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   OLG Düsseldorf, 16.06.2004 - I-18 U 237/03   

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https://dejure.org/2004,4557
OLG Düsseldorf, 16.06.2004 - I-18 U 237/03 (https://dejure.org/2004,4557)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.06.2004 - I-18 U 237/03 (https://dejure.org/2004,4557)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. Juni 2004 - I-18 U 237/03 (https://dejure.org/2004,4557)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzansprüche gegen einen Fixkostenspediteur wegen des Verlustes von Paketen; Vorliegen eines Frachtvertrages trotz Überschreitung der in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Frachtführers genannten Wertgrenzen; Grenzüberschreitende Beförderung von Ware auf ...

  • Judicialis

    BGB § 133; ; BGB § ... 157; ; BGB § 242; ; BGB § 254; ; BGB § 254 Abs. 1; ; BGB § 254 Abs. 2; ; BGB § 288; ; BGB § 398; ; BGB § 404; ; BGB § 412; ; HGB § 425 ff; ; HGB § 425 Abs. 2; ; HGB § 429 Abs. 3 Satz 2; ; HGB § 435; ; HGB § 449; ; HGB § 449 Abs. 2 Satz 1; ; HGB § 452; ; HGB § 452 a; ; VVG § 67; ; AGBG § 3; ; AGBG § 5; ; AGBG § 9; ; AGBG § 9 Abs. 2 Nr. 2; ; AGBG § 11 Nr. 7; ; ZPO § 287

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatzansprüche bei Verlust undeklarierter Wertpakete

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 15.11.2001 - I ZR 158/99

    Rechtsfolgen eines grob fahrlässigen Organisationsverschuldens des Spediteurs im

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.06.2004 - 18 U 237/03
    Der Bundesgerichtshof hat in zwei Entscheidungen vom 15. November 2001 (TranspR 2002, 295 ff.) festgestellt, dass ein Versender in einen nach § 254 Abs. 1 BGB beachtlichen Selbstwiderspruch geraten kann, wenn er trotz der Kenntnis, dass der Spediteur die Sendung bei zutreffender Wertangabe mit größerer Sorgfalt behandelt, von einer Wertdeklaration absieht und bei Verlust gleichwohl den vollen Schadensersatz verlangt.

    Der Bundesgerichtshof vertritt mittlerweile in ständiger Rechtsprechung (vgl. die zwei Entscheidungen vom 15. November 2001 in TranspR 2002, 295 sowie 302), dass ein Versender in einen nach § 254 Abs. 1 BGB beachtlichen Selbstwiderspruch geraten kann, wenn er trotz der Kenntnis, dass der Spediteur die Sendung bei zutreffender Wertangabe mit größerer Sorgfalt behandelt, von einer Wertdeklaration absieht und bei Verlust gleichwohl Schadensersatz verlangt.

  • BGH, 18.01.2001 - I ZR 256/98

    Unvermeidbarkeit eines in Russland begangenen Überfalls auf einen LKW-Transport

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.06.2004 - 18 U 237/03
    Deshalb macht sie sich in der Regel keine Gedanken über den Inhalt und den Wert der im Paket enthaltenen Warensendung, so dass man in dem einfachen Entgegennehmen des Pakets nicht gemäß §§ 133, 157 BGB eine Erklärung der Beklagten des Inhalts entnehmen kann, der Frachtvertrag solle nur dann zustande kommen, wenn es sich um ein bedingungsgerechtes Paket innerhalb der in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Wertgrenzen handelt (vgl. LG Hamburg, TranspR 2002, 106; AG Frankfurt, TranspR 2001, 369).
  • BGH, 24.10.2002 - I ZR 104/00

    Beweiskraft eines Lieferscheins im Schadensersatzprozeß wegen des Verlustes von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.06.2004 - 18 U 237/03
    I. Unter Berufung auf die Entscheidung des BGH in TranspR 2003, 156 hat das Landgericht zutreffend angenommen, dass Rechnung und Lieferschein einen Anscheinsbeweis dahin begründen, dass sich die dort aufgeführten Waren in den verschlossen übergebenen Paketen befunden haben.
  • BGH, 08.05.2003 - I ZR 234/02

