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   OLG Köln, 30.11.2000 - 18 U 147/00   

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https://dejure.org/2000,2719
OLG Köln, 30.11.2000 - 18 U 147/00 (https://dejure.org/2000,2719)
OLG Köln, Entscheidung vom 30.11.2000 - 18 U 147/00 (https://dejure.org/2000,2719)
OLG Köln, Entscheidung vom 30. November 2000 - 18 U 147/00 (https://dejure.org/2000,2719)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    KO § 30; ; KO § 30 Nr. 1; ; KO § 30 Nr. 2; ; InsO § 142; ; BGB § 614; ; BRAGO § 18 Abs. 1; ; UStG § 14; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KO § 30 Nr. 1, 2
    Keine Gläubigerbenachteiligung bei ernsthaften, aber erfolglos gebliebenen Sanierungsbemühungen der Gemeinschuldnerin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2001, 251
  • NZI 2001, 252
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.11.1958 - II ZR 224/57

    Vergütung für Vergleichsantrag

    Auszug aus OLG Köln, 30.11.2000 - 18 U 147/00
    Da dies jedoch der grundsätzlichen Vorleistungspflicht des Dienstverpflichteten entspricht (§ 614 BGB), wenn nicht Abweichendes hiervon vereinbart wird, rechtfertigt es sich jedenfalls im Falle der Sanierungsbeauftragung diese und die damit zusammenhängende Honorierung der Dienstleistung in gleicher Weise wie Bargeschäfte zu privilegieren (vgl. RGZ 162, 292, 295; BGHZ 28, 344, 347 f.; OLG Hamm NJW 1998, 1871; Kuhn/Uhlenbruck, a. a. O. § 30 Rdn. 26; Kübler/Prütting, InsO, 1. Auflage, § 129 Rdn. 38, § 142 Rdn. 10).
  • OLG Hamm, 27.05.1997 - 28 U 206/96

    RA als Vergleichshelfer und zusätzliches Stundenhonorar

    Auszug aus OLG Köln, 30.11.2000 - 18 U 147/00
    Da dies jedoch der grundsätzlichen Vorleistungspflicht des Dienstverpflichteten entspricht (§ 614 BGB), wenn nicht Abweichendes hiervon vereinbart wird, rechtfertigt es sich jedenfalls im Falle der Sanierungsbeauftragung diese und die damit zusammenhängende Honorierung der Dienstleistung in gleicher Weise wie Bargeschäfte zu privilegieren (vgl. RGZ 162, 292, 295; BGHZ 28, 344, 347 f.; OLG Hamm NJW 1998, 1871; Kuhn/Uhlenbruck, a. a. O. § 30 Rdn. 26; Kübler/Prütting, InsO, 1. Auflage, § 129 Rdn. 38, § 142 Rdn. 10).
  • RG, 05.01.1940 - VII 125/39

    1. Kann beim Konkursgrunde der Überschuldung die Annahme der

    Auszug aus OLG Köln, 30.11.2000 - 18 U 147/00
    Da dies jedoch der grundsätzlichen Vorleistungspflicht des Dienstverpflichteten entspricht (§ 614 BGB), wenn nicht Abweichendes hiervon vereinbart wird, rechtfertigt es sich jedenfalls im Falle der Sanierungsbeauftragung diese und die damit zusammenhängende Honorierung der Dienstleistung in gleicher Weise wie Bargeschäfte zu privilegieren (vgl. RGZ 162, 292, 295; BGHZ 28, 344, 347 f.; OLG Hamm NJW 1998, 1871; Kuhn/Uhlenbruck, a. a. O. § 30 Rdn. 26; Kübler/Prütting, InsO, 1. Auflage, § 129 Rdn. 38, § 142 Rdn. 10).
  • BGH, 18.07.2002 - IX ZR 480/00

    Anfechtbarkeit der Zahlung von Anwaltshonorar für Sanierungsbemühungen eines

    Landgericht (durch Teilurteil) und Oberlandesgericht (dessen Urteil ist in ZIP 2001, 251 veröffentlicht und von Undritz in EWiR 2001, 489 besprochen) haben die Klage abgewiesen.
  • OLG Köln, 22.04.2002 - 16 Wx 55/02

    Wohnungsrecht: Berücksichtigung von nach dem Verkündungstermin eingegangenen

    Der Senat hat wiederholt entschieden, dass im WEG - Verfahren Schriftsätze, die nach Unterzeichnung des Entscheidungsentwurfs durch alle Richter und nach Fertigung der Reinschriften durch die Kanzlei, aber vor Absendung der Entscheidung an die Beteiligten noch eingehen, bei der Entscheidung berücksichtigt werden müssen, und das Gericht sicherstellen muss, dass ihm alle bis zur Versendung der Entscheidung eingehenden Schriftsätze sogleich vorgelegt werden, damit es den noch im gerichtlichen Geschäftsgang befindlichen Entscheidungsentwurf sogleich zurückhalten kann (vgl. Beschlüsse vom 08.01.2001 - 16 Wx 179/00 - = NZM 2001, 863 = NJW-RR 2002, 521 und 16.10.2000 - 16 Wx 141/00 - = OLGReport Köln 2001, 137; ebenso BayObLG NZM 1999, 908).
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