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   OLG Hamm, 29.05.2000 - 18 U 236/99   

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OLG Hamm, 29.05.2000 - 18 U 236/99 (https://dejure.org/2000,2157)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29.05.2000 - 18 U 236/99 (https://dejure.org/2000,2157)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29. Mai 2000 - 18 U 236/99 (https://dejure.org/2000,2157)
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Volltextveröffentlichungen (10)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Verwirkung des Courtageanspruchs des VM durch Verwendung unzulässiger AGB im Maklervertrag, Hinzuziehungs- und Verweisungsklausel

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Nicht alle Vertragsklauseln halten, was sie versprechen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 567
  • NZM 2000, 1073
  • VersR 2001, 1422
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • LG Bremen, 09.03.1989 - 2 O 2287/88

    Unzulässige verweisungsklauseln in Makleralleinaufträgen

    Auszug aus OLG Hamm, 29.05.2000 - 18 U 236/99
    Darüber besteht, soweit diese Frage behandelt wird, im Ergebnis Einigkeit (vgl. Staudinger/Reuter, BGB, § 652 Rdz. 198 a.E.; Schwerdtner, Maklerrecht, 4. Aufl., Rdz. 733; LG Bremen NJW-RR 1989, 761), wenn auch die Begründungen unterschiedlich sind.

    Ob die Klägerin sich dadurch, daß sie die Beklagten den Vertrag mit der rechtlich unzulässigen Hinzuziehungsklausel unterschreiben ließ und diese dadurch über ihre Rechte und Pflichten täuschte, nach den Grundsätzen des Verschuldens bei Vertragsschluß (c.i.c.) schadensersatzpflichtig gemacht haben könnte mit der Folge, daß sie die Beklagten von einer etwaigen Provisionspflicht freizustellen hätte (so in einem vergleichbaren Fall LG Bremen NJW-RR 1989, 761; ablehnend - wenn auch ohne nähere Begründung - Staudinger/Reuter a.a.O., §§ 652, 653 Rdz. 198 a.E.), kann hier offen bleiben, da die Klägerin jedenfalls im Hinblick auf die Verwirkung keinen Provisionsanspruch hat und sich das Problem des Schadensersatzes daher nicht stellt.

  • BGH, 02.06.1976 - IV ZR 101/75

    Zustandekommen eines Maklervertrags durch Schriftverkehr - Anspruch auf Zahlung

    Auszug aus OLG Hamm, 29.05.2000 - 18 U 236/99
    Vermittlung im Sinne des Gesetzes liegt nur vor, wenn der Makler auf die Entschließung des anderen Partners des Hauptvertrages bewußt einwirkt, um dessen Bereitschaft zum Abschluß des Hauptvertrages zu fördern (vgl. BGH NJW 1976, 1844; BGH MDR 1968, 405; Schwerdtner, Maklerrecht, 4. Aufl., Rdn. 226).
  • BGH, 08.05.1973 - IV ZR 158/71

    Maklerprovision bei Alleinauftrag

    Auszug aus OLG Hamm, 29.05.2000 - 18 U 236/99
    Es ist seit langem einhellige Auffassung in Rechtsprechung und Literatur, daß eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wie sie hier in Ziff. 6 der Auftragsbedingungen der Klägerin niedergelegt ist und wonach der Maklerkunde eigene Interessenten an den Makler zu verweisen hat, nicht zulässig und wegen Verstoßes gegen § 9 Abs. 2 AGBG unwirksam ist (vgl. z.B: BGH NJW 1973, 1194; NJW 1984, 360; Palandt/Sprau, BGB, § 652 Rdz. 61; MünchKomm-Roth, BGB, § 652 Rdz. - 2-32 ; Staudinger/Reuter, BGB, § 652 Rdz. 198; Schwerdtner a.a.O. Rdz. 997 m.w.N.).
  • BGH, 02.11.1983 - IVa ZR 86/82

    Zuziehungsklausel in AGB eines Finanzierungsmaklers

    Auszug aus OLG Hamm, 29.05.2000 - 18 U 236/99
    Es ist seit langem einhellige Auffassung in Rechtsprechung und Literatur, daß eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wie sie hier in Ziff. 6 der Auftragsbedingungen der Klägerin niedergelegt ist und wonach der Maklerkunde eigene Interessenten an den Makler zu verweisen hat, nicht zulässig und wegen Verstoßes gegen § 9 Abs. 2 AGBG unwirksam ist (vgl. z.B: BGH NJW 1973, 1194; NJW 1984, 360; Palandt/Sprau, BGB, § 652 Rdz. 61; MünchKomm-Roth, BGB, § 652 Rdz. - 2-32 ; Staudinger/Reuter, BGB, § 652 Rdz. 198; Schwerdtner a.a.O. Rdz. 997 m.w.N.).
  • BGH, 24.06.1981 - IVa ZR 225/80

