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   OLG Düsseldorf, 12.10.2011 - I-18 U 216/10   

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https://dejure.org/2011,74623
OLG Düsseldorf, 12.10.2011 - I-18 U 216/10 (https://dejure.org/2011,74623)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12.10.2011 - I-18 U 216/10 (https://dejure.org/2011,74623)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12. Oktober 2011 - I-18 U 216/10 (https://dejure.org/2011,74623)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • LG Kleve, 26.10.2010 - 3 O 162/07

    Flugunfall

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.10.2011 - 18 U 216/10
    Die Berufungen des Beklagten und der Kläger gegen das am 26.10.2010 verkündete Urteil des Landgerichts Kleve (- 3 O 162/07 -) werden mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Urteilstenor wie folgt neu gefasst wird:.

    Der Beklagte beantragt, das Urteil des Landgerichts Kleve vom 26.10.2010 - 3 O 162/07 - abzuändern und die Klage abzuweisen;.

  • BGH, 07.05.1975 - IV ZR 209/73

    Ansprüche des Unfallgeschädigten aus einer Insassen-Unfallversicherung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.10.2011 - 18 U 216/10
    Eine Verrechnung der Leistung aus der Unfallversicherung auf den durch die Haftpflichtversicherung versicherten Schadensersatzanspruch des Geschädigten ist - entgegen dem versicherungsrechtlichen Konzept, dass beide Leistungen dem Geschädigten nebeneinander zufließen sollen - möglich, da die beiden Versicherungsarten verwandt und in gewisser Hinsicht austauschbar sind (BGHZ 80, 8 ff. = VersR 1981, 447 ff.; BGHZ 64, 260 ff. = NJW 1975, 1273, 1275; ebenso Geigel, Haftpflichtprozess, 26. Aufl. 2011, 29. Kapitel, Rn. 166 mit Verweis auf die Entscheidung OLG München, Urteil vom 29.05.2008 - 24 U 69/07 -, nicht veröffentlicht).
  • OLG Celle, 16.05.2007 - 14 U 166/06

    Bemessung des Haushaltsführungs- und Unterhaltsschadens; Schmerzensgeld für die

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.10.2011 - 18 U 216/10
    Diese sind, worauf der Beklagte zu Recht verweist, nur dann als monatliche Fixkosten anzuerkennen, wenn sie der Haushaltsführung und -organisation unabhängig vom Tod des Verstorbenen zuzurechnen sind (OLG Celle, Urteil vom 16.05.2007 - 14 U 166/06 - BeckRS 2007, 18333).
  • BGH, 16.03.1976 - VI ZR 62/75

    Haftung des Fahrzeugführers für falsche Reaktion bei Platzen eines Reifens

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.10.2011 - 18 U 216/10
    Ohne Erfolg beruft sich der Beklagte auf die in der Entscheidung des Bundesgerichtshofs BGH NJW 1976, 1504 angeführten Grundsätze, wonach das falsche Reagieren eines Verkehrsteilnehmers in Straßenverkehr dann kein Verschulden sei, wenn er in einer ohne sein Verschulden eingetretenen, für ihn nicht voraussehbaren, plötzlich und unvermutet eintretenden Gefahrenlage keine Zeit zu ruhiger Überlegung habe, was geschehen ist, und zur Besinnung darauf, wie er zu reagieren hat, nicht mehr fähig sei und deshalb nicht das Richtige und Sachgemäße unternehme, um den Unfall zu verhüten, sondern aus verständlicher Bestürzung objektiv falsch reagiere.
  • BGH, 13.01.1981 - VI ZR 180/79

    Anrechnung der Versicherungsleistung auf einen Haftpflichtanspruch in der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.10.2011 - 18 U 216/10
    Eine Verrechnung der Leistung aus der Unfallversicherung auf den durch die Haftpflichtversicherung versicherten Schadensersatzanspruch des Geschädigten ist - entgegen dem versicherungsrechtlichen Konzept, dass beide Leistungen dem Geschädigten nebeneinander zufließen sollen - möglich, da die beiden Versicherungsarten verwandt und in gewisser Hinsicht austauschbar sind (BGHZ 80, 8 ff. = VersR 1981, 447 ff.; BGHZ 64, 260 ff. = NJW 1975, 1273, 1275; ebenso Geigel, Haftpflichtprozess, 26. Aufl. 2011, 29. Kapitel, Rn. 166 mit Verweis auf die Entscheidung OLG München, Urteil vom 29.05.2008 - 24 U 69/07 -, nicht veröffentlicht).
  • OLG Düsseldorf, 20.08.2018 - 22 U 224/17

    Schmerzensgeldanspruch bei Gewalttat und Versterben

    Es ist in ständiger Rechtsprechung anerkannt, dass es außer Frage steht, dass für das Durchleiden von Todesangst grundsätzlich dem Opfer ein Schmerzensgeld zuerkannt werden kann, auch wenn das Opfer die Tat nur kurzfristig überlebt und später verstirbt (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 12.10.2011, 18 U 216/10, juris: 10.000 EUR für psychische Gesundheitsschädigung aufgrund der Todesangst während einer mind. 10 Sekunden dauernden Absturzphase bei einem Absturz eine Privatflugzeugs; Hacks u.a., a.a.O.).
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