Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 04.01.2005 - I-18 U 196/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Lieferung einer Warenbestellung unter Fehlen des Kartoninhalts und einem damit verbundenen Warenverlusts; Bestehen eines Anscheinsbeweises durch das Verbringen von bestellten Waren zum Versand durch einen Frachtführer; Erbringen des Beweises über die vollständige ...
- Judicialis
ZPO § 286
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 286
Erschütterung des durch Lieferschein und korrespondierender Rechnung begründeten Anscheinsbeweises
Verfahrensgang
- LG Wuppertal, 25.06.2004 - 2 O 360/02
- OLG Düsseldorf, 04.01.2005 - I-18 U 196/04
- OLG Düsseldorf, 26.01.2005 - 18 U 196/04
- BGH, 26.04.2007 - I ZR 31/05
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 24.10.2002 - I ZR 104/00
Beweiskraft eines Lieferscheins im Schadensersatzprozeß wegen des Verlustes von …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.01.2005 - 18 U 196/04
Im Ansatz zu Recht weist die Klägerin darauf hin, dass bei in verschlossenen Behältnissen (Kartons) zum Versand gebrachten Gütern bei kaufmännischen Absendern prima facie anzunehmen ist, dass die im Lieferschein und in der dazu korrespondierenden Rechnung aufgeführten Waren in dem verschlossenen Behältnis enthalten waren (BGH TranspR 2003, 156).
Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 26.01.2005 - I-18 U 196/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
ZPO § 286
- rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Wuppertal, 25.06.2004 - 2 O 360/02
- OLG Düsseldorf, 04.01.2005 - 18 U 196/04
- OLG Düsseldorf, 26.01.2005 - I-18 U 196/04
- BGH, 26.04.2007 - I ZR 31/05
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 24.10.2002 - I ZR 104/00
Beweiskraft eines Lieferscheins im Schadensersatzprozeß wegen des Verlustes von …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.01.2005 - 18 U 196/04
Im Ansatz zu Recht weist die Klägerin darauf hin, dass bei in verschlossenen Behältnissen (Kartons) zum Versand gebrachten Gütern bei kaufmännischen Absendern prima facie anzunehmen ist, dass die im Lieferschein und in der dazu korrespondierenden Rechnung aufgeführten Waren in dem verschlossenen Behältnis enthalten waren (BGH TranspR 2003, 156).