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Maklerlohn - Maßgeblichkeit des subjektiven

    Auszug aus OLG Hamm, 29.05.2000 - 18 U 236/99
    Der Makler verwirkt entsprechend § 654 BGB den Provisionsanspruch nach allgemeiner Auffassung, insbesondere nach der Rechtsprechung des BGH, von der abzuweichen kein Anlaß besteht, dann, wenn er vorsätzlich oder in einer dem Vorsatz nahe kommenden grob fahrlässigen Weise seine Treuepflicht gegenüber dem Auftraggeber verletzt (vgl. z.B. BGH WM 1981, 1084; Staudinger/Reuter, a.a.O. zu § 654 Rdz. 9 m.w.N.; MünchKomm-Roth, BGB, § 654 Rdz. 20; Schwerdtner a.a.O. Rdz. 717 m.w.N.).
  • BGH, 06.12.1967 - VIII ZR 289/64

    Maklerlohn, Courtage, Vermittlungstätigkeit, Begriff, vermitteln,

    Auszug aus OLG Hamm, 29.05.2000 - 18 U 236/99
    Vermittlung im Sinne des Gesetzes liegt nur vor, wenn der Makler auf die Entschließung des anderen Partners des Hauptvertrages bewußt einwirkt, um dessen Bereitschaft zum Abschluß des Hauptvertrages zu fördern (vgl. BGH NJW 1976, 1844; BGH MDR 1968, 405; Schwerdtner, Maklerrecht, 4. Aufl., Rdn. 226).
  • BGH, 19.05.2005 - III ZR 322/04

    Formularmäßiger Ausschluss von Beratungspflichten eines Versicherungsmaklers

    Die Verwendung unzulässiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen seitens des Maklers allein kann im Regelfall - ohne Hinzutreten besonderer Umstände - keine Verwirkung seines Lohnanspruchs rechtfertigen (vgl. Schulz, ZMR 2002, 102, 104; anders OLG Hamm NZM 2000, 1073, 1074 = NJW-RR 2001, 567, 578 für die Vereinbarung einer sogenannten Verweisungsklausel; D. Fischer, NZM 2001, 873, 881; Schwerdtner, Maklerrecht, 4. Aufl., Rn. 733).
  • OLG Hamm, 21.06.2012 - 18 U 17/12

    Anforderungen an das Zustandekommen eines Maklervertrages; Rechtsfolgen der

    Zwar hat der Senat in der Vergangenheit im Falle einer unzulässigen Hinzuziehungs- und Verweisungsklausel, in dem dann der Verkäufer und Maklerkunde den Kaufinteressenten und späteren Käufer nur aufgrund dieser Klausel an die Maklerin verwiesen hatte, eine Verwirkung angenommen (Senat NJW-RR 2001, 567 ff.).
  • OLG Köln, 19.02.2008 - 24 U 95/07

    Voraussetzungen der Vergütung des Nachweismaklers

    Des weiteren ist eine Vermittlung durch den Makler grundsätzlich nicht schon darin zu sehen, dass er dem Kaufinteressenten eine Besichtigung des Grundstücks ermöglicht hat (OLG Hamm, NJW-RR 2001, 567ff.; Schwerdtner/Hamm, aaO, Rdnr. 226).
  • OLG Karlsruhe, 13.06.2007 - 15 U 60/05

    Maklerprovision: Besichtigung des Objekts mit einem Kaufinteressenten als

    Die Unwirksamkeit entsprechender Verweisungsklauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist in der Rechtsprechung seit langem geklärt (vgl. beispielsweise Ibold, Maklerrecht, 2002, Rn. 149; BGH, NJW 1984, 360; OLG Düsseldorf, OLGR 1997, 266; OLG Hamm, NJW-RR 2001, 567).
  • OLG Hamm, 16.06.2014 - 18 U 112/13

    Anforderungen an die Leistung des Nachweismaklers

    Die Vermittlung setzt aber ein Einwirken auf den anderen Teil in dem Sinn voraus, dass der Makler über das bloße Überbringen von Informationen hinaus mit dem anderen Teil verhandelt, d.h. ihm den Vertragsschluss nahe legt (Senat, Urt. v. 29.05.2000 - 18 U 236/99, NJW-RR 2001, 567).
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