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   OLG München, 26.06.2007 - 18 U 2067/07   

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https://dejure.org/2007,5404
OLG München, 26.06.2007 - 18 U 2067/07 (https://dejure.org/2007,5404)
OLG München, Entscheidung vom 26.06.2007 - 18 U 2067/07 (https://dejure.org/2007,5404)
OLG München, Entscheidung vom 26. Juni 2007 - 18 U 2067/07 (https://dejure.org/2007,5404)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Verlinkung von Bildern einer Person - Durch die Setzung eines (Hyper-) Links auf Bildnisse einerPerson können diese in einer Weise öffentlich zur Schau gestellt werden, die dasPersönlichkeitsrecht des Abgebildeten verletzt.

  • JurPC

    Verlinkung auf Bilder im Internet im Kontext mit der anwaltlichen Tätigkeit des Abgebildeten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • foren-und-recht.de
  • kanzlei.biz

    Verlinkung von Bildern ohne Einwilligung unzulässig

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Art. 8, 10 EMRK

  • taylorwessing.com (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    §§ 823, 1004 BGB; §§ 22, 23 KUG
    Verletzung des Rechts am eigenen Bild durch Verlinkung auf Foto

  • olg-muenchen-18-u-2067-07

    Verletzung des Rechts am eigenen Bild durch Teilen und Verlinken eines Fotos!

  • recht.help (Kurzinformation und Volltext)

    Verletzung des Rechts am eigenen Bild durch Teilen und Verlinken eines Fotos

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • heise.de (Pressebericht, 03.08.2007)

    Link zu Foto kann Persönlichkeitsrechte verletzen

  • heise.de (Pressebericht, 03.08.2007)

    Link zu Foto kann Persönlichkeitsrechte verletzen

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Vorsicht bei Links auf fremde Abbildungen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Linksetzung auf Webseite mit Fotos

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Links auf fremde Abbildungen setzen vorherige Einwilligungen des Betroffenen voraus

  • beck.de (Leitsatz)

    Linksetzung auf fremde Website mit bildlichen Darstellungen eines Dritten

  • beck.de (Kurzinformation)

    Linksetzung kann Persönlichkeitsrechte verletzen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Linksetzung auf Webseite mit Fotos bedarf einer Einwilligung des Abgebildeten

Besprechungen u.ä.

  • taylorwessing.com (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    §§ 823, 1004 BGB; §§ 22, 23 KUG
    Verletzung des Rechts am eigenen Bild durch Verlinkung auf Foto

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2007, 659
  • MIR 2007, Dok. 401
  • K&R 2007, 531
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 15.11.2005 - VI ZR 286/04

    Verkehrsverstoß von Prominenten

    Auszug aus OLG München, 26.06.2007 - 18 U 2067/07
    Wenn man unter Berücksichtigung der Grundsätze des abgestuften Schutzkonzepts des Bundesgerichtshofs (vgl. z.B: BGH BeckRS 2007 08328; BGH VersR 2005, 84 ff.; BGH VersR 2006, 274 ff.) schon bei der Zuordnung zum Bereich der Zeitgeschichte die widerstreitenden Rechte und Grundrechte der Parteien abwägt und davon ausgeht, dass der berichtete Vorgang einschließlich der Äußerung des Beklagten zur Verhaftung seines Kanzleikollegen ein zeitgeschichtlich berichtenswertes Ereignis darstellt, stellen die beanstandeten Abbildungen des Beklagten keinen Beitrag zu einer Diskussion von allgemeinem Interesse dar, weil ihnen keine Information über ein zeitgeschichtliches Ereignis zu entnehmen ist.
  • BGH, 28.09.2004 - VI ZR 305/03

    BGH weist Revision des Springer Verlages im Rechtsstreit gegen eine Tochter der

    Auszug aus OLG München, 26.06.2007 - 18 U 2067/07
    Vielmehr hängt der Umfang der Einwilligung wesentlich von der Art der Veröffentlichung ab, die den unmittelbaren Anstoß für die Erteilung gegeben hat; ihr darüber hinaus Bedeutung auch für spätere Veröffentlichungen eines anderen Zuschnitts beizulegen, ist in aller Regel nur aufgrund eines dahin gehenden besonderen Interesses möglich (BGH VersR 2005, 83).
  • BGH, 19.10.2004 - VI ZR 292/03

    Zur Bildberichterstattung über die Beziehung der Klägerin zu dem früheren Ehemann

    Auszug aus OLG München, 26.06.2007 - 18 U 2067/07
    Wenn man unter Berücksichtigung der Grundsätze des abgestuften Schutzkonzepts des Bundesgerichtshofs (vgl. z.B: BGH BeckRS 2007 08328; BGH VersR 2005, 84 ff.; BGH VersR 2006, 274 ff.) schon bei der Zuordnung zum Bereich der Zeitgeschichte die widerstreitenden Rechte und Grundrechte der Parteien abwägt und davon ausgeht, dass der berichtete Vorgang einschließlich der Äußerung des Beklagten zur Verhaftung seines Kanzleikollegen ein zeitgeschichtlich berichtenswertes Ereignis darstellt, stellen die beanstandeten Abbildungen des Beklagten keinen Beitrag zu einer Diskussion von allgemeinem Interesse dar, weil ihnen keine Information über ein zeitgeschichtliches Ereignis zu entnehmen ist.
  • BGH, 06.03.2007 - VI ZR 50/06