    Mitverschulden des Auftraggebers eines Paketbeförderungsdienstes bei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.06.2004 - 18 U 237/03
    VI. Entgegen der Auffassung der Beklagten muss sich die Klägerin auch in Ansehung der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 8. Mai 2003 (I ZR 234/02, TranspR 2003, 317) in den Schadensfällen 1 bis 5 kein Mitverschulden anrechnen lassen, weil sie die Warensendung nicht als Wertpakete versandt hat.
  • BGH, 17.02.1994 - IX ZR 158/93

    Erfüllung der Kaufpreisschuld eines Grundstückskäufers bei Hinterlegung des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.06.2004 - 18 U 237/03
    Dabei kommt es nach der zutreffenden Rechtsprechung des BGH (BGH MDR 1994, 770 mit zahlr. weit. Nachw.) auf die individuellen Umstände des Vertragsschlusses an.
  • BGH, 30.06.1995 - V ZR 184/94

    Wirksamkeit des Time-Sharings von Ferienwohnungen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.06.2004 - 18 U 237/03
    Welche Schlüsse aus diesen Erkenntnismöglichkeiten zu ziehen sind, bestimmt sich dabei nach einem objektiv-typisierenden Maßstab (BGHZ 102, 152 [159]; 130, 150 [154]; BGH; MDR 1981, 136; MDR 1987, 822; Wolf/Horn/Lindacher, AGBG, 4. Aufl., § 3 Rdn. 37).
  • BGH, 10.11.1989 - V ZR 201/88

    Formularmäßige Ausdehnung der Haftung auf sämtliche Verbindlichkeiten eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.06.2004 - 18 U 237/03
    Dabei beurteilt sich die Abweichung von dem Erwartungshorizont des Vertragspartners nach einem durch die konkreten Umstände überlagerten generellen Maßstab (BGHZ 109, 197, 202; BGH, NJW 1987, 2011; Ulmer/Brandner/Hensen, AGBG, 9. Aufl., § 3 Rdn. 13 a).
  • BGH, 09.04.1987 - III ZR 84/86

    Eigenschaft eines Bankvollmachtformulars als Allgemeine Geschäftsbedingung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.06.2004 - 18 U 237/03
    Dabei beurteilt sich die Abweichung von dem Erwartungshorizont des Vertragspartners nach einem durch die konkreten Umstände überlagerten generellen Maßstab (BGHZ 109, 197, 202; BGH, NJW 1987, 2011; Ulmer/Brandner/Hensen, AGBG, 9. Aufl., § 3 Rdn. 13 a).
  • BGH, 15.11.2001 - I ZR 264/99

    Umfang der Zulassung der Revision

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.06.2004 - 18 U 237/03
    Diese Allgemeine Geschäftsbedingung legt der Senat in Übereinstimmung mit der hierzu ergangenen Rechtsprechung des BGH (WM 2002, 2070) dahin aus, dass der Kunde mit dieser Vereinbarung nur auf die schriftliche Dokumentation der Schnittstellenkontrollen, nicht jedoch zugleich auch auf die Kontrollen selbst verzichtet.
  • BGH, 03.03.1988 - X ZR 54/86

    Formularmäßiger Ausschluß der Haftung einer Seeschiffswerft auch für

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.06.2004 - 18 U 237/03
    Es genügt also nicht die Einschränkung wesentlicher Vertragspflichten; vielmehr muss hinzukommen, dass dadurch die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet wird (BGH, MDR 1990, 430, 431), d.h., dass dem Vertragspartner solche Rechtspositionen genommen oder eingeschränkt werden, die ihm der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck zu gewähren hat (vgl. BGH, NJW 1988, 1785, 1787; OLG Koblenz, OLGR 1999, 369).
  • BGH, 30.10.1987 - V ZR 174/86

    Formularmäßige Vereinbarung der Erstreckung der Sicherung bestellter

  • BGH, 09.11.1989 - IX ZR 269/87

    Kontrolle einzelner Klauseln der von einem Dachverband empfohlenen "Allgemeinen

  • OLG Köln, 20.04.2000 - 1 U 101/99

    Überraschende Klausel in § 3 AGBG

  • OLG Düsseldorf, 12.03.2008 - 18 U 160/07

    Haftung des Transportunternehmens für Sendungsverlust - Zur Anwendbarkeit des

    Bei einer solchen Sachlage reicht es gemäß § 287 ZPO aus, wenn der Versender nachweist, dass der von ihm behauptete Teilschaden mit hinreichender Wahrscheinlichkeit eingetreten ist (Senat, Urteil vom 16.06.2004 - 18 U 237/03 -).
  • OLG Düsseldorf, 17.06.2005 - 7 U 5/05

