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   OLG München, 15.09.2004 - 18 U 2176/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,4067
OLG München, 15.09.2004 - 18 U 2176/04 (https://dejure.org/2004,4067)
OLG München, Entscheidung vom 15.09.2004 - 18 U 2176/04 (https://dejure.org/2004,4067)
OLG München, Entscheidung vom 15. September 2004 - 18 U 2176/04 (https://dejure.org/2004,4067)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • autokaufrecht.info

    Fehlerhafte Angabe zum zu verwendenden Kraftstoff in Pkw-Prospekt

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kaufrechtliche Mängelhaftung auf Grund des zu verwendenen Benzins eines Kfz; Ausschließliche Verwendung von Benzin mit ROZ 95 und ROZ 98; Bestimmung der Eignung zur gewöhnlichen Verwendung; Erweiterung der Soll-Beschaffenheit durch Angaben des Herstellers

  • Judicialis

    BGB § 437 Nr. 2; ; BGB § 440 S. 1; ; BGB § 323 Abs. 1; ; BGB § 323 Abs. 2 Nr. 1; ; BGB § 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 2; ; BGB § 434 Abs. 1 S. 3

  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    Werbeangaben und objektiver Fehlerbegriff nach neuem Gewährleistungsrecht (§ 434 I S. 3 BGB n.F.)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rücktritt vom Kaufvertrag wegen unrichtiger Prospektaussage über zu verwendenden Kraftstoff für Pkw VW Polo "Highline"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

Besprechungen u.ä. (3)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Keine Haftungsmilderung bei Beschädigung des weiterbenutzten Kfz nach erfolgtem Rücktritt

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Sachmangel: Öffentliche Äußerungen des Verkäufers, § 434 Abs. 3 S. 1 Nr. 2b BGB / Falche Angaben zum Kfz-Kraftstoff

  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    Werbeangaben und objektiver Fehlerbegriff nach neuem Gewährleistungsrecht (§ 434 I S. 3 BGB n.F.)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 494
  • NZV 2005, 309
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Hamm, 10.09.2008 - 11 U 151/07

    Rückabwicklung eines Kaufvertrages über ein Wohnmobil wegen unzureichender

    Sieht man - was zugunsten des Klägers als richtig unterstellt werden kann - die in den dem Kläger überlassenen Verkaufsprospekten der Fa. G1 gemachten Angaben zu den technischen Daten des streitbefangenen Fahrzeugs und hier speziell zu den Punkten "Masse in fahrbereitem Zustand kg", "zulässige Gesamtmasse in beladenem Zustand kg" und "Zuladung" als werbende Anpreisung der i.S.d. § 434 I S. 3 BGB an (vgl. hierzu Palandt-Weidenkaff, aa0. § 434 Rz. 35 unter Hinweis auf OLG München, NJW-RR 2005, 494), deren Inhalt sich die Beklagte im Falle einer vor Vertragsabschluss erfolgten Weitergabe der Prospekte an den Kläger ggfs. zurechnen lassen müsste, so ergibt sich auch dann kein Sachmangel des verkauften Fahrzeugs.
  • OLG München, 28.05.2014 - 3 U 4742/13

    Mängel eines Anhängers

    Dabei handelt es sich um eine öffentliche Äußerung des Herstellers über bestimmte Eigenschaften des Produkts, die die Soll-Beschaffenheit der Eignung zur gewöhnlichen Verwendung um solche Eigenschaften erweitert, die an sich nicht zu einer derartigen Beschaffenheit gehören (vgl. Urteil des OLG München vom 15.09.2004, 18 U 2176/04, NJW-RR 2005, 494 : hier war in einem VW-Verkaufsprospekt angegeben, das Fahrzeug VW Polo "Highline" sei mit Superbenzin, bleifrei oder Normalbenzin, bleifrei, mindestens 91 ROZ zu betreiben, während bei dem an die Klagepartei gelieferten Fahrzeug dieses Typs Super Plus, 98 ROZ oder Superbenzin, 95 ROZ, verwendet werden musste).
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