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   OLG Köln, 09.11.2017 - 18 U 183/16   

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https://dejure.org/2017,74586
OLG Köln, 09.11.2017 - 18 U 183/16 (https://dejure.org/2017,74586)
OLG Köln, Entscheidung vom 09.11.2017 - 18 U 183/16 (https://dejure.org/2017,74586)
OLG Köln, Entscheidung vom 09. November 2017 - 18 U 183/16 (https://dejure.org/2017,74586)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 26.04.2017 - VIII ZR 233/15

    Kaufvertrag über ein gebrauchtes Kraftfahrzeug: Umfang des vereinbarten

    Auszug aus OLG Köln, 09.11.2017 - 18 U 183/16
    In der einschlägigen Entscheidung des BGH vom 26.4.2017 (VIII ZR 233/15) habe eine Eintragung bei Gefahrübergang vorgelegen.

    Die vom Beklagten in den Vordergrund gestellte Entscheidung des BGH vom 26.04.2017 (VIII ZR 233/15, MDR 2017, 939) steht dem nicht entgegen.

    c) Der vertragliche Gewährleistungsausschluss steht dem Anspruch nicht entgegen, weil er sich nicht auf Rechtsmängel erstreckt (zu dieser Frage auch BGH MDR 2017, 939; OLG München 02.05.2016 - 21 U 3016/15, juris).

  • BGH, 18.01.2017 - VIII ZR 234/15

    BGH bejaht Mangelhaftigkeit eines Gebrauchtwagens bei internationaler

    Auszug aus OLG Köln, 09.11.2017 - 18 U 183/16
    Die hierdurch eröffnete Zugriffsmöglichkeit staatlicher Behörden führt zu einer den Käufer unmittelbar treffenden, individuellen Belastung und damit zu einem Mangel des an der Kaufsache erworbenen Eigentumsrechts (BGH, Urteil vom 18.01.2017 - VIII ZR 234/15, NJW 2017, 1666 Rn. 28).

    Auf diesen Gesichtspunkt stellt der BGH ebenfalls tragend ab (NJW 2017, 1666 Rn. 34).

  • LG Köln, 26.10.2016 - 12 O 254/14
    Auszug aus OLG Köln, 09.11.2017 - 18 U 183/16
    Auf die Berufung des Klägers wird das am 26.10.2016 verkündete Urteil des Landgerichts Köln - 12 O 254/14 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.
  • OLG München, 02.05.2016 - 21 U 3016/15

    Begründeter Anspruch auf Schadensersatz nach Rückabwicklung eines Kaufvertrags

    Auszug aus OLG Köln, 09.11.2017 - 18 U 183/16
    c) Der vertragliche Gewährleistungsausschluss steht dem Anspruch nicht entgegen, weil er sich nicht auf Rechtsmängel erstreckt (zu dieser Frage auch BGH MDR 2017, 939; OLG München 02.05.2016 - 21 U 3016/15, juris).
  • BGH, 18.02.2004 - VIII ZR 78/03

    Rechte des Käufers bei Beschlagnahme der Kaufsache in einem strafrechtlichen

    Auszug aus OLG Köln, 09.11.2017 - 18 U 183/16
    Denn die oben zitierte Entscheidung des selben Revisionssenats vom 17.01.2017 wird in dem jüngeren Urteil ausdrücklich in Bezug genommen; ihre Grundaussage zur potentiellen Gefahr einer Beschlagnahme findet sich schon in früheren Entscheidungen (BGH NJW 2004, 1802; OLG Hamm NJW-RR 2016, 120; OLG Düsseldorf 20.02.2015 - 22 U 159/14), so daß von gefestigter Rechtsprechung auszugehen ist.
  • OLG Hamm, 09.04.2015 - 28 U 207/13

    Rücktrittsrecht beim Verkauf eines Fahrzeugs mit veränderter FIN

    Auszug aus OLG Köln, 09.11.2017 - 18 U 183/16
    Denn die oben zitierte Entscheidung des selben Revisionssenats vom 17.01.2017 wird in dem jüngeren Urteil ausdrücklich in Bezug genommen; ihre Grundaussage zur potentiellen Gefahr einer Beschlagnahme findet sich schon in früheren Entscheidungen (BGH NJW 2004, 1802; OLG Hamm NJW-RR 2016, 120; OLG Düsseldorf 20.02.2015 - 22 U 159/14), so daß von gefestigter Rechtsprechung auszugehen ist.
  • BGH, 15.03.2013 - V ZR 201/11

    Insolvenzeröffnungsverfahren: Befugnis des Schuldners zur Ausübung des

    Auszug aus OLG Köln, 09.11.2017 - 18 U 183/16
    Notwendige Verwendungen sind die Aufwendungen, die zur Erhaltung oder zur ordnungsgemäßen Bewirtschaftung des zurückzugebenden Gegenstands erforderlich gewesen sind und nicht nur Sonderzwecken des Rücktrittsschuldners gedient haben; maßgeblich ist, ob im Hinblick auf den vorhandenen Zustand der Sache und deren Bewirtschaftung dem Rücktrittsgläubiger Aufwendungen erspart werden, die er sonst hätte übernehmen müssen; nur dann sind die Vermögensopfer des Rücktrittsschuldners, ohne Rücksicht darauf, ob sie dem Rücktrittsgläubiger einen fortwirkenden Nutzen verschaffen oder den Wert der Sache erhöhen, zu erstatten, und es findet insoweit eine "Verlustabwälzung auf den Eigentümer" statt (BGH NJW-RR 2013, 1318 Rn. 22).
  • OLG Düsseldorf, 20.02.2015 - 22 U 159/14

    Gebrauchtwagenkaufvertrag - fortbestehender SIS-Eintrag als Rechtsmangel

    Auszug aus OLG Köln, 09.11.2017 - 18 U 183/16
    Denn die oben zitierte Entscheidung des selben Revisionssenats vom 17.01.2017 wird in dem jüngeren Urteil ausdrücklich in Bezug genommen; ihre Grundaussage zur potentiellen Gefahr einer Beschlagnahme findet sich schon in früheren Entscheidungen (BGH NJW 2004, 1802; OLG Hamm NJW-RR 2016, 120; OLG Düsseldorf 20.02.2015 - 22 U 159/14), so daß von gefestigter Rechtsprechung auszugehen ist.
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