    Zur Haftung des Frachtführers bei Warenverlust - Umfang der Sorgfaltspflichten

    Wenn sie das allerdings - wie hier - nicht getan hat, muss sie sich daran festhalten lassen, dass sie die Einhaltung der im Frachtverkehr allgemein üblichen Sicherheitsstandards versprochen hat (vgl. OLG Düsseldorf, 18 U 237/03, S. 33/34).
  • LG Düsseldorf, 20.10.2005 - 31 O 4/04

    Schadensersatz gegen Transportführer bei Paketverlust; Beweislast bei Verletzung

    Im übrigen hindert diese Regelung nicht das Zustandekommen eines Frachtvertrages (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.6.2004, Az.: 18 U 237/03).
  • LG Düsseldorf, 09.06.2011 - 31 O 48/10

    Schadensersatzansprüche wegen eines Transportschadensfalles; Überlassung der

    (vgl. OLG Köln, VersR 2003, 1148; vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.6.2004, Az.: 18 U 237/03).
  • LG Düsseldorf, 12.11.2009 - 31 O 68/09

    Nachweis des Nichtankommens von bestimmten Sendungen kann u.a. durch

    Diese stammt zwar von der Versenderin, jedoch werden im kaufmännischen Verkehr derartige Gutschriften im Regelfall nur dann erteilt, wenn der Käufer zuvor einen entsprechenden Warenfehlbestand reklamiert hat (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.6.2004, Az: 18 U 237/03).
  • OLG Düsseldorf, 19.07.2010 - 18 U 233/09

    Haftung des Frachtführers für den Verlust von Transportgut

    Bei einer solchen Sachlage reicht es gemäß § 286 ZPO aus, wenn der Versender nachweist, dass der von ihm behauptete Teilschaden eingetreten ist (Senat, Urteil vom 16.06.2004 - 18 U 237/03 -).
  • OLG Düsseldorf, 07.07.2004 - 18 U 20/04

    Schadensersatz wegen eines Warenverlusts aus einem Transportauftrag; Abtretung

    Zur Vermeidung von Wiederholungen verweist der Senat insoweit auf seine Ausführungen zum Beispiel im Senatsurteil vom 16. Juni 2004, I - 18 U 237/03.
  • LG Düsseldorf, 24.11.2005 - 31 O 45/05

    Verkehrsrecht Transportrecht

    Steht nämlich fest, dass der Empfänger die aufgeführten Waren als nicht erhalten reklamiert hat, kann es keinen vernünftigen Zweifel daran geben, dass dieser reklamierte Fehlbestand mit dem Inhalt des verloren gegangenen Pakets identisch ist (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.6.2004, Az: 18 U 237/03).
  • LG Düsseldorf, 31.07.2008 - 31 O 54/07

    Anspruch auf Ersatz eines Transportschadensfalles; Ersatz des Verlustes eines

    Die überreichte Gutschrift stammt zwar von der Versenderin, jedoch werden im kaufmännischen Verkehr derartige Gutschriften im Regelfall nur dann erteilt, wenn der Käufer zuvor einen entsprechenden Warenfehlbestand reklamiert hat (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.6.2004, Az: 18 U 237/03).
  • OLG Düsseldorf, 01.12.2010 - 18 U 95/10

    Haftung des Frachtführers für den Verlust von Transportgut

    Nach der Rechtsprechung des Senats kann eine Gutschrift zum Nachweis für den Inhalt des verloren gegangenen Teils einer Sendung ausreichen, wenn feststeht, dass der Empfänger die in der Gutschrift aufgeführten Waren als nicht erhalten reklamiert hat (Urteil des Senats vom 16.06.2004 - I-18 U 237/03) oder sonstige Umstände hinzutreten (vgl. Urteil des Senats vom 19.07.2010 - I-18 U 233/09: Vermutung gleichmäßigen Packens).
  • LG Düsseldorf, 31.07.2008 - 31 S 1/08

    Mitverschulden eines Versenders bei Abhandenkommen einer Sendung im Gewahrsam des

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