    Neue Entscheidungen zur Veröffentlichung von Bildern prominenter Personen

    Auszug aus OLG München, 26.06.2007 - 18 U 2067/07
    Wenn man unter Berücksichtigung der Grundsätze des abgestuften Schutzkonzepts des Bundesgerichtshofs (vgl. z.B: BGH BeckRS 2007 08328; BGH VersR 2005, 84 ff.; BGH VersR 2006, 274 ff.) schon bei der Zuordnung zum Bereich der Zeitgeschichte die widerstreitenden Rechte und Grundrechte der Parteien abwägt und davon ausgeht, dass der berichtete Vorgang einschließlich der Äußerung des Beklagten zur Verhaftung seines Kanzleikollegen ein zeitgeschichtlich berichtenswertes Ereignis darstellt, stellen die beanstandeten Abbildungen des Beklagten keinen Beitrag zu einer Diskussion von allgemeinem Interesse dar, weil ihnen keine Information über ein zeitgeschichtliches Ereignis zu entnehmen ist.
  • AG Menden, 03.02.2010 - 4 C 526/09

    Recht am eigenen Bild; Internet; Foto; Sorgerecht

    Damit liegt aber ein "Verbreiten" wie auch ein "öffentlich zur Schau stellen" i. S. d. § 22 KUG vor (vergl. Dreier/Schulze, Urhebergesetz, 3. Aufl., § 22 KUG, Rdnr. 8 ff.; OLG München, CR 2007, 739 ff.; "Der virtuelle Rosenkrieg - Persönlichkeitsverletzungen im Internet und ihre familienrechtlichen Implikationen", von Gounalakis/Rhode, FF 2002, 202, 204; Wandtke/Bullinger, Urheberrecht, 3. Aufl., § 22 KUG, Rdnr. 8 f.).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 30.11.2012 - 6 Sa 271/12

    Veröffentlichung eines Belegschaftsfotos im Internet - Einwilligung - Widerruf

    Bildnisse werden öffentlich zur Schau gestellt, wenn sie für eine nicht bestimmt abgegrenzte und nicht untereinander oder zu einem Veranstalter persönlich verbundene Mehrzahl von Personen sichtbar gemacht werden (OLG München 26.6.2007 - 18 U 2067/07 - zu II 3 b der Gründe, K&R 2007, 531).
  • OLG Koblenz, 24.10.2022 - 1 OLG 4 Ss 105/22
    Es ist insofern nicht erforderlich, dass der Dritte Gewahrsam an der Aufnahme erhält; vielmehr reicht es aus, wenn ihm ein "Internet-Link", also ein Sprungziel im Internet zu einem bestimmten Angebot, überlassen wird, durch dessen Aktivierung er die unbefugte Bildaufnahme ansehen kann (vgl. BGH, 2 StR 151/11 v. 18.01.2021 - Rn. 15 ff n. juris für das Drittbesitzverschaffen und Verbreiten i.S.v. § 184b StGB; OLG München, 18 U 2067/07 v. 26.06.2007 - Rn. 21 f. n. juris für das öffentliche Zur-Schau-Stellen i.S.v. § 22 KunstUrhG; MüKoStGB/Graf, a.a.O., Rn. 63; NK-StGB/Kargl, 5. Auflage 2017, § 201a Rn. 18).

    Eine öffentliche Zurschaustellung ist jede Art der Sichtbarmachung eines Bildnisses gegenüber einer nicht bestimmt abgegrenzten und nicht untereinander oder zu einem Veranstalter persönlich verbundenen Mehrzahl von Personen, ohne dass das Publikum die Verfügungsgewalt über das Bildnis erhält (vgl. OLG München, 18 U 2067/07 v. 26.06.2007 - Rn. 20 n. juris; BeckOK UrhR/Engels, a.a.O., Rn. 54).

  • LG Duisburg, 27.03.2017 - 2 O 438/14

    Schmerzensgeldanspruch einer Minderjährigen bei Veröffentlichung von Nacktfotos?

    Der Beklagte hat durch die Linksetzung die streitgegenständlichen Nacktaufnahmen der Klägerin öffentlich zur Schau gestellt (vgl. OLG München, Urteil vom 26. Juni 2007 - 18 U 2067/07 -, juris).
  • LG Hagen, 07.05.2018 - 1 T 23/18
    Das OLG München hat entschieden, dass jedenfalls eine Linksetzung ein solches Zurschaustellen darstellen kann (OLG München, MMR 2007, 659, beckonline).
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