zum Handel an einer

  • BGH, 05.12.1983 - II ZR 252/82

    Freistellung eines ehrenamtlich tätigen Vereinsmitglieds von

  • BGH, 31.05.2011 - II ZR 141/09

    Dritter Börsengang - Haftung der KfW gegenüber der Deutschen Telekom

    Das Berufungsgericht (OLG Köln, ZIP 2009, 1276) hat seine Entscheidung im Wesentlichen wie folgt begründet:.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 26.06.2009 - 18 U 108/07 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,4280
OLG Köln, 26.06.2009 - 18 U 108/07 (1) (https://dejure.org/2009,4280)
OLG Köln, Entscheidung vom 26.06.2009 - 18 U 108/07 (1) (https://dejure.org/2009,4280)
OLG Köln, Entscheidung vom 26. Juni 2009 - 18 U 108/07 (1) (https://dejure.org/2009,4280)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Eine nicht ganz alltägliche Streitwertbeschwerde

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 3586
  • AnwBl 2010, 67
  • NZG 2010, 233
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Dresden, 26.07.2006 - 10 W 600/06

    30 Mio. Euro als Wertobergrenze für eine Berechnung eines Vergütungsanspruchs

    Auszug aus OLG Köln, 26.06.2009 - 18 U 108/07
    Der Senat versteht § 22 Abs. 2 S. 2 RVG dahin, dass der Streitwert für jede von mehreren Parteien, die durch denselben Prozessbevollmächtigten vertretenen werden, auf bis zu 30 Mio. EUR festgesetzt werden kann und diese Beträge auch dann zu addieren sind, wenn es sich um dieselbe Angelegenheit handelt (ebenso OLG Dresden, Beschluss vom 26.07.2006 - 10 W 600/06 -, AGS 2007, 522; Bischof, in: Bischof u. a., RVG, 3. Aufl., 2006, § 22 Rdnr. 61f.; Römermann, in: Hartung/Römermann/Schorn, RVG, 2. Aufl., 2006, § 22 Rdnr. 26; a. A. N. Schneider, in: Schneider/Wolf, RVG, 3. Aufl., 2008, § 22 Rdnr. 25 ff.; Madert, in: Gerold/Schmidt, RVG, 18. Aufl., 2008, § 22 Rdnr. 8; die von der Klägerin noch zitierte Entscheidung des LAG Schleswig-Holstein AnwBl. 2002, 186 bezieht sich nicht auf diese Frage).
  • LAG Schleswig-Holstein, 29.12.2000 - 3 Ta 90/00

    Streitwertbeschwerde eines Anwalts; Erstattung außergerichtlicher Kosten

    Auszug aus OLG Köln, 26.06.2009 - 18 U 108/07
    Der Senat versteht § 22 Abs. 2 S. 2 RVG dahin, dass der Streitwert für jede von mehreren Parteien, die durch denselben Prozessbevollmächtigten vertretenen werden, auf bis zu 30 Mio. EUR festgesetzt werden kann und diese Beträge auch dann zu addieren sind, wenn es sich um dieselbe Angelegenheit handelt (ebenso OLG Dresden, Beschluss vom 26.07.2006 - 10 W 600/06 -, AGS 2007, 522; Bischof, in: Bischof u. a., RVG, 3. Aufl., 2006, § 22 Rdnr. 61f.; Römermann, in: Hartung/Römermann/Schorn, RVG, 2. Aufl., 2006, § 22 Rdnr. 26; a. A. N. Schneider, in: Schneider/Wolf, RVG, 3. Aufl., 2008, § 22 Rdnr. 25 ff.; Madert, in: Gerold/Schmidt, RVG, 18. Aufl., 2008, § 22 Rdnr. 8; die von der Klägerin noch zitierte Entscheidung des LAG Schleswig-Holstein AnwBl. 2002, 186 bezieht sich nicht auf diese Frage).
  • OLG Karlsruhe, 30.03.2007 - 18 WF 13/07

    Streitwert und Anwaltsgebühren bei Vertretung beider Eltern im Rahmen eines

    Auszug aus OLG Köln, 26.06.2009 - 18 U 108/07
    Der Senat versteht § 22 Abs. 2 S. 2 RVG dahin, dass der Streitwert für jede von mehreren Parteien, die durch denselben Prozessbevollmächtigten vertretenen werden, auf bis zu 30 Mio. EUR festgesetzt werden kann und diese Beträge auch dann zu addieren sind, wenn es sich um dieselbe Angelegenheit handelt (ebenso OLG Dresden, Beschluss vom 26.07.2006 - 10 W 600/06 -, AGS 2007, 522; Bischof, in: Bischof u. a., RVG, 3. Aufl., 2006, § 22 Rdnr. 61f.; Römermann, in: Hartung/Römermann/Schorn, RVG, 2. Aufl., 2006, § 22 Rdnr. 26; a. A. N. Schneider, in: Schneider/Wolf, RVG, 3. Aufl., 2008, § 22 Rdnr. 25 ff.; Madert, in: Gerold/Schmidt, RVG, 18. Aufl., 2008, § 22 Rdnr. 8; die von der Klägerin noch zitierte Entscheidung des LAG Schleswig-Holstein AnwBl. 2002, 186 bezieht sich nicht auf diese Frage).
  • BGH, 02.03.2010 - II ZR 62/06

    Rechtsanwaltsgebühr: Voraussetzungen für die Erhöhung der Wertgrenze auf 100 Mio.

    Die Erhöhung der Wertgrenze von 30 Mio. EUR auf 100 Mio. EUR nach § 22 Abs. 2 Satz 2 RVG setzt voraus, dass in derselben Angelegenheit mehrere Gegenstände behandelt werden (AnwKommRVG/N. Schneider 5. Aufl. § 22 Rdn. 32; ders. AGS 2009, 455; ders. AGS 2007, 522; Mayer/Kroiß, RVG 4. Aufl. § 22 Rdn. 17; a.A. OLG Dresden, AGS 2007, 521, 522; OLG Köln, AGS 2009, 454; Maier-Reimer, NJW 2009, 3550 ff.; Bischof/Jungbauer/Bräuer/Curkovic/Mathias/Uher, RVG 3. Aufl. § 22 Rdn. 61 f., dieses Ergebnis aber - bis zur 2. Aufl. - zutreffend als "unsinnig" kritisierend; Hartmann, Kostengesetze 39. Aufl. § 22 RVG Rdn. 6; Gerold/ Schmidt/von Eicken/Madert, RVG 18. Aufl. § 22 Rdn. 8).
  • OLG Hamm, 01.03.2010 - 8 U 237/07

    Gegenstandswert bei Wahrnehmung der Rechte mehrerer Gesellschafter

    Die Streitfrage, ob die Vorschrift lediglich dann zum Zuge kommt, wenn keine "wirtschaftliche Identität" gegeben ist, sondern der anwaltlichen Tätigkeit für die mehreren Auftraggeber verschiedene Gegenstände zugrunde liegen (ablehnend z.B. OLG Köln NJW 2009, S. 3586), bedarf, soweit es um die Beklagten zu 1.) und 2.) geht, keiner Beantwortung.
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